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   BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86   

Volltextveröffentlichungen

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    Anspruch auf rechtliches Gehör und Stellungnahmefrist im strafrechtlichen Revisionsverfahren

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • BGH, 10.06.1986 - 5 StR 80/86
  • BVerfG, 24.03.1987 - 2 BvR 677/86

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1987, 2219
  • MDR 1987, 729
  • NStZ 1987, 334
  • NVwZ 1987, 881 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01  

    Effektiver Rechtsschutz; Anforderungen an die Revisionsbegründung im

    Verfassungsrechtlich unbedenklich ist es weiter, den die Revision verwerfenden Beschluss (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925; Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1984 - 2 BvR 692/84 -, EuGRZ 1984, 442; vgl. auch BVerfGE 50, 287 zu § 544 b ZPO) und selbst den Antrag der Staatsanwaltschaft nur kurz zu begründen (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81 -, NJW 1982, S. 925; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1987 - 2 BvR 677/86 -, NStZ 1987, S. 2219).
  • OLG Koblenz, 05.09.2007 - 12 U 514/07  

    Anhörungsrüge gegen Berufungszurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO

    Wie das zu geschehen hat, wird indes weder von der Prozessordnung noch vom Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschrieben (vgl. BVerfG NJW 1987, 2219, 2220).

    Dass stets alle Richter selbst die Akten lesen, ist jedoch entgegen der Ansicht der Klägerin von Rechts wegen nicht erforderlich (vgl. BVerfG NJW 1987, 2219, 2220).

    Sinn und Tätigkeit eines mit mehreren Richtern besetzten Spruchkörpers ist es entgegen der Vorstellung der Klägerin nicht, dass alle Mitglieder die gesamten Akten oder einzelne Schriftsätze vollständig lesen; er liegt vielmehr vornehmlich darin, alle bedeutsamen Fragen im Spruchkörper zu erörtern (vgl. BVerfG NJW 1987, 2219, 2220); das ist hier geschehen.

  • BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01  

    Verfassungsrechtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Verurteilung

    Das Bundesverfassungsgericht, das kein Rechtsmittelgericht ist, hat die "Beruhensprüfung" nicht in den Einzelheiten zu kontrollieren (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1987 - 2 BvR 677/86, NStZ 1987, S. 334 f.).
mehr
  • BFH, 20.04.1988 - X R 3/82  

    Leistungsaustausch im Umsatzsteuerrecht

    Das FG hat - wie die Ausführungen auf Seite 14 der Urteilsbegründung (Ziffer 6) zeigen - die in Frage stehenden Argumente und Rechtsprechungsbeispiele zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 27. Februar 1980 1 BvR 277/78, BVerfGE 53, 222, und vom 24. März 1987 2 BvR 677/86, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1987, 2.219).
  • BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06  

    Einhaltung des Willkürverbots im Revisionsverfahren

    Vor diesem Hintergrund liegt ein Ausnahmefall, in dem die - grundsätzlich der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogene - fachgerichtliche Auslegung und Anwendung des § 349 Abs. 2 StPO ein verfassungsrechtliches Eingreifen erforderte, weil sie nicht mehr verständlich ist und sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden oder sonst schlechterdings unhaltbaren Erwägungen beruht (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1987 - 2 BvR 677/86 -, NJW 1987, S. 2219 m.w.N.), nicht vor.
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 579/87  
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  • BGH, 10.08.2010 - 3 StR 229/10  

    Unbegründete Anhörungsrüge (Beschlussverwerfung; hinreichendes Eingehen auf das

    Ebenso wenig wie der Verwerfungsbeschluss des Senats muss die Zuschrift des Generalbundesanwalts zur Wahrung des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG in allen Einzelheiten auf jeden von der Verteidigung angesprochenen Punkt eingehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07 Rn. 22; Beschluss vom 21. Januar 2002 - 2 BvR 1225/01 Rn. 9 und 10; Urteil vom 24. März 1987 - 2 BvR 677/86 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 1 StR 478/09 Rn. 3; Beschluss vom 11. August 2009 - 3 StR 131/09 Rn. 4).
  • BGH, 15.02.1994 - 5 StR 15/92  

    StPO § 349

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht lediglich dazu, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen (BVerfG, NJW 1987, 2219, 2220).
  • BGH, 01.09.1998 - 4 StR 253/98  

    StPO § 349

    Eines vorherigen Hinweises auf die Rechtsauffassung des Senats zu der im Verwerfungsbeschluß erörterten Verfahrensrüge bedurfte es nicht, zumal der Beschluß nach § 349 Abs. 2 StPO - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1982, 925 ; 1987, 2219) - ohnehin keiner Begründung bedarf.
  • OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 1 Ss 94/08  

    Gehörsverstoß: Revisionsverwerfung ohne Begründung im Beschlussverfahren;

    Die Beschlussverwerfung bei - wie hier - offensichtlich unbegründeten Revisionen nach § 349 Abs. 2 StPO ist sowohl mit dem Grundgesetz (vgl. BVerfG NJW 1982, 925; BVerfG NJW 1987, 2219) als auch mit Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 6 MRK Rdnr. 5 ff. m.w.N.) vereinbar.
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