Rechtsprechung
   BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,12712
BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19 (https://dejure.org/2019,12712)
BVerfG, Entscheidung vom 08.05.2019 - 2 BvR 657/19 (https://dejure.org/2019,12712)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - 2 BvR 657/19 (https://dejure.org/2019,12712)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,12712) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen unterbliebener Anhörungsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 53 Abs 1 AufenthG 2004
    Nichtannahmebeschluss: Vorverlagerung der Prognose- und Abwägungsentscheidung über eine Ausweisung nach § 53 AufenthG in das Berufungszulassungsverfahren kann die Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) verletzen - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unterbliebener ...

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung eines Ausländers aufgrund der Begehung mehrerer schwerer Straftaten; Nachweis des Nichtvorliegens einer Rückfall- und Wiederholungsge...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Vorverlagerung der Prognose- und Abwägungsentscheidung über eine Ausweisung nach § 53 AufenthG in das Berufungszulassungsverfahren kann die Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) verletzen - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unterbliebener ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ausweisung eines Ausländers aufgrund der Begehung mehrerer schwerer Straftaten; Nachweis des Nichtvorliegens einer Rückfall- und Wiederholungsgefahr durch ein Sachverständigengutachten; Prüfung des Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Vorverlagerung der Prognose- und Abwägungsentscheidung über eine Ausweisung nach § 53 AufenthG in das Berufungszulassungsverfahren kann die Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) verletzen - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unterbliebener ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überspannte Anforderungen an die Berufungszulassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterbliebene Anhörungsrüge

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (268)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19
    a) aa) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; stRspr).

    Die Vorschrift erfordert zwar keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 49, 329 ; 83, 24 ; 87, 48 ; 92, 365 ; 96, 27 ; stRspr).

    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 65, 76 ; 96, 27 ; stRspr).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Sehen die prozessrechtlichen Vorschriften - wie §§ 124, 124a VwGO - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach einer Strafaussetzungsentscheidung gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BtMG eine erhebliche indizielle Bedeutung zukomme (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -), sei auf den Fall des Beschwerdeführers bereits deshalb nicht übertragbar, weil er weder die Drogentherapie beendet habe noch eine Aussetzung der Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung erfolgt sei; im Übrigen überzeuge die Entscheidung aufgrund der zutreffenden Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschlüsse vom 2. Mai 2017 - 19 CS 16.2466 - und vom 10. Oktober 2017 - 19 ZB 16.2636 -) aber auch nicht.

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 1943/16) könne bei ihm mangels konkret vorliegender Tatsachen, die für eine fortbestehende Gefährdung sprächen, nicht von einer Wiederholungsgefahr ausgegangen werden.

    Wiege das Bleibeinteresse besonders schwer, so könne nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach einer Strafaussetzungsentscheidung der Strafvollstreckungskammer eine relevante Wiederholungsgefahr nur bejaht werden, wenn die ausländerrechtliche Entscheidung auf einer breiteren Tatsachengrundlage als derjenigen der Strafvollstreckungskammer getroffen werde (2 BvR 1943/16).

    b) Das Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Sache 2 BvR 1943/16 ab und beruhe auf dieser Abweichung (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

    Da die neuen Umstände geeignet waren, wesentliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts in Frage zu stellen, hätte er allerdings, anstatt die eigene, auf der Basis der neuen tatsächlichen Umstände zu treffende Prognose- und Abwägungsentscheidung in das Berufungszulassungsverfahren vorzuverlagern, die Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zulassen und eine breitere Tatsachengrundlage für die Entscheidung über die Ausweisung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris, Rn. 21 ff.) schaffen müssen.

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Sehen die prozessrechtlichen Vorschriften - wie §§ 124, 124a VwGO - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

    Sehen die prozessrechtlichen Vorschriften - wie §§ 124, 124a VwGO - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ).

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19
    Die Vorschrift erfordert zwar keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 49, 329 ; 83, 24 ; 87, 48 ; 92, 365 ; 96, 27 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19
    Insbesondere ist der in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO enthaltene Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils immer schon dann erfüllt, wenn der Beschwerdeführer im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfGE 110, 77 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19
    a) aa) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19
    Die Vorschrift erfordert zwar keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 49, 329 ; 83, 24 ; 87, 48 ; 92, 365 ; 96, 27 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19
    Insbesondere ist der in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO enthaltene Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils immer schon dann erfüllt, wenn der Beschwerdeführer im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfGE 110, 77 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris, Rn. 17).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 65, 76 ; 96, 27 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 16.12.2005 - 2 BvR 1904/05

    Offensichtlich aussichtslose Anhörungsrüge gem § 152a VwGO hält Frist des § 93

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

  • BVerfG, 13.09.2007 - 2 BvR 304/05

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Möglichkeit einer Anhörungsrüge

  • BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage;

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose

  • VGH Bayern, 10.10.2017 - 19 ZB 16.2636

    Ausweisung trotz positiver strafvollstreckungsrechtlicher Entscheidung

  • VGH Bayern, 29.05.2018 - 10 ZB 17.1739

    Ausweisung wegen Drogenstraftaten - Gefahrenprognose bei noch nicht

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Entscheidungen der Strafgerichte bzw. der Strafvollstreckungsgerichte sind aber von tatsächlichem Gewicht und stellen für die ausländerrechtliche Prognose ein wesentliches Indiz dar (BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - 1 C 20.11 -, juris Rn. 23; BVerfG, Beschlüsse vom 06.12.2021 - 2 BvR 860/21 -, juris Rn. 19, vom 08.05.2019 - 2 BvR 657/19 -, juris Rn. 35 ff., und vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 21).

    Soweit der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.10.2016 (2 BvR 1943/16, juris Rn. 24) unverändert dafür spricht, dass bei fortbestehenden konkreten Gefahren für höchste Rechtsgüter eine Abweichung von der strafrechtlichen Legalprognose auch bei einer im Wesentlichen vergleichbaren Tatsachengrundlage in Betracht kommt (dies annehmend etwa BVerwG, Urteil vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 -, juris Rn. 29; OVG Bremen, Beschluss vom 28.09.2021 - 2 LA 206/21 -, juris Rn. 27; OVG Hamburg, Beschluss vom 08.04.2021 - 6 Bf 70/20.Z -, juris Rn. 21; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.08.2019 - 18 A 1127/16 -, juris Rn. 10; Dörig in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 7 Rn. 22; Fleuß in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 53 Rn. 27. ; ders., Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Ausländerrecht im Jahre 2022, ZAR 2023, 25, 38; a.A. Albert, ZAR 2022, 127 6 Bf 70/20.Z - entsprochen wurde>), auch wenn spätere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts dies als Grund für eine Abweichung von der indiziellen Bedeutung der Strafaussetzung nicht mehr ausdrücklich aufgreifen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 06.12.2021 - 2 BvR 860/21 -, juris Rn. 16 ff., vom 25.08.2020 - 2 BvR 640/20 -, juris Rn. 22 ff., und vom 08.05.2019 - 2 BvR 657/19 -, juris Rn. 35 ff.), kommt es hierauf nicht an.

  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 19 ZB 20.65

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

    Das Bundesverfassungsgericht habe im Anschluss an seinen Beschluss vom 19. Oktober 2016 (2 BvR 1943/16) mit Beschluss vom 8. Mai 2019 (2 BvR 657/19) deutlich gemacht, dass es sich der in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgebrachten einschränkenden Berücksichtigung strafrechtlicher bzw. strafvollstreckungsrechtlicher Prognoseentscheidungen im Hinblick auf die Eingriffstiefe in Art. 2 Abs. 1 GG nicht anschließt.

    Dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 2019 (2 BvR 657/19 Rn. 37) sei im Übrigen durchaus zu entnehmen, dass die Schaffung einer Tatsachengrundlage im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2016 erforderlich sei, wenn ein Strafvollstreckungsgericht eine positive Prognose getroffen habe.

    Eine Vorverlagerung der auf der Basis der zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt gegebenen tatsächlichen Umstände zu treffenden Prognose- und Abwägungsentscheidung in das Berufungszulassungsverfahren ist daher aufgrund der Einzelfallumstände (das Verwaltungsgericht hat sich im Urteil vom 27.11.2019 mit dem damals bereits erlassenen Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom 15.1.2019 auseinandergesetzt) und des langfristigen ausländerrechtlichen Prognosehorizonts vorliegend nicht zu befürchten (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 37).

    Eine Vorverlagerung der auf der Basis der zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt gegebenen tatsächlichen Umstände zu treffenden Prognose- und Abwägungsentscheidung in das Berufungszulassungsverfahren ist daher auch insoweit - es handelt sich betreffend das Rückfallgeschehen um für den Kläger negative Prognosegesichtspunkte - vorliegend nicht zu befürchten (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 37).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2020 - 12 S 579/20

    Akteneinsichtsrechtverweigerung in die Sozialdaten einer Jugendhilfemaßnahme

    Der Zulassungsgrund liegt daher vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 08.05.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33, vom 06.06.2018 - aaO Rn. 16, vom 16.01.2017 aaO Rn. 19 und vom 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 17), es sei denn, es lässt sich im Einklang mit dem eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens zuverlässig feststellen, dass das Verwaltungsgericht die Rechtssache im Ergebnis richtig entschieden hat und die angestrebte Berufung deshalb keinen Erfolg haben wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 - juris Rn. 40; BVerwG, Beschluss vom 10.03.2004 aaO Rn. 7 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht