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   BVerfG, 28.08.2003 - 2 BvR 704/01   

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https://dejure.org/2003,11848
BVerfG, 28.08.2003 - 2 BvR 704/01 (https://dejure.org/2003,11848)
BVerfG, Entscheidung vom 28.08.2003 - 2 BvR 704/01 (https://dejure.org/2003,11848)
BVerfG, Entscheidung vom 28. August 2003 - 2 BvR 704/01 (https://dejure.org/2003,11848)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Verfassungsbeschwerde; Möglichkeit einer Rechtsverletzung; Verkennung der Bedeutung und Tragweite der Grundrechte als Prüfungsumfang des Bundesverfassungsgerichts; Bestimmtheitsgrundsatz und Grenze der Auslegung von Straftatbeständen; In ...

  • Judicialis

    StGB § 283 a.F.; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 2; StGB § 283
    Bestimmtheit und Auslegung des § 283 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2003 - 2 BvR 704/01
    Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 55, 144 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2003 - 2 BvR 704/01
    Das Bundesverfassungsgericht darf nur eingreifen, wenn die Fachgerichte dabei Bedeutung und Tragweite der Grundrechte verkannt haben (BVerfGE 18, 85, ).
  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2003 - 2 BvR 704/01
    Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 47, 109 ; 55, 144 ).
  • BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00

    Täterschaftsvoraussetzungen beim Bankrott (Reduktion auf Unternehmer"); Vereiteln

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2003 - 2 BvR 704/01
    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00 -,.
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2003 - 2 BvR 704/01
    Art. 103 Abs. 2 GG zieht insoweit der Auslegung von Strafvorschriften eine verfassungsrechtliche Grenze (vgl. BVerfGE 71, 108 ).
  • BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 und Art 103 Abs 2 durch Verneinung der

    Auszug aus BVerfG, 28.08.2003 - 2 BvR 704/01
    Mit diesem Grundgedanken des Art. 103 Abs. 2 GG setzt sich eine Verurteilung in Widerspruch, der eine objektiv willkürliche Auslegung des materiellen Strafrechts zugrunde liegt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 1998 - 2 BvR 61/96 -).
  • BGH, 22.01.2013 - 1 StR 234/12

    Schuldsprüche gegen Teilnehmer im Komplex Dr. P. rechtskräftig

    Dies wäre mit dem durch die Vorschrift zu schützenden Rechtsgut der Interessen dieser Gläubiger an einer vollständigen oder möglichst hohen Befriedigung ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche nicht zu vereinbaren (vgl. zu diesem Schutzzweck BVerfG, Beschluss vom 28. August 2003 - 2 BvR 704/01).
  • BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11

    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals

    Durch § 283 StGB sollen die Interessen der aktuellen Gläubiger an einer vollständigen oder möglichst hohen Befriedigung ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche geschützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, hierzu BVerfG, Beschluss vom 28. August 2003 - 2 BvR 704/01; zu weitergehenden - umstrittenen - Zielen vgl. Tiedemann in Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., vor § 283 Rn. 11; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., vor § 283 Rn. 2).
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