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   BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 684/99   

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https://dejure.org/1999,4453
BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 684/99 (https://dejure.org/1999,4453)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.1999 - 2 BvR 684/99 (https://dejure.org/1999,4453)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 1999 - 2 BvR 684/99 (https://dejure.org/1999,4453)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Wegen ungenügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Berufung im Zivilprozess - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • Wolters Kluwer

    Erstinstanzliches Vorbringen - Pauschale Bezugnahme - Übergehen - Berufungsrechtszug - Zivilprozeß - Rechtliches Gehör

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 32 Abs. 2; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; ZPO § 519 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Substantiierungsmangel der Verfassungsbeschwerde gegen ein zivilgerichtliches Berufungsurteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 684/99
    Dagegen ist von Verfassungs wegen nichts einzuwenden (vgl. BVerfGE 36, 92 ; 46, 315 ; 70, 288 ; BVerfG NJW 1992, S. 495; NJW-RR 1995, S. 828).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 68/88

    Überweisung von Geldern aus einer Beteiligung einer stillen Gesellschaft auf ein

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 684/99
    Wenn das Oberlandesgericht deshalb Beweisangebote sowie Tatsachenvorbringen unberücksichtigt gelassen hat, entsprach dies höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGHR ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 Bezugnahme 2).
  • BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 280/96

    Übergehen eines erstinstanzlichen Beweisangebots in der Berufung; Bestreiten des

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 684/99
    Soweit sich aus der Berufungsbegründungsschrift ergeben haben könnte, daß nicht lediglich ein Fall unzureichender Bezugnahme auf früheres Vorbringen in der Berufungsbegründung vorgelegen hatte (vgl. etwa BVerfG NJW 1992, S. 495; BGH Urt. vom 17. Dezember 1997 - VIII ZR 280/96 -), hat der Beschwerdeführer es entgegen §§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG unterlassen, seine Berufungsbegründung vorzulegen oder in sonstiger Weise mitzuteilen.
  • BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 234/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 684/99
    Dagegen ist von Verfassungs wegen nichts einzuwenden (vgl. BVerfGE 36, 92 ; 46, 315 ; 70, 288 ; BVerfG NJW 1992, S. 495; NJW-RR 1995, S. 828).
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91

    Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr - Voraussetzungen der Festsetzung

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 684/99
    Es muß nicht hinnehmen, daß es an der Erfüllung dieser Aufgabe durch - wie hier - völlig substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz zu gewähren vermag (stRspr; vgl. BVerfG NJW 1992, S. 1952 f.; 1993, S. 384; 1995, S. 1418; 1996, S. 2785; 1998, S. 2205).
  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 2514/11

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen BGH-Rspr zur Bankenhaftung für

    Die Beschwerdeführerin hat den Schriftsatz, in dem der angeblich übergangene Vortrag enthalten gewesen sein soll, nicht vorgelegt, so dass eine verfassungsrechtliche Überprüfung der Annahme des Oberlandesgerichts nicht möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Mai 1998 - 1 BvR 329/98 -, NJW 1998, S. 2663 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Sentas vom 14. Mai 1999 - 2 BvR 684/99 -, juris Rn. 5).
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