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   BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 641/90   

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https://dejure.org/1990,5592
BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 641/90 (https://dejure.org/1990,5592)
BVerfG, Entscheidung vom 09.08.1990 - 2 BvR 641/90 (https://dejure.org/1990,5592)
BVerfG, Entscheidung vom 09. August 1990 - 2 BvR 641/90 (https://dejure.org/1990,5592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 103 Abs. 1; StPO § 44
    Anforderungen an Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Strafgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
    Auszug aus BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 641/90
    Bei Inhaftierten ist deren besondere Situation zu berücksichtigen, die vor allem dadurch gekennzeichnet ist, daß sie auf die Schnelligkeit der Beförderung keinen Einfluß haben (vgl. OLG Bremen, NJW 1956, 233; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, 149 [150]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 641/90
    Zwar dürfen Rechtsmittelführer berechtigterweise eine gesetzliche Frist bis zu ihrer Grenze ausnutzen (BVerfGE 69, 381 [385]).
  • BGH, 14.07.2021 - 3 StR 185/21

    Fristwahrung bei Rechtsmittel durch inhaftierten Rechtsmittelführer (Ausschöpfung

    Eine Beeinträchtigung der Prozessgrundrechte eines inhaftierten Rechtsmittelführers aus Art. 103 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG ist damit nicht verbunden; auch einem Inhaftierten ist es zuzumuten, die ihm möglichen Maßnahmen zur Vermeidung anstaltsbedingter Verzögerungen bei der fristgebundenen Rechtsmittelbegründung zu ergreifen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. August 1990 - 2 BvR 641/90, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 12. März 2014 - 1 StR 74/14, juris Rn. 6).
  • BSG, 30.08.2018 - B 2 U 230/17 B

    Arbeitsunfall als Häftling in einer Justizvollzugsanstalt

    Ein Inhaftierter hat darüber hinaus für die Kontaktaufnahme zum Gericht alle ihm zur Vermeidung anstaltsbedingter Verzögerungen möglichen Maßnahmen zu ergreifen (vgl BVerfG vom 9.8.1990 - 2 BvR 641/90).
  • BGH, 12.03.2014 - 1 StR 74/14

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Eine Beeinträchtigung der Prozessgrundrechte eines inhaftierten Rechtsmittelführers aus Art. 103 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG ist damit nicht verbunden; auch einem Inhaftierten ist es zuzumuten, die ihm möglichen Maßnahmen zur Vermeidung anstaltsbedingter Verzögerungen bei der Rechtsmitteleinlegung zu ergreifen (BVerfG, Beschluss vom 9. August 1990 - 2 BvR 641/90).
  • BSG, 30.08.2018 - B 2 U 231/17 B
    Ein Inhaftierter hat darüber hinaus für die Kontaktaufnahme zum Gericht alle ihm zur Vermeidung anstaltsbedingter Verzögerungen möglichen Maßnahmen zu ergreifen (vgl BVerfG vom 9.8.1990 - 2 BvR 641/90) .
  • OLG Frankfurt, 26.10.2007 - 3 Ws 905/07

    Antrag des Strafgefangenen auf gerichtliche Entscheidung in Strafvollzugsachen:

    Zwar dürfen auch inhaftierte Rechtsmittelführer berechtigter Weise eine gesetzliche Frist, hier die diejenige des § 112 StVollzG, bis zu ihrer Grenze ausnutzen (vgl. BVerfG [3. Kammer des Zweiten Senats], Beschl. v. 9.8.1990 - 2 BvR 641/90 - Juris mwN), so dass die Abgabe des Rechtsmittelschreibens an Bedienstete der Vollzugsanstalt auch noch am vorletzten Tag der Rechtsmittelfrist (vgl. KG, NStZ 1992, 455 mwN; Maul, in: KK-StPO, 5. Aufl., § 44 Rn 29; Wendisch, in. Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 44 Rn 47 -jew. mwN], wenn sie vor 18 Uhr und unter Hinweis auf den drohenden Fristablauf erfolgt (vgl. BGH, NStZ-RR 2001, 259; Senat, Beschl. v. 05.04.2007 - 3 Ws 287/07 -st. Rspr.; KG a. a. O.), als ausreichend und damit unverschuldet anzusehen ist.
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