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   BVerfG, 04.06.2003 - 2 BvR 693/03   

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https://dejure.org/2003,11626
BVerfG, 04.06.2003 - 2 BvR 693/03 (https://dejure.org/2003,11626)
BVerfG, Entscheidung vom 04.06.2003 - 2 BvR 693/03 (https://dejure.org/2003,11626)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - 2 BvR 693/03 (https://dejure.org/2003,11626)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.03.1985 - 2 BvR 1715/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im Strafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2003 - 2 BvR 693/03
    § 33a StPO ist dahingehend auszulegen, dass die Bestimmung jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Beschlussverfahren erfasst (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 42, 252 ; BVerfG, NStZ 1985, S. 277).

    Aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz eines effektiven Rechtsschutzes ergibt sich im Hinblick auf das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 GG für die Gerichte die Pflicht, Verstöße gegen dieses Grundrecht seitens der Vorinstanz zu beseitigen (vgl. BVerfGE 49, 252 ; BVerfG, NStZ 1985, S. 277).

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 212/76

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Voraussetzung für die

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2003 - 2 BvR 693/03
    § 33a StPO ist dahingehend auszulegen, dass die Bestimmung jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Beschlussverfahren erfasst (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 42, 252 ; BVerfG, NStZ 1985, S. 277).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2003 - 2 BvR 693/03
    Aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz eines effektiven Rechtsschutzes ergibt sich im Hinblick auf das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 GG für die Gerichte die Pflicht, Verstöße gegen dieses Grundrecht seitens der Vorinstanz zu beseitigen (vgl. BVerfGE 49, 252 ; BVerfG, NStZ 1985, S. 277).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2003 - 2 BvR 693/03
    § 33a StPO ist dahingehend auszulegen, dass die Bestimmung jeden Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG im Beschlussverfahren erfasst (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 42, 252 ; BVerfG, NStZ 1985, S. 277).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2003 - 2 BvR 693/03
    Darin aber liegt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts eine Verletzung des Willkürverbots und zugleich des Anspruchs auf rechtliches Gehör (BVerfG, NJW 1992, S. 2811 ).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1911/99

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 04.06.2003 - 2 BvR 693/03
    Dieser Weg steht ihm, da der Antrag nach § 33a StPO nicht fristgebunden ist, nach wie vor offen (BVerfG, NStZ-RR 2000, S. 110).
  • OLG Jena, 18.03.2004 - 1 Ss 40/04
    Auf den Beschluss des BVerfG vom 04.06.2003, Az.: 2 BvR 693/03 wies er zugleich hin.

    Der nicht form- und fristgebundene Antrag des Betroffenen nach § 33a StPO , der gemäß § 71 Abs. 1 OWiG auch im Bußgeldverfahren gilt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.06.2003, Az.: 2 BvR 693/03), hat keinen Erfolg.

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