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   BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 66/01   

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https://dejure.org/2002,3644
BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 66/01 (https://dejure.org/2002,3644)
BVerfG, Entscheidung vom 24.09.2002 - 2 BvR 66/01 (https://dejure.org/2002,3644)
BVerfG, Entscheidung vom 24. September 2002 - 2 BvR 66/01 (https://dejure.org/2002,3644)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Prozesshindernis - Überlange Verfahrensdauer - Verfahrenseinstellung - Beschleunigungsgebot - Verfahrensverzögerung - Verfassungsbeschwerde - Rechtschutzbedürfnis - Freispruch

  • Judicialis

    StPO § 260 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1
    Rechtschutzbedürfnis für Feststellung der Rechtswidrigkeit einer strafrechtlichen Revisionsentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1175
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 632/78

    Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 66/01
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sein (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 56, 99 ; 72, 1 ; stRspr).
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 66/01
    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 232/00 -.
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvR 377/69

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 66/01
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sein (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 56, 99 ; 72, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1578/82

    Altersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 66/01
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sein (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 56, 99 ; 72, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83

    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 66/01
    Im Falle der Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens sind die entscheidenden Kriterien für das Fortbestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses darin zu sehen, dass entweder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung andernfalls unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint, eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 66/01
    Dieses Rechtsschutzbedürfnis muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sein (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 56, 99 ; 72, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 66/01
    Die Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 66/01
    Unter diesen Umständen bedarf es keiner Prüfung, ob die Verfassungsbeschwerde Anlass zur Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung geben könnte (BVerfGE 81, 138 ).
  • BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 66/01
    Kann der Beschwerdeführer somit seine Rechte in vollem Umfang in einem späteren Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen eine etwa in einem neuen Strafverfahren ergangene gerichtliche Entscheidung wahren, so besteht kein Anlass, im vorliegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren trotz Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde ursprünglich verfolgten Begehrens weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen (BVerfGE 50, 244 ).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 66/01
    Im Falle der Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens sind die entscheidenden Kriterien für das Fortbestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses darin zu sehen, dass entweder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung andernfalls unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint, eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder die aufgehobene oder gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer noch weiterhin beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ).
  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut

    Im Übrigen stützen sich die Kammerentscheidungen ausschließlich auf Beschlüsse der Kammern oder - früher - der Vorprüfungsausschüsse und hierbei teilweise auch auf solche, mit denen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden sind, die also keine Sachentscheidung enthalten (Verfassungsbeschwerde angenommen: BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1992, 2472; 1993, 3254; NStZ 1994, 553; NJW 2001, 214; 2001, 216; 2001, 2707; 2003, 2225; Beschl. vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03; NJW 2003, 2897; BVerfGK 2, 239; NStZ 2005, 456; NJW 2005, 3485; Beschl. vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05; Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 / Verfassungsbeschwerde nicht angenommen: BVerfG (jeweils Vorprüfungsausschuss) EuGRZ 1979, 363; NJW 1984, 967; BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1995, 1277; Beschl. vom 16. August 1994 - 2 BvR 1193/94; NStZ 1997, 591 (mit umfänglichem Nachweis der ausschließlich von Kammern getroffenen Vorentscheidungen); EuGRZ 2000, 493; NJW 2003, 1175; 2003, 2228; Beschl. vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03).
  • BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05

    Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher

    Die Erwägung, dass eine endgültige Einstellung des Verfahrens einen Beschuldigten unter Umständen schlechter stellt als ein Freispruch, da mit einer derartigen Entscheidung keine materiell-rechtliche Rehabilitierung einhergeht, der Schuldvorwurf vielmehr im Raum bleibt (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2002 - 2 BvR 66/01 -, NJW 2003, S. 1175), kann für den Fall einer das sozial-ethische Unwerturteil beseitigenden Rehabilitierung nach dem NS-Aufhebungsgesetz gerade keine Geltung beanspruchen.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 2 BvR 332/05

    Voraussetzungen von Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft bei

    Ausnahmsweise besteht das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Eintritts prozessualer Überholung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren allerdings in denjenigen Fällen fort, in denen andernfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend wirken würde, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen wäre oder wenn die gegenstandslose Maßnahme den Beschwerdeführer auch weiterhin beeinträchtigte (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 2004 - 2 BvR 785/04 -, EuGRZ 2004, S. 437 ff. und vom 24. September 2002 - 2 BvR 66/01 -, NJW 2003, S. 1175; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 2000 - 2 BvR 1730/99 - , jeweils mit weiteren Nachweisen).
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