Rechtsprechung
| BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 26a StPO; § 338 Nr. 3 StPO
Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; materieller Gewährleistungsgehalt; Neutralität und Distanz; Verbot der echten Entscheidung in eigener Sache); Prüfung eines Ablehnungsgesuches nach § 26a StPO (Befangenheit; formelle Prüfung; enge Auslegung; keine Tauglichkeitsprüfung; keine inhaltliche Prüfung; keine Ablehnung wegen "offensichtlicher Unbegründetheit"); revisionsgerichtliche Kontrolle (keine hypothetische Begründetheitsprüfung). - lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Behandlung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Judicialis
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Absoluter Revisionsgrund und Besorgnis der Befangenheit bei Überdehnung des § 26a StPO durch den Richter in eigener Sache (Karsten Gaede; HRRS 9/2005, 319)
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Selbstentscheidung über Ablehnungsgesuche" von RA Dr. Egon Schneider, original erschienen in: NJW 2008, 2759 - 2760.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Verstoß gegen § 26a StPO als absoluter Revisionsgrund i.S.v. § 338 Nr. 3 StPO" von WissMit. Nadja Röhling, original erschienen in: JA 2009, 720 - 723.
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.05.1999 - 110-8/98
- LG Köln, 27.07.1999 - 110-8/98
- LG Köln, 26.08.1999 - 110-8/98
- LG Köln, 08.09.1999 - 110-8/98
- BGH, 20.02.2001 - 5 StR 239/00
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 5, 269
- NJW 2005, 3410
- StV 2005, 478
- JR 2006, 382
- NVwZ 2006, 328 (Ls.)
Wird zitiert von ... (101)
- BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05
Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in …
Ein Ablehnungsgesuch ist auch dann im Sinne von § 338 Nr. 3 StPO "mit Unrecht verworfen", wenn die unter Mitwirkung des abgelehnten Richters beschlossene Verwerfung gemäß § 26a StPO als unzulässig auf einer willkürlichen oder die Anforderungen des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennenden Rechtsanwendung beruht; auf die sachliche Berechtigung der Ablehnungsgründe kommt es in diesem Fall nicht an (Abkehr von BGHSt 23, 265; im Anschluss an BVerfG [Kammer], Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625 und 638/01).Zugleich kann ein solches Vorgehen den Anspruch des Beschuldigten auf Wahrung rechtlichen Gehörs verletzen (vgl. jeweils BVerfG HRRS 2005 Nr. 710).
Grundsätzlich ist die Gleichsetzung eines Ablehnungsgesuchs, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist, mit einem Ablehnungsgesuch ohne Angabe eines Ablehnungsgrundes (§ 26a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 StPO) unbedenklich (BVerfG HRRS 2005 Nr. 710).
aa) Nach der Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625 und 638/01 - (vgl. auch schon BVerfG [Kammer] StraFo 2005, 109; BGH NStZ 2005, 218, 219) darf die Anwendung von § 26a StPO nicht dazu führen, dass der abgelehnte Richter sein eigenes Verhalten beurteilt und damit "Richter in eigener Sache" wird.
Zugleich kann ein solches Vorgehen den Anspruch des Beschuldigten auf Wahrung rechtlichen Gehörs verletzen (BVerfG [Kammer], Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625 und 638/01).
bb) Ist ein Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung des abgelehnten Richters (§ 26a Abs. 2 Satz 1 StPO) als unzulässig verworfen worden, darf das Revisionsgericht sich demnach nicht darauf beschränken, die hypothetische Begründetheit des Ablehnungsgesuchs nach Beschwerdegrundsätzen (§ 28 Abs. 2 StPO) zu prüfen; vielmehr muss das Revisionsgericht zunächst darüber entscheiden, ob die Grenzen der Vorschrift des § 26a StPO, die den gesetzlichen Richter gewährleistet, eingehalten wurden (vgl. BVerfG aaO).
Jedenfalls bei einer willkürlichen oder die Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG erheblich missachtenden Überschreitung des durch § 26a StPO abgesteckten Rahmens hat das Revisionsgericht - eine ordnungsgemäße Rüge des Verfahrensfehlers gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO vorausgesetzt - das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache an das Tatgericht zurückzuverweisen (vgl. BVerfG aaO).
Grundsätzlich ist die Gleichsetzung eines Ablehnungsgesuchs, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist, mit einem Ablehnungsgesuch ohne Angabe eines Ablehnungsgrundes (§ 26a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 StPO) - auch aus verfassungsrechtlicher Sicht - unbedenklich (BVerfG aaO; BGH NStZ 1999, 311).
Entscheidend für die Abgrenzung zu "offensichtlich unbegründeten" Ablehnungsgesuchen, die von § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO nicht erfasst und damit nach § 27 StPO zu behandeln sind (BGH StraFo 2004, 238;… BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 9), ist die Frage, ob das Ablehnungsgesuch ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet ist (BVerfG aaO).
Dabei muss die Auslegung des Ablehnungsgesuchs darauf ausgerichtet sein, es seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen, um nicht im Gewande der Zulässigkeitsprüfung in eine Begründetheitsprüfung einzutreten (BVerfG aaO).
Wird das Ablehnungsgesuch allein auf solche Umstände der Vorbefassung gestützt, kann es ohne inhaltliche Prüfung als unzulässig nach § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO verworfen werden, weil eine solche Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist und dies dem Fehlen einer Begründung gleichsteht (BVerfG aaO).
Nach der Systematik des Revisionsrechts ist eine solche Aufhebung und Zurückverweisung jedoch nicht isoliert in der Weise möglich, dass lediglich erneut über das Ablehnungsgesuch in der Besetzung des § 27 StPO entschieden werden könnte (missverständlich daher BVerfG aaO unter IV. 3. c am Ende).
- OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11
Verfahrensrecht - Ablehnungsgesuch: Sachentscheidung durch Beschwerdegericht?
Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (BVerfG, Beschl. v. 02.06.2005, NJW 2005, 3410 [juris Rn. 49 m.w.N.]).Die Vorschriften über die Ausschließung und Ablehnung von Richtern (§§ 22 ff StPO, §§ 41 ff ZPO) dienen dem durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgten Ziel, auch im Einzelfall die Neutralität und Distanz der zur Entscheidung berufenen Richter zu sichern (Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 53];… Beschl. v. 24.02.2006, NJW 2006, 3129 [juris Rn. 42];… Beschl. v. 27.04.2007, NStZ-RR 2007, 275 [juris Rn. 51]).
b) Für den Strafprozess hat das BVerfG aus den differenzierenden Zuständigkeitsregelungen in § 26 a StPO - aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Ablehnungsverfahrens ausnahmsweise Selbstentscheidung bei einem unzulässigen Gesuch - und § 27 StPO - Entscheidung durch die Vertreterbesetzung - den Schluss gezogen, dass ein Richter, dessen Unparteilichkeit mit jedenfalls nicht von vornherein untauglicher Begründung in Zweifel gezogen worden ist, nicht an der Entscheidung über das gegen ihn selbst gerichtete Ablehnungsgesuch teilnehmen könne und solle; "bei strenger Prüfung ihrer tatbestandlichen Voraussetzungen" gerate die Vorschrift des § 26 a StPO nicht mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des Richters voraussetze und deshalb keine echte Entscheidung in eigener Sache sei (Leitentscheidung: Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 54];… ebenso Beschl. v. 24.02.2006, a.a.O. [juris Rn. 44];… Beschl. v. 27.04.2007, a.a.O. [juris Rn. 52]).
In Fällen, in denen die Frage der Unzulässigkeit nicht klar und eindeutig zu beantworten sei, liege es nahe, das Regelverfahren nach § 27 StPO zu wählen, um jeden Anschein einer Entscheidung in eigener Sache zu vermeiden; auf Fälle "offensichtlicher Unbegründetheit" dürfe das vereinfachte Ablehnungsverfahren wegen des sonst vorliegenden Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht ausgedehnt werden (BVerfG, Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 55];… Beschl. v. 24.02.2006, a.a.O. [juris Rn. 45];… Beschl. v. 27.04.2007, a.a.O. [juris Rn. 53]).
Zwar sei es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, ein Ablehnungsgesuch, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung einer Ablehnung völlig ungeeignet sei, einem Ablehnungsgesuch ohne Angabe von Gründen gleichzustellen; eine solche völlige Ungeeignetheit sei aber nur dann anzunehmen, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich sei (Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 57];… Beschl. v. 27.04.2007, a.a.O. [juris Rn. 55]).
Im Rahmen der Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs sei das Gericht allerdings in besonderem Maße verpflichtet, das Ablehnungsgesuch seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen und ggf. wohlwollend auszulegen, da es anderenfalls leicht dem Vorwurf ausgesetzt sein könne, tatsächlich im Gewande der Zulässigkeitsprüfung in eine Begründetheitsprüfung einzutreten (Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 57]).
Für die Annahme einer Besorgnis der Befangenheit müssten weitere Umstände hinzutreten, die nach den konkreten Umständen des Einzelfalls geeignet sein könnten, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen; Anhaltspunkte für eine solche Besorgnis der Befangenheit könnten sich im Verhalten des Richters oder in den Gründen der vorangegangenen Entscheidung finden (Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 63];… Beschl. v. 27.04.2007, a.a.O. [juris Rn. 57).
b) In den Beschlüssen zum Strafprozessrecht hat das BVerfG zwar ausgesprochen, dass es dem Bundesgerichtshof oblegen hätte, die im Ablehnungsverfahren geschehenen Verfassungsverstöße, nämlich u.a. eine Entziehung des zur Entscheidung über Ablehnungsgesuche berufenen gesetzlichen Richters, durch Aufhebung der angegriffenen Entscheidungen zu beheben (exemplarisch Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O., juris Rn. 72).
Außerdem gewährleiste das nach dem Willen des Gesetzgebers regelmäßig vorgesehene Ablehnungsverfahren durch die zeitnah einzuholenden dienstlichen Stellungnahmen der betroffenen Richter eine optimale Aufklärung des dem Ablehnungsgesuch zugrunde liegenden Lebenssachverhalts und ermögliche damit zugleich eine effektive Kontrolle der vom Antragsteller vorgebrachten Ablehnungsgründe; die spätere, nach vollständiger Durchführung einer unter Umständen langen Hauptverhandlung stattfindende Kontrolle im Revisionsrechtszug biete hier keinen vollständigen Ausgleich (BVerfG, Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O. [juris Rn. 71]).
b) Konnte eine solche Art der Behandlung eines Befangenheitsgesuchs bereits ohne weiteres geeignet sein, eine Besorgnis der Befangenheit in dem oben genannten Sinne zu begründen (in diesem Sinne BVerfG, Beschl. v. 02.06.2005, a.a.O., Rn. 60), kommt hier für die Annahme einer solchen Besorgnis noch ein weiteres hinzu: Die Richterin hat, obwohl über die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, mit dem das Ablehnungsgesuch verworfen worden war, noch nicht entschieden war, an dem Beschluss vom 14.10.2010 mitgewirkt, mit welchem das gegen die Richterin am Landgericht Ri7 gerichtete Ablehnungsgesuch als unzulässig verworfen und die Ablehnungsgesuche gegen Richter am Landgericht Ri4 und Vors.
- BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters …
Die materiellen Anforderungen der Verfassungsgarantie verpflichten den Gesetzgeber dazu, Regelungen vorzusehen, die es ermöglichen, einen Richter, der im Einzelfall nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amtes auszuschließen (BVerfGK 5, 269 ).Andererseits soll aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens der abgelehnte Richter in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert sein und ein aufwendiges und zeitraubendes Ablehnungsverfahren verhindert werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ).
Für das Strafprozessrecht hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt gerate, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetze und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache sei (vgl. BVerfGK 5, 269 ).
Es hat indes klargestellt, dass ein vereinfachtes Ablehnungsverfahren nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts verhindern solle, was eine enge Auslegung der Voraussetzungen gebiete (BVerfGK 5, 269 ).
Überschreite das Gericht bei der Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, könne dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGK 5, 269 ).
Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 159 ; 87, 282 ) beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BVerfGK 5, 269 ).
Überschreitet das Gericht bei dieser Prüfung die ihm gezogenen Grenzen, so kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGK 5, 269 ).
- BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 1674/06
Verfassungsrechtliche Grenzen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als …
Weiter führt das Landgericht aus: "Auch vermeintliche oder tatsächliche Rechtsfehler bei einer Vorentscheidung können für sich genommen eine Ablehnung nicht rechtfertigen mit der Folge, dass ein darauf gestütztes Ablehnungsgesuch als unzulässig im Sinne des § 26 a Abs. 1 Nr. 2 StPO anzusehen ist (BVerfG am 02. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 und 638/01 -).Die Zuständigkeitsregelung des § 27 Abs. 1 StPO trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass es nach der Natur der Sache an der völligen inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen wird, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden müsste (vgl. BVerfGK 5, 269 m.w.N.).
Die Mitwirkung des abgelehnten Richters bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs oder über die Frage seiner missbräuchlichen Anbringung, wie § 26 a StPO sie erlaubt, verhindert ein aufwändiges und zeitraubendes Ablehnungsverfahren unter Hinzuziehung von Vertretern in Fällen gänzlich untauglicher oder rechtsmissbräuchlicher Ablehnungsgesuche; bei strenger Beachtung ihrer tatbestandlichen Voraussetzungen gerät sie mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine echte Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfGK 5, 269 m.w.N.).
Auf Fälle "offensichtlicher Unbegründetheit" darf das vereinfachte Ablehnungsverfahren - vorbehaltlich einer anderweitigen gesetzlichen Regelung - nicht ausgeweitet werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 -, StraFo 2006, S. 232 jew. m.w.N.).
Überschreitet das Gericht bei dieser Abwägung die ihm gezogenen Grenzen, so kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGK 5, 269 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 -, StraFo 2006, S. 232 jew. m.w.N.).
Anhaltspunkte für die Besorgnis der Befangenheit können in dem Verhalten des Richters oder in den Gründen der vorangegangenen Entscheidung gefunden werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ).
Vielmehr hatte die Beschwerdeführerin jedenfalls in der am 17. August 2005 übermittelten Ergänzung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 - = BVerfGK 5, 269, dargelegt, dass die Verfahrensweise nach § 26 a StPO willkürlich erfolgt sei, weil die Beschwerdeführerin auch die Art und Weise des richterlichen Vorgehens auf den Prüfstand gestellt habe.
- BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04
Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters; …
Überschreitet das Gericht bei dieser Prüfung die ihm gezogenen Grenzen, so kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (BVerfG NJW 2005, S. 3410, 3412).Der Beschwerdeführer hatte hilfsweise beantragt, die Entscheidung über seine Revision bis zur Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 625/01 auszusetzen, in welchem sich der dortige, vom selben Verfahrensbevollmächtigten vertretene Beschwerdeführer gegen die Befugnis des Revisionsgerichts zur Sachentscheidung bei rechtswidriger Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig gemäß § 26 a Abs. 1 Nr. 2 StPO wandte (abgeschlossen durch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005, NJW 2005, S. 3410 ff.).
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und zu Art. 103 Abs. 1 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. zuletzt Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 -, NJW 2005, S. 3410 ff.;… Beschluss vom 5. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 -, NVwZ 2005, S. 1304 ff.; jeweils m.w.N. der Senatsrechtsprechung).
Überschreitet das Gericht bei dieser Prüfung die ihm gezogenen Grenzen, so kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 -, NJW 2005, S. 3410 ).
Der Bundesgerichtshof hat bei seiner Entscheidung über die auf den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO gestützten und zulässig erhobenen Verfahrensrügen der Ausstrahlungswirkung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht hinreichend Rechnung getragen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 -, NJW 2005, S. 3410 ).
- BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters …
Die materiellen Anforderungen der Verfassungsgarantie verpflichten den Gesetzgeber dazu, Regelungen vorzusehen, die es ermöglichen, einen Richter, der im Einzelfall nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amts auszuschließen (BVerfGK 5, 269 ).Andererseits soll aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens der abgelehnte Richter in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert sein und ein aufwendiges und zeitraubendes Ablehnungsverfahren verhindert werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ).
Für das Strafprozessrecht hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt gerate, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetze und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache sei (vgl. BVerfGK 5, 269 ).
Es hat indes klargestellt, dass ein vereinfachtes Ablehnungsverfahren nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts verhindern solle, was eine enge Auslegung der Voraussetzungen gebiete (BVerfGK 5, 269 ).
Überschreite das Gericht bei der Anwendung dieses Prüfungsmaßstabs die ihm gezogenen Grenzen, könne dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGK 5, 269 ).
Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 159 ; 87, 282 ) beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BVerfGK 5, 269 ).
Überschreitet das Gericht bei dieser Prüfung die ihm gezogenen Grenzen, so kann dies seinerseits die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BVerfGK 5, 269 ).
- BSG, 26.06.2007 - B 4 R 11/07 S
Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in der Zeit …
Dies ist der Fall, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie grundlegend verkennt; dies kann nur anhand der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden (stellvertr BVerfGE 82, 286, 299; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 2.6. 2005, NJW 2005, 3410 ff).2005 [stattgebender Kammerbeschluss] - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 - NJW 2005, 3410, 3414 = BVerfGK 5, 269, 288; BVerfG vom 16.2.
2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 - NJW 2005, 3410, 3414 = BVerfGK 5, 269, 288; BVerfG [3.
2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 - NJW 2005, 3410, 3414 = BVerfGK 5, 269, 288; BVerfG [3.
Das Rechtsmittelgericht hat insoweit zu prüfen, ob die Grenzen der den gesetzlichen Richter gewährleistenden Vorschriften eingehalten wurden (zu § 26a StPO: BVerfG [3. Kammer des 2. Senats] vom 2.6. 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 - NJW 2005, 3410, 3414 = BVerfGK 5, 269, 288; [3. Kammer des 2. Senats] vom 5.7. 2005 - 2 BvR 497/03 - NVwZ 2005, 1304, 1309).
2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 - NJW 2005, 3410, 3414 = BVerfGK 5, 269, 288; BVerfG [3.
- BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch
Die materiellen Anforderungen der Verfassungsgarantie verpflichten den Gesetzgeber dazu, Regelungen vorzusehen, die es ermöglichen, einen Richter, der im Einzelfall nicht die Gewähr der Unparteilichkeit bietet, von der Ausübung seines Amtes auszuschließen (BVerfGK 5, 269 ; 7, 325 ).Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 159 ; 87, 282 ) beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur angesichts der jeweiligen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BVerfGK 5, 269 ).
Andererseits soll aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens der abgelehnte Richter in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert sein und ein aufwendiges und zeitraubendes Ablehnungsverfahren verhindert werden (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 7, 325 ; BVerfG…, Beschluss vom 20. Juli 2007, a.a.O., S. 10 f.).
cc) Im Verwaltungs- und Zivilprozessrecht gilt ebenso wie im Strafprozessrecht, dass bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Entscheidung des abgelehnten Richters selbst mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt gerät, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl. BVerfGK 5, 269 ; BVerfG…, Beschluss vom 20. Juli 2007, a.a.O., S. 11).
Ein vereinfachtes Ablehnungsverfahren soll indes nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder einen offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts verhindern, was eine enge Auslegung der Voraussetzungen gebietet (vgl. BVerfGK 5, 269 ; BVerfG…, Beschluss vom 20. Juli 2007, a.a.O., S. 11).
- BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04
Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot; …
Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür beruht, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 - NJW 2005, 3410 ). - BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03
Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (nur teilweise Entscheidung …
Ein Ablehnungsgesuch sei deshalb nur dann "mit Unrecht verworfen" (§ 338 Nr. 3 StPO), wenn es sachlich gerechtfertigt gewesen sei und ihm hätte stattgegeben werden müssen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 638/01 -, Umdruck S. 24 m.w.N. zum Streitstand im revisionsrechtlichen Zusammenhang;… für das Beschwerdeverfahren vgl. Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl., § 28 Rn. 2;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 28 Rn. 4).Ob die herrschende Auslegung (C.III.3.a)aa) im Hinblick auf die hiermit verbundenen Gefahren auch dann mit der Verfassung in Einklang stünde, wenn die Gerichte tatsächlich zunehmend in Fällen offensichtlicher Unbegründetheit eines Ablehnungsantrags bewusst in das Verfahren nach § 26 a StPO ausweichen sollten (…vgl. Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 2004 - 2 StR 496/03 -, StraFo 2004, S. 238), weil der begangene Rechtsverstoß im Revisions- oder Beschwerderechtszug regelmäßig folgenlos bleibt, kann indes offen bleiben (zur systematischen Umgehung des gesetzlichen Ablehnungsverfahrens vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 638/01 -, Umdruck S. 26).
Jedenfalls bei einer willkürlichen Überschreitung des von § 26 a StPO gesteckten Rahmens hat das Beschwerdegericht die angegriffenen Entscheidungen aufzuheben und an das Ausgangsgericht zurückzuverweisen, damit dieses in der Zusammensetzung des § 27 StPO über das Ablehnungsgesuch entscheidet (vgl. - für das Revisionsverfahren - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 638/01 -, Umdruck S. 26 f.).
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1730/06
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung …
- BVerfG, 29.01.2007 - 2 BvR 1743/06
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs …
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09
Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …
- BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
Ablehnung eines Rechtspflegers wegen Besorgnis der Befangenheit; Zurückweisung …
- BGH, 14.06.2005 - 3 StR 446/04
Besorgnis der Befangenheit; gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und …
- BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10
Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Zurückweisung eines …
- BGH, 26.06.2007 - 5 StR 138/07
Gesetzlicher Richter (kein Richter in eigener Sache); rechtswidrige Verwerfung …
- BGH, 08.07.2009 - 1 StR 289/09
Unabhängiges und unparteiliches Gericht (zu Unrecht als unzulässig verworfenes …
- BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04
Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext …
- BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 2/06 R
Entscheidung durch Berichterstatter ohne Einverständnis der Beteiligten
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvR 615/11
Verfahrensrecht - Drohung mit Strafanzeige: Richter befangen?
- BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06
Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge
- BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08
Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der …
- BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 958/06
Adhäsionsverfahren; Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Befangenheit; …
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 638/01
- BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07
Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs als Revisionsgericht …
- BGH, 29.06.2006 - 5 StR 485/05
Strafrecht - Vermögensnachteil bei Schmiergeldzahlungen am Bau
- BVerfG, 19.04.2010 - 1 BvR 626/10
Beschwerden gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs und gegen eine …
- BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11
Vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Abstandsgebot; Freiheitsgrundrecht: Freiheit …
- BGH, 02.04.2008 - 5 StR 129/07
Strafrecht - Betrug durch Umlage des Preisaufschlages auf Mieter
- BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03
Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine …
- BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 51/09 B
Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei einem Rechtstreit über die Pflicht …
- BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06
- BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07
Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Besorgnis der …
- BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine …
- BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 68/09 B
Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs im sozialgerichtlichen Verfahren; Bindung …
- BVerfG, 02.08.2006 - 2 BvR 1518/06
Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs als …
- OLG München, 22.11.2006 - 4St RR 182/06
Rechtswidrige Verwerfung des Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit …
- BGH, 12.12.2008 - 2 StR 479/08
Unbegründete Befangenheitsrügen (gesetzlicher Richter; Willkür; absoluter …
- BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 90/09 B
Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs im sozialgerichtlichen Verfahren; Bindung …
- BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11
Willkürverbot; faires Verfahren (Recht auf ein); Öffentlichkeit des Verfahrens; …
- BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 50/09 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 33/09 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 32/09 B
Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren wegen eines …
- BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05
Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete …
- BGH, 26.01.2006 - 5 StR 500/05
Notwendige Wiederholung eines Ablehnungsgesuchs nach ausgesetzter …
- BVerfG, 24.03.2010 - 2 BvR 2092/09
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Fristsetzung zur Stellung von …
- BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10
Verfahrensrecht - Keine richterl. Befangenheit bei ungünstiger Rechtauffassung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2011 - L 6 AS 150/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler: Verletzung des Anspruchs auf …
- OLG Braunschweig, 20.01.2012 - Ss (OWiZ) 206/11
Terminsverlegung, individuelle Begründung, Ablehnung
- BGH, 28.11.2008 - LwZR 4/08
Verfahrensrecht - Telefonische Beratung über das Urteil möglich?
- BGH, 15.12.2005 - 1 StR 411/05
Rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag; gesetzlicher Richter (Ablehnung eines …
- OLG Köln, 30.10.2007 - 83 Ss 128/07
Verstoß gegen Zuständigkeitsregelungen bei Verwerfung von Befangenheitsgesuchen
- BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 71.08
Klagen gegen Flughafen Düsseldorf bleiben erfolglos
- BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06
Anfechtbarkeit der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch im Berufungsverfahren …
- VerfGH Thüringen, 23.05.2006 - VerfGH 33/05
Staats- und Verfassungsrecht; Verfassungsbeschwerde; Verletzung rechtlichen …
- OLG Düsseldorf, 05.10.2006 - 5 Ss OWi 175/06
StPO § 26a Abs. 1; StPO § 26a Abs. 1 Nr. 2; StPO § 26a Abs. 2 …
- BFH, 13.11.2008 - XI B 20/08
Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Entscheidung bei mehreren …
- OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08
Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung
- BGH, 13.02.2008 - 3 StR 509/07
Unzulässiges Befangenheitsgesuch (Prozessverschleppungsabsicht; gesetzlicher …
- BGH, 17.12.2009 - 3 StR 367/09
Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (unverzügliche Anbringung; …
- BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08
Strafklageverbrauch (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; unerlaubtes …
- OLG Saarbrücken, 06.02.2007 - 1 Ws 18/07
Richterablehnung im Verfahren über die Strafrestaussetzung: Sofortige Beschwerde …
- BVerwG, 19.07.2007 - 5 B 160.07
- BGH, 04.12.2006 - VI ZR 114/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde eines Verstoßes gegen das Recht auf …
- BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei …
- BGH, 20.06.2012 - 2 StR 61/12
Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im …
- BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 69.05
- BVerwG, 19.07.2007 - 5 B 163.07
- BGH, 03.09.2007 - AnwZ (B) 45/06
Rechtsanwälte - Widerruf der Zulassung
- BGH, 24.04.2009 - LwZR 3/08
Pacht
- BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09
Dienstrecht - Dienstaufsicht: Arbeitspensum einer Richterin
- BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10
Nichtbeachtung eines Ablehnungsgesuchs in einem verwaltungsgerichtlichen …
- OLG Rostock, 13.10.2011 - 2 Ss OWi 72/11
Ersetzung eines unzutreffenden durch einen zutreffenden Verwerfungsgrund im …
- BVerwG, 11.06.2007 - 5 B 143.07
- BGH, 20.04.2011 - I ZB 41/09
Verfahrensrecht - Unzulässige Anhörungsrüge und Ablehnungsgesuch
- BGH, 27.10.2011 - 5 StR 376/11
Fehlerhafte Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs; unvertretbare Mitwirkung eines …
- BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 54.06
- BVerwG, 19.07.2007 - 5 B 165.07
- LG Bad Kreuznach, 02.03.2012 - 1 T 36/12
Verfahrensrecht - Befangenheit des Richters bei eigenem Befangenheitsantrag?
- BFH, 12.12.2005 - XI B 4/05
Gsetzlicher Richter - Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs
- BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 70.05
- BVerwG, 15.06.2007 - 5 B 145.07
- BVerwG, 29.08.2007 - 5 B 176.07
- OLG Brandenburg, 18.03.2009 - 1 W 2/09
Richterablehnung: Entscheidung des abgelehnten Richters über das gegen ihn …
- BVerwG, 15.06.2007 - 5 B 144.07
- BVerwG, 29.08.2007 - 5 B 184.07
- BVerwG, 22.03.2011 - 4 B 34.10
Weitere Mitwirkung eines abgelehnten Richters im Ablehnungsverfahren in Fällen …
- BFH, 11.05.2010 - X B 192/08
Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel
- BGH, 12.06.2012 - IV ZA 11/12
Verfahrensrecht - Unzulässiges Ablehnungsgesuch
- BGH, 24.04.2012 - 2 StR 622/11
Gesetzlicher Richter; Befangenheit von Richtern des BGH hinsichtlich der …
- BGH, 24.04.2012 - 2 StR 620/11
Gesetzlicher Richter; Befangenheit von Richtern des BGH hinsichtlich der …
- BGH, 24.04.2012 - 2 StR 25/12
Hinderung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit an der Mitwirkung bei …
- BVerwG, 11.05.2007 - 5 B 143.07
- VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 83-IV-10
- LSG Baden-Württemberg, 21.06.2011 - L 3 AL 1568/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der …
- KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11
Bindung des Beschwerdegerichts an die tragenden Feststellungen der …
- KG, 24.06.2008 - 3 Ws (B) 136/08
Richterablehnung im Strafverfahren: Verwerfung eines Ablehnungsgesuches durch den …
- LSG Baden-Württemberg, 25.11.2010 - L 3 AL 1568/11
- BFH, 11.05.2010 - X B 192
Übergehen eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel
- VG Würzburg, 04.03.2011 - W 1 K 10.581
Befangenheit Spruchkörper; rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch; Verwerfung …
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