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   BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16   

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BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16 (https://dejure.org/2016,24125)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.2016 - 2 BvR 661/16 (https://dejure.org/2016,24125)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16 (https://dejure.org/2016,24125)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 33 Abs. 5 GG; Art. 97 GG; § 90 BVerfGG; § 339 StGB
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung (richterliche Unabhängigkeit als grundrechtsähnliches Individualrecht; Verfassungsmäßigkeit des Amtsverlustes bei rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Rechtsbeugung erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 33 Abs 5 GG, Art 97 Abs 1 GG, Art 97 Abs 2 GG, § 90 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Strafurteil wegen Rechtsbeugung verletzt nicht die richterliche Unabhängigkeit als hergebrachter Grundsatz des Richteramtsrechts (Art 33 Abs 5 GG) - fachgerichtliche Auslegung des § 339 StGB nicht zu beanstanden

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit als hergebrachtem Grundsatz des richterlichen Amtsrechts aufgrund der Verurteilung wegen Rechtsbeugung; Gesetzliche Anordnung des Amtsverlustes bei rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung; Entfernung ...

  • opinioiuris.de

    Rechtsbeugung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Strafurteil wegen Rechtsbeugung verletzt nicht die richterliche Unabhängigkeit als hergebrachter Grundsatz des Richteramtsrechts (Art 33 Abs 5 GG) - fachgerichtliche Auslegung des § 339 StGB nicht zu beanstanden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung einer Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit als hergebrachtem Grundsatz des richterlichen Amtsrechts aufgrund der Verurteilung wegen Rechtsbeugung; Gesetzliche Anordnung des Amtsverlustes bei rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung; Entfernung ...

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung einer Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit als hergebrachtem Grundsatz des richterlichen Amtsrechts aufgrund der Verurteilung wegen Rechtsbeugung; Gesetzliche Anordnung des Amtsverlustes bei rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung; Entfernung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsbeugung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schlusspunkt im Erfurter Rechtsbeugungsprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 3711
  • StV 2017, 371
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16
    Der dem Gesetz unterworfene Richter wird durch diese aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitete Bindung in seiner verfassungsmäßig garantierten Unabhängigkeit nicht berührt (Art. 97 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 18, 52 ; 19, 17 ; 111, 307 ).

    Sowohl die Rechtsbindung als auch die Unterwerfung unter das Gesetz konkretisieren die den Richtern anvertraute Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt (Art. 92 GG; vgl. BVerfGE 111, 307 ).

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16
    b) Die sachliche Unabhängigkeit ist allen Richtern in Art. 97 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantiert (vgl. BVerfGE 3, 213 ; 4, 331 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 42, 206 ).

    Der Richter ist nach Art. 97 Abs. 1 GG weisungsunabhängig; seine sachliche Unabhängigkeit wird durch die Garantie der persönlichen Unabhängigkeit in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell gesichert (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 26, 186 ; stRspr).

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60

    Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16
    Das Bundesverfassungsgericht hat aber anerkannt, dass Art. 33 Abs. 5 GG auch die hergebrachte Stellung von Richtern als besonderer Gruppe von Angehörigen des öffentlichen Dienstes umfasst und diesen grundrechtsähnliche Individualrechte einräumt, soweit sich für sie vom Gesetzgeber zu beachtende hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts nachweisen lassen, die gerade die persönliche Rechtsstellung des Richters mitgestalten (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 15, 298 ; 26, 141 ; 56, 146 ).

    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Richteramtsrechts zählt insbesondere auch der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ).

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16
    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt, dass das gegenwärtige System der Bewertung richterlicher Arbeit nicht unwesentlich nach quantitativen Gesichtspunkten erfolgt und hierdurch zusätzliche Anreize für eine möglichst rasche Verfahrenserledigung auch unter Inkaufnahme inhaltlicher Defizite schafft (vgl. BVerfGE 133, 168 ).

    Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht - jedenfalls für die Strafjustiz - festgestellt, dass die Länder steigenden Belastungen nicht durch eine entsprechende personelle und sachliche Ausstattung Rechnung getragen haben (vgl. BVerfGE 133, 168 ).

  • BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60

    Gemeindegerichte

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16
    Der Richter ist nach Art. 97 Abs. 1 GG weisungsunabhängig; seine sachliche Unabhängigkeit wird durch die Garantie der persönlichen Unabhängigkeit in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell gesichert (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 26, 186 ; stRspr).

    Die gesetzliche Anordnung des Amtsverlustes bei rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung und die Entfernung aus dem Amt im Rahmen eines förmlichen Dienststrafverfahrens sind mit Art. 97 Abs. 2 GG vereinbar, weil die vorzeitige Beendigung der richterlichen Tätigkeit in beiden Fällen "kraft richterlicher Entscheidung' aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, erfolgt (vgl. schon BVerfGE 14, 56 ).

  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16
    b) Die sachliche Unabhängigkeit ist allen Richtern in Art. 97 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantiert (vgl. BVerfGE 3, 213 ; 4, 331 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 42, 206 ).

    Der Richter ist nach Art. 97 Abs. 1 GG weisungsunabhängig; seine sachliche Unabhängigkeit wird durch die Garantie der persönlichen Unabhängigkeit in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell gesichert (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 26, 186 ; stRspr).

  • BGH, 22.01.2014 - 2 StR 479/13

    Freispruch eines Richters am Amtsgericht vom Vorwurf der Rechtsbeugung aufgehoben

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16
    a) Die einschränkende Auslegung des § 339 StGB, nach der sich ein Richter einer Rechtsbeugung nur schuldig mache, wenn er sich "bewusst in schwer wiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt' (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 479/13 -, BGHSt 59, 144 m.w.N.), wahrt die Unabhängigkeit des Richters.
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16
    b) Die sachliche Unabhängigkeit ist allen Richtern in Art. 97 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantiert (vgl. BVerfGE 3, 213 ; 4, 331 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 42, 206 ).
  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 25/60

    Richterliche Unabhängikeit und Bindungswirkung obergerichtlicher Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16
    Ein Gesetz, das den Richter an die Entscheidungen eines anderen Gerichts bindet, verletzt daher nicht die sachliche Unabhängigkeit des Richters (vgl. BVerfGE 12, 67 ).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

    Auszug aus BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16
    b) Die sachliche Unabhängigkeit ist allen Richtern in Art. 97 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantiert (vgl. BVerfGE 3, 213 ; 4, 331 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 42, 206 ).
  • BVerfG, 05.05.1965 - 2 BvL 4/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 3 ZG

  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62

    Verkehrsfinanzgesetz

  • BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63

    Ärztekammern

  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 07.01.1981 - 2 BvR 401/76

    Richterbesoldung III

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

  • BVerfG, 22.10.1974 - 2 BvR 147/70

    Richterliche Unabhängigkeit und Dienstaufsicht im Bereich der

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

  • BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63

    Umfang und Regelungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

  • BGH, 18.08.2021 - 5 StR 39/21

    Rechtsbeugung durch Notveräußerung von Tieren (elementarer Rechtsverstoß;

    Denn in derartigen Fällen ermöglicht nur der Gleichklang der Anforderungen die Wahrung der für die Auslegung von § 339 StGB geltenden gewichtigen Gründe (vgl. zu diesen auch BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16, NJW 2016, 3711 Rn. 19).
  • BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit

    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Richteramtsrechts zählt insbesondere auch der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16 -, Rn. 14).

    Sowohl die Rechtsbindung als auch die Unterwerfung unter das Gesetz konkretisieren die den Richtern anvertraute Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt (vgl. Art. 92 GG; BVerfGE 111, 307 ); die in Art. 97 Abs. 1 GG garantierte sachliche Unabhängigkeit der Richter soll sicherstellen, dass die Gerichte ihre Entscheidung allein an Gesetz und Recht ausrichten (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16 -, juris, Rn. 17).

    Demgegenüber vermag auch der Verweis des Beschwerdeführers auf den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16 - nicht zu überzeugen.

    Dort hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Verurteilung eines ehemaligen Richters wegen Rechtsbeugung festgestellt, dass die Verwirklichung dieses Straftatbestandes voraussetzt, dass dem zur Entscheidung berufenen Richter ausreichend Zeit zu einer allein an Recht und Gesetz orientierten Bearbeitung des Falles zur Verfügung steht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16 -, Rn. 20).

  • BVerfG, 25.08.2016 - 2 BvR 877/16

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung des Geschäftsverteilungsplans des

    Die Zuweisung verletzt damit nicht Art. 97 GG (vgl. zur Rügefähigkeit von Art. 97 GG BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16 -).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2017 - 2 LB 750/17

    Syrien; Wehrdienst

    Daraus kann zugunsten der Rechtsschutzsuchenden jedoch nichts unmittelbar hergeleitet werden, weil die Rechtspflege durch die Unabhängigkeit der Gerichte konstitutionell uneinheitlich ist (BVerfG, Beschl. v. 26.4.1988 - 1 BvR 669/87 u.a. - BVerfGE 78, 123 = NJW 1988, 2787; Kammerbeschl. v. 14.7.2016 - 2 BvR 661/16 -, NJW 2016, 3711).
  • BVerfG, 15.03.2022 - 1 BvR 2622/21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannten 3G-Regelungen in

    Rügefähig ist damit die Verletzung des Grundsatzes der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; dazu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 661/16 -, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 2021 - 2 BvR 1473/20 -, Rn. 18).
  • LG Hamburg, 12.07.2017 - 318 S 1/17

    Beschlussanfechtungsklage: Wirtschaftliches Interesse am Beschluss über die

    dass wegen in bewusst schwerwiegender Weise von Recht und Gesetzt entfernter Auffassung gemäß anliegenden Kammerbeschluss der zweiten Kammer des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14.07.2016 - 2 BvR 661/16 - NJW 2016 Seite 3711 bis 3713 Anlage BN 2 zur Berufung die Entscheidungsgründe zu Ziffer 2 mit dem Inhalt auf Seite 7 gemäß dem Sachantrag zu Ziffer 1 sowie zur Entscheidung über die unbeschränkte Haftung der Beiräte zu Ziffer 5) im Wege der zulässigen Zwischenfeststellungsklage gemäß § 256 Abs. 2 ZPO in Verbindung mit § 525 ZPO für unzulässig zu erklären aufgrund der Tatsache, dass nicht nur eine Vorfrage oder ein Element des Rechtsverhältnisses der Beiräte zu den Miteigentümern S. und S. als Kläger und Berufungskläger als Dritte streitig ist, sondern weil diese Verhältnisse zwischen den Beiräten und den übrigen Wohnungseigentümern auch für künftige Streitigkeiten vorgreiflich sind und nicht durch den Subsumtionsschluss des Urteils des Berufungsgerichts in Rechtskraft erwachsen gemäß BGH NJW 2013, 1744, NJW 1977, 1637, 1965, 689, 691,.
  • OVG Niedersachsen, 02.05.2018 - 2 LA 332/18

    Aufstockungsverfahren; Syrien

    Daraus kann zugunsten der Rechtsschutzsuchenden jedoch nichts unmittelbar hergeleitet werden, weil die Rechtspflege durch die Unabhängigkeit der Gerichte konstitutionell uneinheitlich ist (BVerfG, Beschl. v. 26.4.1988 - 1 BvR 669/87 u.a. - BVerfGE 78, 123 = NJW 1988, 2787; Kammerbeschl. v. 14.7.2016 - 2 BvR 661/16 -, NJW 2016, 3711).
  • FG Köln, 25.05.2023 - 7 K 1203/21

    Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Zurückweisung nach § 80 Abs. 7 AO -

    Wer bewusst gegen "Recht und Gesetz" - insbesondere gegen § 31 Abs. 1 BVerfGG - handele, erfülle die Voraussetzungen des Tatbestandes der Rechtsbeugung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 14.07.2016 2 BvR 661/16) (s. unter A) II.5.
  • FG Köln, 25.05.2023 - 7 K 1828/21

    Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung: Zurückweisung nach § 80 Abs. 7 AO -

    Wer bewusst gegen "Recht und Gesetz" - insbesondere gegen § 31 Abs. 1 BVerfGG - handele, erfülle die Voraussetzungen des Tatbestandes der Rechtsbeugung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 14.07.2016 2 BvR 661/16) (s. unter A) II.5.
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