Rechtsprechung
| BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88 |
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Verfassungsrechtliche Anforderungen die strafrechliche Bewertung von im Zivilprozeß aufgestellten Behauptungen
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Laufen, 03.02.1988 - Bs 7/87
- LG Traunstein, 29.03.1988 - 1 Qs 43/88
- BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1991, 29
Wird zitiert von ... (24)
- BVerfG, 28.03.2000 - 2 BvR 1392/96
Verurteilung wegen ehrverletzender Behauptungen in einem Prozeß
Die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs sei im Übrigen verfassungsrechtlich sanktioniert (Hinweis auf den Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 und BVerfGE 74, 257 ff.).Ihm muss es - ohne die Gefahr strafrechtlicher Konsequenzen - möglich sein, in einem rechtsstaatlichen Verfahren jene Handlungen vorzunehmen, die nach seiner von gutem Glauben bestimmten Sicht geeignet sind, sich im Prozess zu behaupten (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 …und vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
Deshalb darf die in einem Zivilprozess vorgetragene Behauptung einer ehrverletzenden Tatsache, die nicht der Stimmungsmache gegen einen anderen Prozessbeteiligten dient, sondern aus der Sicht der Partei als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann, nicht schon deshalb strafrechtlich geahndet werden, weil sich später nicht aufklären lässt, ob die Behauptung wahr ist (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 …und vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
Die Art und Weise der Einlassung des Beschuldigten muss auf die Ehre des Betroffenen Rücksicht nehmen, wobei die Anforderungen an Meinungsäußerungen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG wiederum nicht überspannt werden dürfen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 …und vom 11. AApril 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
- BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04
Verfassungsrechtliche Grenzen der Untersagung ehrverletzender Behauptungen; …
Mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist es unvereinbar, wenn redliche Äußerungen in einem Zivilprozess oder die redliche Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten im Strafverfahren aus Gründen des Ehrenschutzes zu straf- oder zivilrechtlichen Nachteilen führen, weil die Behauptung sich später im Prozess oder nach behördlicher Prüfung als unrichtig oder unaufklärbar erweist (vgl. BVerfGE 74, 257 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29;…11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ;… Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NJW 2001, S. 3474 ;… Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Oktober 2001 - 1 BvR 1372/01 - NZM 2002, S. 61;…25. September 2006 - 1 BvR 1898/03 - NJW-RR 2007, S. 840 ).Nicht geschützt sind freilich missbräuchliche Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang mit dem verfolgten berechtigten Anliegen stehen oder wissentlich unwahre oder leichtfertig unhaltbare Behauptungen aufstellen (vgl. BVerfGE 74, 257 ; Beschlüsse der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29;…11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ;… Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 28. März 2000 - 2 BvR 1392/96 - NJW 2000, S. 3196 ;… Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NJW 2001, S. 3474 ;… Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02 - NJW 2004, S. 354 ).
Handelt es sich um eine Äußerung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, haben die Fachgerichte bei Anwendung des § 193 StGB auch die aufgezeigten Auswirkungen des Rechtsstaatsprinzips zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29;…11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ;… Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 28. März 2000 - 2 BvR 1392/96 - NJW 2000, S. 3196 ).
- BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07
Verfahrensrecht - Unterlassungsklage gegen nicht prozessbeteiligten Dritten
Der Rechtssuchende muss vor den Organen der Rechtspflege jene Handlungen vornehmen können, die aus seiner von gutem Glauben bestimmten Sicht geeignet sind, sich im Prozess zu behaupten (vgl. BVerfG, NJW 1991, 29).
- BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit
Ein solcher Rechtsschutz verlangt nicht nur institutionelle Vorkehrungen, sondern setzt auch voraus, daß der Rechtsuchende gegenüber den Organen der Rechtspflege, ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen, jene Handlungen vornehmen kann, die nach seiner von gutem Glauben bestimmten Sicht geeignet sind, sich im Prozeß zu behaupten (BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1991, S. 29 ). - StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1949
Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage gegen Äußerungen eines …
Die Partei eines Zivilprozesses muss, ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen, jene Handlungen vornehmen können, die nach ihrer von gutem Glauben bestimmten Sicht geeignet sind, sich im Prozess zu behaupten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 [29]; vgl. auch BGH…, Urteil vom 27.04.1999 - VI ZR 174/97 -, NJW-RR 1999, S. 1251 [1253] m.w.N.).Dies gilt jedenfalls, wenn sie in unmittelbarer Verteidigung ihrer Rechtsposition im Zivilprozess nicht leichtfertig Behauptungen in Bezug auf rechtsbegründende oder rechtsvernichtende Tatsachen oder die Eignung eines Beweismittels aufstellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.1990, a.a.O.).
Nach diesen Maßstäben zulässige Behauptungen müssen freilich mit Blick auf die konkrete Prozesssituation zur Rechtswahrung geeignet und erforderlich sowie der Rechtsgüter- und Pflichtenlage angemessen sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.1990, a.a.O.).
- BVerfG, 10.03.2009 - 1 BvR 2650/05
Verfassungsmäßigkeit einer anwaltsgerichtlichen Verurteilung wegen Beleidigung …
Denn die hieraus und aus dem Recht auf rechtliches Gehör folgende Befugnis, sich in einem gerichtlichen Verfahren wirkungsvoll zu verteidigen, erfordert neben institutionellen Vorkehrungen auch, dass der Bürger gegenüber den Organen der Rechtspflege, ohne Rechtsnachteile befürchten zu müssen, diejenigen Handlungen vornehmen kann, die nach seiner von gutem Glauben bestimmten Sicht geeignet sind, sich im Prozess zu behaupten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 …und vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).Auch soweit aus dem Rechtsstaatsprinzip eine Privilegierung von Äußerungen folgt, die der Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren dienen, gilt diese nicht unbegrenzt, sondern nur insoweit, als die fragliche Äußerung zur Rechtswahrung geeignet und erforderlich sowie der Rechtsgüter- und Pflichtenlage angemessen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 …und vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
- BGH, 28.02.2012 - VI ZR 79/11
Äußerungen im Gerichtsverfahren
Dies trägt dem Recht der Parteien auf wirkungsvollen gerichtlichen Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip sowie dem Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG Rechnung (vgl. BVerfG, NJW 1991, 29; NJW-RR 2007, 840, 841; BVerfG…, Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04, [...] Rn. 17, jeweils mwN).Diese Grundsätze gelten entsprechend für Äußerungen gegenüber Strafverfolgungsbehörden (Senatsurteile vom 14. November 1961 - VI ZR 89/59, NJW 1962, 243, 245; vom 10. Juni 1986 - VI ZR 154/85, NJW 1986, 2502, 2503; vgl. auch BVerfGE 74, 257, 258, 262 f.; BVerfG, NJW 1991, 29, 30;… Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04, [...] Rn. 17).
- BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03
Strafschärfende Berücksichtigung von Angriffen auf die Glaubwürdigkeit eines …
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob es angesichts der konkreten Verfahrenssituation (vgl. BVerfG NJW 1991, 29), aus der Sicht des Angeklagten erforderlich erscheinen kann, seiner bestreitenden Einlassung dadurch besondere Überzeugungskraft zu verleihen, dass er den Belastungszeugen der Lüge bezichtigte.Angesichts der konkreten Verfahrenssituation, auf die es bei der Beurteilung zulässigen Verteidigungsverhaltens ankommt (vgl. BVerfG NJW 1991, 29), konnte es aus der Sicht des Angeklagten erforderlich erscheinen, seiner bestreitenden Einlassung dadurch besondere Überzeugungskraft zu verleihen, daß er den Belastungszeugen der Lüge bezichtigte.
- OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01
Kontokündigung gegen eine politische Partei
Der Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 StGB ist im Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Anspruch auf ein faires Verfahren auszulegen (vgl. nur BVerfG, NJW 1991, 29f.; NJW 1991, 2074ff.; NJW 2000, 3196ff.). - BVerfG, 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02
Widerruf ehrverletzender Äußerungen im Rahmen einer Beschwerde an die …
Diese Rechtsprechung trägt den verfassungsrechtlichen Anforderungen Rechnung, die für Äußerungen in solchen Zusammenhängen aus dem Rechtsstaatsprinzip und insbesondere dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgen (vgl. BVerfGE 74, 257 ; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1991, S. 29;… BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1991, S. 2074 ). - BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung von Klagen gegen ehrverletzende Äußerungen …
- OLG Bamberg, 11.01.1994 - Ws 314/92
"Reichparteitags-OLG" - § 31 Abs. 1 Nr. 4 StVollzG, Art. 5 GG, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2005 - 2 Sa 509/05
Unterlassung und Widerruf von unrichtigen Tatsachenbehauptungen
- OLG Köln, 05.10.1993 - 15 U 97/93
- OLG Hamm, 26.10.2000 - 5 Ws 216/00
- LG Berlin, 28.07.2009 - 7 O 29/09
§§ 823, 1004 BGB; §§ 186, 187 StGB; § 43 BRAO
- LAG Hessen, 28.06.2000 - 8 Sa 195/99
Unterlassungsanspruch von Behauptungen, die Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens …
- OLG Köln, 16.01.2003 - 12 U 117/02
- OLG München, 19.12.2000 - 21 W 3174/00
Ehrverletzender Parteivortrag
- OLG Hamm, 15.04.2002 - 6 U 215/01
- OLG München, 27.10.1994 - 18 W 2487/94
Voraussetzungen für einen Widerrufs- oder Unterlassungsanspruch wegen …
- LG Düsseldorf, 18.07.2008 - 22 S 120/08
- LAG Köln, 26.08.1994 - 4 Sa 601/94
Beweislast bei ehrverletzenden Behauptungen
- OLG Hamm, 18.01.2000 - 5 Ws 6/00
