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   BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77   

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BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77 (https://dejure.org/1977,158)
BVerfG, Entscheidung vom 07.09.1977 - 2 BvR 674/77 (https://dejure.org/1977,158)
BVerfG, Entscheidung vom 07. September 1977 - 2 BvR 674/77 (https://dejure.org/1977,158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    RAF

  • openjur.de

    RAF

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafrechtliche Konkurrenzverhältnisse und Verbot der Doppelbestrafung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tatbestandsverwirklichung - Verhältnis der Tatmehrheit - Kriminelle Vereinigung - Beihilfe zum Mord - Verfassungsrecht

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 45, 434
  • NJW 1978, 414
  • MDR 1978, 552
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.03.1968 - 2 BvR 354/66

    Dienstflucht

    Auszug aus BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77
    Er versteht darunter - in Übereinstimmung mit dem Strafprozeßrecht - den "geschichtlichen Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluß hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll" (BVerfGE 23, 191 [202]).
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    (3) Art. 103 Abs. 3 GG verbietet die erneute Strafverfolgung nur, wenn ein Strafurteil dieselbe Tat, also den geschichtlichen - und damit zeitlich und hinsichtlich des Sachverhalts begrenzten - Vorgang zum Gegenstand hat, welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss umreißen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ; BVerfGK 5, 7 ; 7, 417 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Oktober 2014 - 2 BvR 920/14 -, Rn. 26).
  • BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14

    Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der

    aa) "Tat" im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG ist der geschichtliche - und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte - Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).
  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04

    Strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus

    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ), noch ist ihre Annahme zur Entscheidung zur Durchsetzung der Rechte der Beschwerdeführer angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG); sie hat keine Aussicht auf Erfolg.
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Zur Unterstützung seiner Rechtsauffassung beruft sich der Beschwerdeführer auf den Nichtannahmebeschluß eines Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1977 -- 2 BvR 674/77 -- (BVerfGE 45, 434).

    In den Gründen dieses Beschlusses, der die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers gegen Haftentscheidungen in dem jetzt durch Urteil abgeschlossenen Strafverfahren zum Gegenstand hatte, wird unter anderem zu dem Verhältnis materiellrechtlicher Tateinheit zu prozessualer Tatidentität dahingehend Stellung genommen, daß eine einheitliche Tat stets auch eine einheitliche prozessuale Tat darstelle (BVerfGE 45, 434 [435]).

    Sie haben von einer Äußerung unter Hinweis auf die in dem früheren Verfahren 2 BvR 674/77 abgegebenen Stellungnahmen abgesehen, die den folgenden Inhalt hatten:.

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Die einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NJW 1977, 2222 = JR 1978, 34; dazu BVerfG NJW 1978, 414 f) folgende Gegenmeinung (Meyer JR 1978, 35 f; Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl. § 129 Rdn 9, dazu Herdegen MDR 1980, 438, 439 [LAG Hamm 07.02.1980 - 1 Ta 219/79]; Vogler in LK, StGB 10. Aufl. Rdn 23 vor § 52; teilweise abweichend Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 129 Rdn 28) vernachlässigt zu Unrecht, daß der Täter das Tatbestandsmerkmal "wer sich an einer (kriminellen) Vereinigung als Mitglied beteiligt" durch jede irgendwie geartete Tätigkeit für die Zwecke der Vereinigung (BGHSt 29, 114, 123) [BGH 22.10.1979 - StB 52/79] erfüllt, also sowohl durch nicht gegen andere Strafvorschriften verstoßende Handlungen (der Reformvorschlag der Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes, zitiert bei Grünwald a.a.O. S. 747 bei Fußnote 29, der den Tatbestand des § 129 StGB auf solche Handlungen beschränken wollte, hat sich nicht durchgesetzt) als auch - und gerade - durch nicht nur nach § 129 StGB strafbare Handlungen.

    Das Verfahrensrecht versteht darunter den geschichtlichen Vorgang (vgl. dazu Oehler, Gedächtnisschrift für Horst Schröder, 1978, S. 439, 444), auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluß hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer sich strafbar gemacht haben soll (BVerfG NJW 1978, 414).

    Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt, obwohl sämtliche in Frage kommenden - realkonkurrierenden - Straftaten in Verfolgung der Ziele der kriminellen Vereinigung begangen worden sind (BVerfG NJW 1978, 414, 415) [BVerfG 07.09.1977 - 2 BvR 674/77].

    Der Grundsatz, daß eine sachlichrechtlich einheitliche Tat auch eine Tat im Sinne des für die Frage des Verbrauchs der Strafklage maßgebenden § 264 StPO bildet (BGHSt 13, 21, 23 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59]; BGH bei Dallinger MDR 1973, 556; BVerfG NJW 1978, 414), findet hier keine Anwendung.

  • OLG Karlsruhe, 20.06.2016 - 1 (8) SsBs 269/15

    Bußgeldverfahren: Einspruch gegen einen selbstständigen Verfallsbescheid

    Er umfasst nicht nur den im Bußgeldbescheid umschriebenen Vorgang, sondern auch das gesamte Verhalten des Betroffenen, soweit es mit dem im Bußgeldbescheid bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens eine Einheit darstellt, deren Aburteilung in getrennten Verfahren zu einer unnatürlichen Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens führen würde (BVerfGE 45, 434; BGH NStZ 1998, 251; BGH StPO § 264 Abs. 1, Tatidentität 4; KG wistra 2015, 159; ähnlich OLG Hamm, Beschluss vom 12.09.2011, 3 RBs 248/11, abgedruckt bei juris; dass., Beschluss vom 14.07.2009, 3 Ss OWi 355/09, abgedruckt bei juris).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06

    Keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbots durch Verurteilung wegen Führens

    a) "Tat" im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG ist danach der geschichtliche - und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte - Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).

    aa) Ob verschiedene Urteile dieselbe Tat im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG betreffen, ist unabhängig von dem Begriff der Tateinheit (§ 52 StGB) zu beurteilen (vgl. BVerfGE 45, 434 ), weil die Rechtsfiguren der Tateinheit (§ 52 StGB) und der Tatidentität (Art. 103 Abs. 3 GG) verschiedene Zwecke verfolgen (vgl. BVerfGE 56, 22 ).

    Sie obliegt deshalb vor allem den Fachgerichten und kann vom Bundesverfassungsgericht im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur unter dem Gesichtspunkt der Verletzung spezifischen Verfassungsrechts - insbesondere des Willkürverbots - überprüft werden (vgl. BVerfGE 45, 434 ).

    Das Bundesverfassungsgericht ist nicht gehindert, dies auch dann noch anzunehmen, wenn die Entscheidung des Fachgerichts, die mehreren Tatbestandsverwirklichungen stünden zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit (§ 53 StGB), verfassungsrechtlich unangreifbar ist (vgl. BVerfGE 45, 434 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2005 - 2 BvR 2125/04 -, a.a.O., Rn. 7).

  • VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Tatbegriff, der mit dem des Art. 103 Abs. 3 GG identisch ist (vgl. BVerfGE 45, 434 [435]: bestimmter geschichtlicher Vorgang; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl. 2003, § 264 Rn 1).
  • BVerfG, 22.10.2003 - 2 BvR 1784/03

    Zum Begriff derselben Tat in Art 103 Abs 3 GG

    "Tat" in diesem Sinne ist der geschichtliche - und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte - Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 2125/04

    Verfassungsmäßigkeit des Tatbegriffs im Strafverfahren

    Sie hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), da die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen vom Bundesverfassungsgericht schon entschieden sind (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).

    a) "Tat" im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG ist der geschichtliche - und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte - Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).

    Ob verschiedene Urteile dieselbe Tat im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG betreffen, ist unabhängig von dem Begriff der Tateinheit (§ 52 StGB) zu beurteilen (vgl. BVerfGE 45, 434 ), weil die Rechtsfiguren der Tateinheit (§ 52 StGB) und der Tatidentität (Art. 103 Abs. 3 GG) verschiedene Zwecke verfolgen (BVerfGE 56, 22 ).

    Ein durch den Rechtsbegriff der Tateinheit (§ 52 StGB) zusammengefasster Sachverhalt wird zwar in der Regel auch verfassungsrechtlich eine einheitliche prozessuale Tat darstellen; Ausnahmen sind aber möglich, insbesondere wenn das materielle Recht rechtliche Handlungseinheiten bildet, die mehrere ihrer Natur nach selbständige Sachverhalte in sich aufnehmen (vgl. BVerfGE 56, 22 ; 45, 434 ).

    b) Ebenso ist geklärt, dass die Frage, ob dieselbe Tat im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG vorliegt, der vollen verfassungsrechtlichen Nachprüfung zugänglich ist, während die Würdigung des materiell-rechtlichen Konkurrenzverhältnisses den Fachgerichten obliegt und vom Bundesverfassungsgericht nur unter dem Gesichtspunkt der Verletzung spezifischen Verfassungsrechts überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 45, 434 ).

  • BVerfG, 10.05.1999 - 2 BvR 2259/97

    Zur Frage derselben Tat iSv GG Art 103 Abs 3 sowie einer tatbestandlichen

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2018 - 6 StS 5/18

    Neue Anklage gegen Nils D. wegen Mordes in drei Fällen und der Begehung von

  • BVerfG, 30.09.2005 - 2 BvR 1656/03

    Anwendung des Straftatbestandes der Störung öffentlicher Betriebe auf eine

  • BVerfG, 28.08.2003 - 2 BvR 1012/01

    Prozessualer Tatbegriff und Verfassungsrecht; Weitergabe von Telefonmitschnitten

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

  • OLG Hamm, 05.07.2016 - 2 Ws 132/16

    Voraussetzungen prozessualer Tatidentität beim Transport von Drogen mit PKW ohne

  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1772/02

    Allgemeine Handlungsfreiheit (Einfuhr von Cannabis zur Selbsttherapie; keine

  • BGH, 23.09.2020 - 2 StR 606/19

    Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne: Bewertung bei

  • OLG Hamm, 09.06.2009 - 5 Ss OWi 297/09

    Zweimal geblitzt innerhalb einer Minute

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2003 - 19 B 289/03

    Mehrere Zuwiderhandlungen bei Idealkonkurrenz

  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Definitionen von "Abgabe",

  • OLG Stuttgart, 15.01.2024 - 2 ORbs 23 Ss 769/23

    Verfahrenshindernis, Geschwindigkeitsüberschreitungen, zeitliche Nähe

  • BGH, 17.03.1992 - 1 StR 5/92

    Prozessuale Tat bei Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen

  • KG, 28.08.2014 - 3 Ws (B) 452/14

    Bußgeldverfahren wegen ordnungswidrigem Spielhallenbetrieb: Strafklageverbrauch

  • OLG Celle, 07.02.2011 - 322 SsBs 354/10

    Zur Annahme einer einheitlichen Tat bei Rotlicht- und Überholverstoß

  • OLG Celle, 25.10.2011 - 322 SsBs 295/11

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Tateinheit bei mehreren Verkehrsverstößen

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 707/80

    Einstellung eines Verfahrens auf Grund eines Verbrauchs der Strafklage - Verbot

  • VerfGH Sachsen, 06.11.1998 - 16-IX-98
  • BGH, 01.08.1991 - 4 StR 234/91

    Entgegenstehen des Verfahrenshindernisses des Strafklageverbrauchs - Verstoß

  • OLG Hamm, 09.09.1985 - 1 Ws 83/85
  • BGH, 12.06.1990 - 1 StR 222/90

    Unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr

  • BGH, 04.03.1988 - 2 StR 447/87

    Einfuhr und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • OLG München, 04.07.2011 - 2 Ws 568/11

    Fortdauer der Untersuchungshaft: Begriff "derselben Tat"; Auswirkungen eines

  • OLG Stuttgart, 13.10.1995 - 1 Ss 416/95
  • BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90

    Strafprozeßrecht: Strafklageverbrauch

  • BGH, 18.12.1985 - 2 StR 569/85

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in einem besonders schweren Fall - Beitrag

  • VerfGH Sachsen, 06.11.1998 - 17-IX-98
  • VerfGH Sachsen, 06.11.1998 - 18-IX-98
  • OLG Düsseldorf, 23.06.1998 - 4 Ws 139/98
  • OLG Hamm, 25.03.1983 - 6 Ss 2170/82

    Tatbegriff des § 264 StPO beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 09.01.1979 - 1 StR 551/78

    Fortgesetztes verbotenes Tragen von Uniformen - Verbrauch der Strafklage -

  • BGH, 11.12.1990 - 1 StR 644/90

    Verwerfung einer Revision - Pflicht zur erschöpfenden Aburteilung der dem

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