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   BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91   

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https://dejure.org/1992,94
BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91 (https://dejure.org/1992,94)
BVerfG, Entscheidung vom 24.02.1992 - 2 BvR 700/91 (https://dejure.org/1992,94)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Februar 1992 - 2 BvR 700/91 (https://dejure.org/1992,94)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines Beweisantrags als verspätet - § 77 Abs. 2 Nr. 2 OWiG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeuge - Vernehmung - Benennung - Weigerung - Gericht - Anschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2811
  • NZV 1992, 285
  • StV 1992, 307
  • AnwBl 1993, 191
 
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Wird zitiert von ... (163)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91
    Das dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) entspringende Willkürverbot ist verletzt, wenn ein Beweisantrag ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückführbare Begründung abgelehnt worden ist und die Zurückweisung des Beweisantrags unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 42, 64 [73 f.]; BVerfG, NVwZ 1988, S. 523 [524 rechte Spalte Mitte]).

    Seine Entscheidung ist bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und deshalb willkürlich (BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [73 f.]; 81, 132 [137]).

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91
    Bei der Verletzung solcher Vorschriften bedarf es aber jeweils der Prüfung, ob dadurch nicht zugleich das unabdingbare Maß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) verkürzt worden ist (BVerfGE 60, 305 [310 f.]).

    Sie findet im Prozeßrecht keine Grundlage und verkürzt zugleich das unabdingbare Maß verfassungsrechtlich verbürgten rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 60, 305 [310]).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91
    Art. 103 Abs. 1 GG geht davon aus, daß die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben muß (BVerfGE 9, 89 [95 f.]; 74, 1 [5]), und gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfGE 21, 191 [194]; 36, 92 [97]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91
    Diese Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts ist vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht weiter zu überprüfen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß schon das Amtsgericht eine dem Beschwerdeführer günstigere Entscheidung getroffen hätte, wenn es dem Beweisantrag auf Vernehmung des Zeugen T. nachgegangen wäre und auf diese Weise das Verteidigungsvorbringen des Beschwerdeführers mit zur Grundlage seines Urteils gemacht hätte (vgl. BVerfGE 13, 132 [145]; 52, 131 [152 f.]).
  • BVerfG, 10.10.1973 - 2 BvR 574/71

    Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91
    Art. 103 Abs. 1 GG geht davon aus, daß die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben muß (BVerfGE 9, 89 [95 f.]; 74, 1 [5]), und gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfGE 21, 191 [194]; 36, 92 [97]).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß schon das Amtsgericht eine dem Beschwerdeführer günstigere Entscheidung getroffen hätte, wenn es dem Beweisantrag auf Vernehmung des Zeugen T. nachgegangen wäre und auf diese Weise das Verteidigungsvorbringen des Beschwerdeführers mit zur Grundlage seines Urteils gemacht hätte (vgl. BVerfGE 13, 132 [145]; 52, 131 [152 f.]).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91
    Seine Entscheidung ist bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und deshalb willkürlich (BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [73 f.]; 81, 132 [137]).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91
    Art. 103 Abs. 1 GG geht davon aus, daß die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben muß (BVerfGE 9, 89 [95 f.]; 74, 1 [5]), und gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (BVerfGE 21, 191 [194]; 36, 92 [97]).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozeßgrundrecht sicherstellen, daß die erlassene Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfGE 50, 32 [35]; 65, 305 [307]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87

    Umfang der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG im

  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Unter diesem Gesichtspunkt ist die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung namentlich zuzulassen, wenn die anzufechtende Entscheidung auf einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes in seiner Ausprägung als Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) oder auf einer Verletzung der Verfahrensgrundrechte des Beschwerdeführers - insbesondere der Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) oder des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) - beruht, so daß nicht zweifelhaft ist, daß sie auf eine Verfassungsbeschwerde hin der Aufhebung durch das Bundesverfassungsgericht unterliegen würde (Senat, Beschl. v. 25. Juli 2002, aaO, 3181; BGH, Beschl. v. 19. Dezember 2002, aaO; zu § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO: Senat, Beschl. v. 4. Juli 2002, V ZB 16/02, aaO, 3030; zu § 80 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 OWiG: BVerfG, NJW 1992, 2811, 2812; Göhler/Seitz, OWiG, aaO, § 80 Rdn. 16a; zu § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO: BFH/NV 2002, 798, 799; 1474, 1475; Rüsken, DStZ 2000, 815, 819 f).
  • KG, 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20

    Verjährungsunterbrechung auch bei nicht zugehender Anhörung

    Es gewährt aber keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag des Betroffenen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2008 - 2 Ss OWi 616/08 -, juris).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Eine ordnungsgemäße Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache unter diesem Gesichtspunkt setzt dabei voraus, daß der Beschwerdeführer angibt, welches Grundrecht verletzt sein soll, in welchem Verhalten des Berufungsgerichts die Verletzung liegen soll, daß die angefochtene Entscheidung darauf beruht und daß unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zweifelhaft sein kann, daß das angegriffene Urteil einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standhalten würde (so für den in § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG ausdrücklich geregelten Rechtsbeschwerdezulassungsgrund der Versagung des rechtlichen Gehörs: BVerfG NJW 1992, 2811, 2812; Göhler/König/Seitz, OWiG 13. Aufl. § 80 Rdn. 16 a; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG 3. Aufl. § 80 Rdn. 8; jeweils m.w.Nachw.).
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