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   BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvR 690/99   

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https://dejure.org/2001,5508
BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvR 690/99 (https://dejure.org/2001,5508)
BVerfG, Entscheidung vom 02.10.2001 - 2 BvR 690/99 (https://dejure.org/2001,5508)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Oktober 2001 - 2 BvR 690/99 (https://dejure.org/2001,5508)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Glaubhaftigkeit der Angaben von Asylbewerbern - Verfolgungsschicksal - Anerkennungsverfahren - Asyl - Asylverfahren

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 16a Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16a Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die fachgerichtliche Würdigung zur Glaubhaftigkeit der Angaben von Asylbewerbern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.07.1996 - 2 BvR 1416/94

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Asylbewerbers

    Auszug aus BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvR 690/99
    Zu den zu überprüfenden asylspezifischen Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe gehört dabei in der Regel auch, dass das Gericht tatsächlichen oder vermeintlichen Unklarheiten oder Widersprüchen im Sachvortrag des Asylbewerbers, etwa durch dessen Befragung nachzugehen hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, NVwZ 1999, Beilage Nr. 8, 81; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, NVwZ, Beilage 2/97, 11).
  • BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1727/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvR 690/99
    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Bewertung nur dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründungen nicht mehr nachvollziehbar ist und nicht auf einer verlässlichen Grundlage beruht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Oktober 1994 - 2 BvR 976/94 -, JURIS; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 1990 - 2 BvR 1727/89 -, InfAuslR 1991, S. 85).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvR 690/99
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 20.10.1994 - 2 BvR 976/94

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe an die Feststellung politischer Verfolgung

    Auszug aus BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvR 690/99
    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Bewertung nur dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründungen nicht mehr nachvollziehbar ist und nicht auf einer verlässlichen Grundlage beruht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Oktober 1994 - 2 BvR 976/94 -, JURIS; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 1990 - 2 BvR 1727/89 -, InfAuslR 1991, S. 85).
  • BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 86/97

    Erfolgreiche "Asyl-Verfassungsbeschwerde" eines Kurden

    Auszug aus BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvR 690/99
    Zu den zu überprüfenden asylspezifischen Anforderungen an die gerichtliche Ermittlungstiefe gehört dabei in der Regel auch, dass das Gericht tatsächlichen oder vermeintlichen Unklarheiten oder Widersprüchen im Sachvortrag des Asylbewerbers, etwa durch dessen Befragung nachzugehen hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 86/97 -, NVwZ 1999, Beilage Nr. 8, 81; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juli 1996 - 2 BvR 1416/94 -, NVwZ, Beilage 2/97, 11).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvR 690/99
    Den Fachgerichten ist dabei allerdings ein gewisser Wertungsrahmen (vgl. BVerfGE 76, 143 ) insbesondere im Hinblick auf die rechtliche Bewertung des ermittelten Sachverhalts und die Einschätzung der Sachverhaltselemente zuzuerkennen.
  • BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90

    Vorbringen des Asylbewerbers - Deutsche Übersetzung seines fremdsprachlich

    Auszug aus BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvR 690/99
    Ein berücksichtigungsbedürftiger Umstand ist dabei auch die Herkunft des Asylsuchenden aus einem Kulturkreis mit Wertvorstellungen und Verhaltensgeboten, die sich von den hier geltenden erheblich unterscheiden können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. August 1990 - 9 B 45/90 -, NVwZ-RR 1991, 109 ).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 02.10.2001 - 2 BvR 690/99
    Der Beschwerdeführer hat auch nicht ansatzweise dargelegt, dass hier Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG unter dem Gesichtspunkt verletzt wurde, dass ein der deutschen Sprache nicht oder nicht hinreichend mächtiger Beteiligter zu einem unverstandenen Objekt eines gerichtlichen Verfahrens herabgewürdigt wurde (vgl. BVerfGE 64, 135 ).
  • OVG Niedersachsen, 06.08.2009 - 7 LA 43/08

    Heranziehung aller für und gegen die Glaubwürdigkeit eines Asylbegehrenden und

    Die mit der Beurteilung der Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit des Vorbringens von Asylbewerbern verbundenen grundsätzlichen Fragen sind in der Rechtsprechung indes seit langem geklärt (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 18.7.2001 - 1 O 118.05 [richtig: 1 B 118/01 - d. Red.] -, juris; Beschl. v. 3.8.1990 - 9 B 45.90 -, InfAuslR 1990, 344 f.; Beschl. v. 21.7.1989 - 9 B 239.89 -, InfAuslR 1989, 349; Urt. v. 23.2.1988 - 9 C 273.86 -, juris; Urt. v. 11.11.1986 - 9 C 316.85 -, juris; Urt. v. 16.4.1985 - 9 C 109.84 -, BVerwGE 71, 180; BVerfG, Beschl. v. 2.10.2001 - 2 BvR 690/99 -, juris; Beschl. v. 22.1.1999 - 2 BvR 86/97 -, InfAuslR 1999, 273 ff.; Beschl. v. 22.7.1996 - 2 BvR 1416/94 -, InfAuslR 1996, 355 ff.; Beschl. v. 12.3.1992 - 2 BvR 721/91 -, InfAuslR 1992, 231 ff.; Beschl. v. 29.1.1991 - 2 BvR 1384/90 -, InfAuslR 1991, 171, 175; Beschl. v. 29.11.1990 2 BvR 1095/90 -, InfAuslR 1991, 94, 96 ff.).
  • OVG Brandenburg, 28.10.2003 - 2 A 369/02

    Zu den Darlegungsanforderung bei der Begründung einer Verletzung des Anspruches

    Zwar ist eine persönliche Anhörung des Klägers zur Aufklärung von tatsächlichen oder vermeintlichen Unklarheiten oder Widersprüchen im Sachvortrag des Asylbewerbers durch dessen Befragung im Asylprozess regelmäßig geboten, wenn es entscheidungserheblich auf die Glaubhaftigkeit des Vertrages oder die Glaubwürdigkeit des Asylantragstellers ankommt (vgl. u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 2. Oktober 2001 - 2 BvR 690/99 - und vom 20. Oktober 1994 - 2 BvR 676/94 - veröffentlicht in juris).
  • VG Potsdam, 14.06.2017 - 6 K 2549/16

    Asyl, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung

    Hierzu gehört, dass der Ausländer zu den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Anspruch lückenlos zu tragen (vgl. OVG NRW, Urteile vom 17. August 2010 - 8 A 4062/06.A -und vom 14. Februar 2014 - 1 A 1139/13.A -, jeweils juris; vgl. zu Art. 16a GG: BVerfG, Beschluss vom 2. Oktober 2001 - 2 BvR 690/99 -, juris).
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