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   BVerfG, 20.12.1998 - 2 BvR 69/98   

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https://dejure.org/1998,4180
BVerfG, 20.12.1998 - 2 BvR 69/98 (https://dejure.org/1998,4180)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.1998 - 2 BvR 69/98 (https://dejure.org/1998,4180)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 1998 - 2 BvR 69/98 (https://dejure.org/1998,4180)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Hauptamtlicher Bürgermeister - Direktwahl - Niedersachsen - Vorzeitige Neuwahlen - Ratsmitglieder - Demokratieprinzip - Grundsatz - Freie Wahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften der Wahl zum Bürgermeister in Niedersachsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 281
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1998 - 2 BvR 69/98
    Art. 38 Abs. 1 GG ist schon deshalb nicht einschlägig, weil diese Bestimmung unmittelbar nur die Wahlen zum Deutschen Bundestag erfaßt und eine analoge Anwendung auf Wahlen und Abstimmungen in den Ländern mit Rücksicht auf die selbständigen Verfassungsräume von Bund und Ländern ausscheidet (vgl. BVerfG, Beschluß des Zweiten Senats vom 16. Juli 1998 - 2 BvR 1953/95 - S. 10 f. des Umdrucks).

    Jedoch vermitteln diese Vorgaben dem Einzelnen keine mit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht einforderbaren rügefähigen subjektiven Rechtspositionen (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG; vgl. auch Beschluß vom 16. Juli 1998, aaO, S. 11 und 16 ff.).

    Die allgemeine Handlungsfreiheit ist umfassender Ausdruck der persönlichen Freiheitssphäre des Menschen und unterscheidet sich damit grundlegend von den im Grundgesetz gewährleisteten politischen Rechten des Aktiv-Status (vgl. BVerfGE 49, 15 [23]; Beschluß vom 16. Juli 1998, aaO, S. 11).

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 123/76

    Volksentscheid Oldenburg

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1998 - 2 BvR 69/98
    Die allgemeine Handlungsfreiheit ist umfassender Ausdruck der persönlichen Freiheitssphäre des Menschen und unterscheidet sich damit grundlegend von den im Grundgesetz gewährleisteten politischen Rechten des Aktiv-Status (vgl. BVerfGE 49, 15 [23]; Beschluß vom 16. Juli 1998, aaO, S. 11).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - VerfGH 24/08

    Kommunalwahlen 2009 dürfen nicht am Tag der Europawahl stattfinden

    So sind etwa die konkreten Ausformungen des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag in Art. 38 ff. GG für das Wahlrecht in den Ländern nicht verbindlich (BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 20. Dezember 1998 - 2 BvR 69/98 -, NVwZ-RR 1999, 281 und BVerfGE 99, 1, 7 f.).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01

    Mangels ausreichender Darlegung einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    b) Die vom Beschwerdeführer als verletzt bezeichneten Art. 28 Abs. 1 GG und Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG sind keine mit der Verfassungsbeschwerde rügefähigen Grundrechte, sondern objektives Recht (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 99, 1 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1998 - 2 BvR 69/98 - ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. August 1999 - 2 BvR 1442/99 - ).
  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03

    Kommunalwahlrecht; Rechtswidrige Unwirksamkeitserklärung einer Wahl zum

    Die in § 24 Abs. 3 S. 2 ThürKWG i. V. m. § 8 Abs. 3 ThürBG begründete Einschränkung der Wählbarkeit verletzt auch nicht den Grundsatz der Gleichheit der Wahl, wie er in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über den Anwendungsbereich des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 und Art. 38 Abs. 1 GG hinaus für den Bereich allgemeiner Wahlen anerkannt ist (vgl. zu den dogmatischen Grundsätzen: BVerfG, Beschlüsse vom 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 -, BVerfGE 60, 162, vom 16. Juli 1998 - 2 BvR 1953/96 - BVerfGE 99, 1 (mit Änderung der bisherigen Rechtsprechung), und vom 20. Dezember 1998 - 2 BvR 69/98 -, NVwZ-RR 1999, 281).
  • VG Hannover, 01.04.2014 - 1 B 3147/14

    Klage einer Kreistagsgruppe und von Kreistagsmitgleidern gegen

    Art. 38 Abs. 1 GG ist vorliegend nicht einschlägig, da dieser unmittelbar nur die Wahlen zum Deutschen Bundestag erfasst und sich eine analoge Anwendung auf Wahlen und Abstimmungen in den Ländern vor dem Hintergrund der selbständigen Verfassungsräume von Bund und Ländern verbietet (BVerfG, Beschluss vom 20.12.1998 - 2 BvR 69/98 -, juris Rn. 3).
  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 494/03
    Die in § 24 Abs. 3 S. 2 ThürKWG i. V. m. § 8 Abs. 3 ThürBG begründete Einschränkung der Wählbarkeit verletzt auch nicht den Grundsatz der Gleichheit der Wahl, wie er in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über den Anwendungsbereich des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 und Art. 38 Abs. 1 GG hinaus für den Bereich allgemeiner Wahlen anerkannt ist (vgl. zu den dogmatischen Grundsätzen: BVerfG, Beschlüsse vom 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 -, BVerfGE 60, 162, vom. 16. Juli 1998 - 2 BvR 1953/96 - BVerfGE 99, 1 [BVerfG 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95] (mit Änderung der bisherigen Rechtsprechung), und vom 20. Dezember 1998 - 2 BvR 69/98 -, NVwZ-RR 1999, 281).
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