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BVerfG, 27.05.2002 - 2 BvR 667/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Aussicht auf Erfolg - Einstweilige Anordnung - Rechtswegerschöpfung - Rechtliches Gehör
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § ... 93a; ; BVerfGG § 22 Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 33a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 194 Abs. 1; ; StGB § 194 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erschöpfung des Rechtswegs bei Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 15.03.2001 - 831 Ts 112 Js 120008/00
- LG München I, 11.10.2001 - 23 Ns 112 Js 12008/00
- BayObLG, 04.04.2002 - 5St RR 79/02
- BVerfG, 27.05.2002 - 2 BvR 667/02
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81
Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Begründung einer letztinstanziellen …
Auszug aus BVerfG, 27.05.2002 - 2 BvR 667/02
Hierdurch wird der Anspruch des Revisionsführers auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verkürzt, da er im Revisionsverfahren - in Kenntnis sowohl der Gründe des von ihm angegriffenen Urteils als auch des Verwerfungsantrags der Staatsanwaltschaft (vgl. § 349 Abs. 2 StPO) - umfassend Stellung nehmen kann (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925). - BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 27.05.2002 - 2 BvR 667/02
Daher ist mangels konkreter entgegenstehender Anhaltspunkte davon auszugehen, dass das Bayerische Oberste Landesgericht das Vorbringen des Beschwerdeführers zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 40, 101 ; 65, 293 ). - BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
Auszug aus BVerfG, 27.05.2002 - 2 BvR 667/02
Daher ist mangels konkreter entgegenstehender Anhaltspunkte davon auszugehen, dass das Bayerische Oberste Landesgericht das Vorbringen des Beschwerdeführers zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 40, 101 ; 65, 293 ).
- BGH, 28.08.2007 - 5 StR 72/07
Entbehrlichkeit einer Beschlussbegründung zu Verfahrensrügen
Vielmehr muss ein Beschluss, mit dem eine Revision nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen wird, grundsätzlich keine weitere Begründung enthalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2002 - 2 BvR 667/02; BVerfG NJW 1982, 925;… BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7). - BGH, 10.10.2007 - 2 StR 169/07
Unbegründete Anhörungsrüge
Sie folgt weder daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine eigene Begründung enthielt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 27. Mai 2002 - 2 BvR 667/02; BVerfG NJW 1982, 925;… BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7) und der Senat ohne Hauptverhandlung entschieden hat (§ 349 Abs. 2 StPO; vgl. auch BVerfG StraFo 2007, 370) noch daraus, dass der Senat die Anregung des Angeklagten, eine Hauptverhandlung durchzuführen, nicht vor seiner Entscheidung in der Sache beschieden hat (vgl. BVerfG, Beschl. vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07, insoweit in StraFo 2007, 370 nicht abgedruckt). - BGH, 28.11.2007 - 2 StR 415/07
Unbegründete Anhörungsrüge
Eine Verletzung ergibt sich weder daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine eigene Begründung enthielt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 27. Mai 2002 - 2 BvR 667/02), noch daraus, dass der Senat ohne Hauptverhandlung entschieden hat (vgl. BVerfG StraFo 2007, 370), noch daraus, dass nicht vorab über den Antrag entschieden wurde, eine Hauptverhandlung durchzuführen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07, insoweit in StraFo 2007, 370 nicht abgedr.).