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   BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15   

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BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15 (https://dejure.org/2015,15260)
BVerfG, Entscheidung vom 01.06.2015 - 2 BvR 67/15 (https://dejure.org/2015,15260)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 (https://dejure.org/2015,15260)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 40 Abs. 2 Satz 1 StGB; § 40 Abs. 3 StGB
    Verfassungswidrige Bemessung der Tagessatzhöhe (Gebot schuldangemessenen Strafens; Willkürverbot; Schätzung des Nettoeinkommens; Erfordernis einer konkreten Feststellung der Schätzungsgrundlagen; Schätzung ins Blaue hinein)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Festlegung der Tagessatzhöhe durch Schätzung "ins Blaue hinein" verletzt das Willkürverbot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 40 Abs 3 StGB
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Festlegung der Tagessatzhöhe (§ 40 StGB) aufgrund Schätzung "ins Blaue hinein" verletzt Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • verkehrslexikon.de

    Willkürliche Festsetzung der Tagessatzhöhe

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Festlegung der Tagessatzhöhe (§ 40 StGB) aufgrund Schätzung "ins Blaue hinein" verletzt Willkürverbot (Art 3 Abs 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Strafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Tagessatzhöhe: Keine Schätzung "ins Blaue"

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Schätzung der Tagessatzhöhe "ins Blaue hinein"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 335
  • NStZ-RR 2016, 46
  • NZV 2016, 48
  • StV 2016, 554
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15
    Diese ist Sache der Tatgerichte, die zu beachten haben, dass aus dem in Art. 1 Abs. 1 GG sowie Art. 2 Abs. 1 GG und im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld' das Gebot schuldangemessenen Strafens im Einzelfall folgt (BVerfGE 95, 96 ).

    Das Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts ist dabei erst geboten, wenn Fehler sichtbar werden, die auf eine grundlegende Verkennung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken hindeuten oder sich die Strafzumessung so sehr davon entfernt, gerechter Schuldausgleich zu sein, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris, Rn. 5; vgl. auch BVerfGE 95, 96 ; BVerfGK 14, 295 ).

  • BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 578/07

    Mord (Befriedigung des Geschlechtstriebs; Ermöglichung einer anderen Straftat;

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15
    Das Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts ist dabei erst geboten, wenn Fehler sichtbar werden, die auf eine grundlegende Verkennung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken hindeuten oder sich die Strafzumessung so sehr davon entfernt, gerechter Schuldausgleich zu sein, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris, Rn. 5; vgl. auch BVerfGE 95, 96 ; BVerfGK 14, 295 ).
  • BGH, 27.03.1979 - 1 StR 503/78

    Verurteilung wegen Körperverletzung - Rüge einer fehlerhaften Bildung einer

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15
    Folglich gewinnt hier die Tatschuld Bedeutung (vgl. Radtke, in: Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl. 2012, § 40 Rn. 1; Bußmann, in: Matt/Renzikowski, StGB, 2013, § 40 Rn. 2 f.; vgl. auch BGHSt 28, 360 ).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15
    Hinzu kommen muss, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfGE 80, 48 ), etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15
    Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür zuständigen Gerichte und daher der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen; ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte kommt nur in seltenen Ausnahmefällen unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) in seiner Bedeutung als Willkürverbot in Betracht (vgl. BVerfGE 74, 102 ; stRspr.).
  • BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 15/01

    Kein Verstoß gegen das Gebot schuldangemessenen Strafens bzw das Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15
    Das Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts ist dabei erst geboten, wenn Fehler sichtbar werden, die auf eine grundlegende Verkennung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken hindeuten oder sich die Strafzumessung so sehr davon entfernt, gerechter Schuldausgleich zu sein, dass sie sich als objektiv willkürlich erweist (BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 15/01 -, juris, Rn. 5; vgl. auch BVerfGE 95, 96 ; BVerfGK 14, 295 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2015 - 2 BvR 67/15
    Hinzu kommen muss, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfGE 80, 48 ), etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (BVerfGE 87, 273 ).
  • BGH, 08.12.2016 - I ZB 118/15

    Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei

    Darüber hinaus sind nach dem Grundsatz der Opfergleichheit bei der Verhängung einer Geldstrafe und dementsprechend bei der Festsetzung eines Ordnungsgeldes die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters oder des Zuwiderhandelnden zu berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Sanktion bei vergleichbaren Straftaten oder Zuwiderhandlungen unterschiedlich bemittelte Täter oder Zuwiderhandelnde gleich schwer trifft (zur Geldstrafe vgl. BVerfG, NStZ-RR 2015, 335 mwN).

    Damit soll eine Opfergleichheit bei denjenigen hergestellt werden, deren Taten im Unrechts- und Schuldgehalt vergleichbar sind (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2015, 335 mwN; MünchKomm.StGB/Radtke, 2. Aufl., § 40 Rn. 1; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 40 Rn. 1; BeckOK StGB/von Heintschel-Heinegg, 31. Edition, Stand 1. Juni 2016, § 40 StGB Rn. 4 und 6).

  • BVerfG, 15.11.2023 - 1 BvR 52/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Lehrers gegen eine Durchsuchung zur

    Nachdem der Wohnort des Beschwerdeführers bekannt war und dieser sich dahingehend eingelassen hatte, er sei "Beamter im aktiven Dienst", wäre dessen Besoldungsstelle unschwer in Erfahrung zu bringen gewesen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, Rn. 23).

    § 40 Abs. 3 StGB erfordert aber - zumal in Fällen der kleineren Kriminalität (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, Rn. 22) - auch nicht die Ausschöpfung aller Beweismittel (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 983/94 u.a. -, Rn. 3 und 13), wenn ansonsten die fachrechtlichen Voraussetzungen für eine Schätzung vorliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2017 - 1 StR 147/17 -, Rn. 10 ff.).

  • KG, 18.01.2022 - 3 Ss 59/21

    360-Grad-Kehren beim Hochzeitskorso - "Donuts" sind kein Kraftfahrzeugrennen

    Das Urteil erfüllt damit die Anforderungen, die an eine durch § 40 Abs. 3 StGB gestattete Schätzung zu stellen sind (vgl. BVerfG NZV 2016, 48).
  • KG, 19.11.2019 - 3-80/19

    Werbung zum Schwangerschaftsabbruch auf Internetseite

    (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 - juris; BGHSt 27, 230; BGH NJW 1993, 408; KG a.a.O.; StV 2005, 89; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 3 Ss 179/08 - juris m.w.N.; OLG Zweibrücken ZfSch 2017, 649; Radtke a.a.O. Rdn. 123 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.10.2015 - 2 BvR 2503/14

    Verletzung des Willkürverbots durch unhaltbare Verneinung einer

    Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind an sich Sache der dafür zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen; ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) in seiner Dimension als Willkürverbot (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, juris, Rn. 17).

    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2015 - 1 BvR 3271/14 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, juris, Rn. 17).

  • BayObLG, 09.01.2024 - 202 StRR 101/23

    Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch, Voraussetzungen für

    Da das Landgericht dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, weist das Berufungsurteil nicht nur ein einfach gesetzliches Begründungsdefizit auf, weil das Revisionsgericht nicht in die Lage versetzt wird, die Richtigkeit der getroffenen Entscheidung nachzuprüfen (BayObLG, Beschluss vom 18.10.2023 - 202 StRR 76/23 bei juris = BeckRS 2023, 31058; OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2021 - III-1 RVs 50/21 bei juris; KG, Beschluss vom 19.11.2019 - [3] 121 Ss 143 = OLGSt StGB § 219a Nr. 1; MüKo-StGB/Radtke 4. Aufl. § 40 Rn. 121), sondern verstößt zudem gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 01.06.2015 - 2 BvR 67/15 = wistra 2015, 388 = DAR 2015, 576 = NStZ-RR 2015, 335 = NZV 2016, 48 = NStZ-RR 2016, 46 = StV 2016, 554).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2021 - 2 RVs 11/21

    1. Ein Ersuchen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um

    Jedoch setzt eine Schätzung die konkrete Feststellung der Schätzungsgrundlagen und deren überprüfbare Darstellung in den Urteilsgründen voraus (vgl. BVerfG NStZ-RR 2015, 335; OLG Hamm StraFo 2001, 19; KG Berlin BeckRS 2016, 2914; OLG Zweibrücken ZfSch 2017, 649).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2015 - 20 W 69/15

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einem Unterlassungstitel betreffend

    Nur so kann eine Opfergleichheit bei denjenigen hergestellt werden, deren Taten im Unrechts- und Schuldgehalt vergleichbar sind (BVerfG, Beschl. v. 1. Juni 2015, 2 BvR 67/15, BeckRS 2015, 50926 Rn. 20).
  • BGH, 23.01.2019 - 3 StR 501/18

    Schätzung des Wertes von Taterträgen bei der Einziehungsentscheidung (Vorrang der

    Die Grundlagen, auf welche sich die Schätzung stützt, müssen festgestellt und erwiesen sein sowie im Urteil mitgeteilt werden (BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15, NStZ-RR 2015, 335, 336 für § 40 Abs. 3 StGB).
  • BVerfG, 20.02.2023 - 1 BvR 795/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Eine Schätzung setzt jedoch die konkrete Feststellung der Schätzungsgrundlagen voraus; bloße Mutmaßungen genügen nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Juni 2015 - 2 BvR 67/15 -, Rn. 22).
  • BayObLG, 18.10.2023 - 202 StRR 76/23

    Rechtsfehlerhafte Festsetzung der Tagessatzhöhe wegen fehlender Mitteilung der

  • OLG Celle, 05.06.2020 - 3 Ss 16/20

    Berücksichtigung von Kryptowährung bei Tagessatzhöhe nur bei Umwandlung in

  • OLG Celle, 31.01.2023 - 3 Ss 3/23

    Vorliegen eines tauglichen Eröffnungsbeschlusses durch einen unvollständig

  • BGH, 21.05.2019 - 5 StR 188/19

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Schätzung der Höhe des Erlangten;

  • OLG Dresden, 06.06.2018 - 4 W 375/18

    Höhe des Ordnungsgeldes gem. § 890 ZPO

  • KG, 19.11.2019 - 121 Ss 143/19

    Strafbarkeit der Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft

  • KG, 18.01.2022 - 121 Ss 138/21

    Strafbarkeit der Ausführung kreisender, driftender Fahrbewegungen (sog. Donuts)

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