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   BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 662/05   

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https://dejure.org/2005,13360
BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 662/05 (https://dejure.org/2005,13360)
BVerfG, Entscheidung vom 26.09.2005 - 2 BvR 662/05 (https://dejure.org/2005,13360)
BVerfG, Entscheidung vom 26. September 2005 - 2 BvR 662/05 (https://dejure.org/2005,13360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Versagung des Eilrechtsschutzes in einem Konkurrentenverfahren; Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Verletzung des Bewerbungsverfahrensrechts auf Grund einer Auswahlentscheidung; Verletzung ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 97 Abs. 1; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2, Art. 103 Abs. 1
    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde in einem verwaltungsrechtlichen Eilverfahren betreffend eine Konkurrentenklage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 273
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 662/05
    Ein besonders schwerer Nachteil ist nicht anzunehmen, wenn die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder wenn deutlich abzusehen ist, dass der Beschwerdeführer auch im Falle einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 662/05
    Die angefochtenen Entscheidungen könnten den Beschwerdeführer allenfalls dadurch in seinen Rechten aus Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG verletzen, dass sie keine Feststellungen zur Bindungswirkung des Anforderungsprofils und damit zu der Frage getroffen haben, ob die Mitbewerberin überhaupt in das Auswahlverfahren einbezogen werden durfte (vgl. hierzu BVerwGE 115, 58 ).
  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Es ist auch nicht sicher, dass der Beschwerdeführer bei der Konkurrenz um die ausgeschriebene Stelle im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGK 6, 273 ).
  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

    Der verwaltungsgerichtliche Eilrechtsschutz setzt zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs lediglich voraus, dass die Aussichten der Beschwerdeführerin, im Falle eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens zum Zuge zu kommen, offen sind, das heißt ihre Auswahl muss als möglich erscheinen (vgl. BVerfGK 6, 273 ; 9, 1 ).
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