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   BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94   

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https://dejure.org/1994,3927
BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94 (https://dejure.org/1994,3927)
BVerfG, Entscheidung vom 09.06.1994 - 2 BvR 710/94 (https://dejure.org/1994,3927)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 (https://dejure.org/1994,3927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger Sachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.06.1970 - 1 BvL 24/69

    Kurzzeitige Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94
    Die Bestimmung beruht auf der Auffassung, daß die Ziele der Strafrechtspflege die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe insbesondere in denjenigen Fällen notwendig machen können, in denen der Täter durch eine Geldstrafe nicht nachhaltig zu beeinflussen ist oder wo um des Bestandes und der Wahrung der Rechtsordnung willen auf eine Ahndung des Rechtsbruches mit einer Freiheitsstrafe nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerfGE 28, 386 >390<).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, Entscheidungen der Strafgerichte allgemein auf die Richtigkeit der Strafzumessung in einem konkreten Fall zu überprüfen (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; 74, 102 >127<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94
    Es ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, Entscheidungen der Strafgerichte allgemein auf die Richtigkeit der Strafzumessung in einem konkreten Fall zu überprüfen (vgl. BVerfGE 18, 85 >92 f.<; 74, 102 >127<; st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94
    Die verhängte Strafe übersteigt auch unter Berücksichtigung der geringen Schadenshöhe nicht die Schuld des Beschwerdeführers und verletzt somit nicht das Gebot schuldangemessenen Strafens aus Art. 1 Abs. 1 , Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfGE 50, 205 >214 ff. 133 ff.<).
  • OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung;

    Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 -2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
  • OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18

    Kurze Freiheitsstrafe bei Leistungserschleichung

    Aus dem Gebot des schuldangemessenen Strafens ergibt sich auch nicht, dass die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe nach § 47 StGB erst ab einer bestimmten Schadenshöhe in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09. Juni 1994, Az. 2 BvR 710/94).
  • OLG Köln, 03.11.2015 - 1 RVs 166/15

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Leistungserschleichung

    Aus dem Gebot schuldangemessenen Strafens ergibt sich auch nicht, dass die Verhängung einer Freiheitsstrafe erst ab einer bestimmten Schadenshöhe in Betracht kommt (BVerfG Beschl. v. 9.6.1994 - 2 BvR 710/94).".
  • OLG Hamm, 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

    Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

    Sie ist auch vom Bundesverfassungsgericht so anerkannt worden (BVerfGE 50, 205; BVerfG, Beschl. v. 09.06.1994 - 2 BvR 710/94 - juris).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.06.1994 - 2 BvR 710/94 - juris) hat auch über dem gesetzlichen Mindestmaß liegende Freiheitsstrafen von (jeweils) zwei Monaten für Taten mit Bagatellschaden (konkret: 13, 60 DM und 1, 40 DM) aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht beanstandet.

  • OLG Hamm, 17.08.2006 - 3 Ss 216/06

    Diebstahl geringwertiger Sachen; Strafzumessung; Freiheitsstrafe; Geldstrafe

    Dies bedeutet allerdings nicht, dass sich aus dem Gebot der schuldangemessenen Strafe aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip ergibt, dass die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe gemäß § 47 StGB erst ab einer bestimmten Schadenshöhe in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.06.1994 - 2 BvR 710/94 -, veröffentlicht in www.jurisweb.de), worauf der Senat zur Klarstellung hinweist.
  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 -2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 400/07

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage (Abgrenzung von nicht vorlagefähigen

    Unter Berufung auf diese Senatsentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1994 festgestellt, dass die Verhängung einer die Mindeststrafe übersteigenden kurzen Freiheitsstrafe auch in Fällen des Diebstahls geringwertiger Sachen verfassungsgemäß sein kann, wenn der Täter mehrfach und überwiegend einschlägig vorbestraft ist (BVerfG, Beschluss vom 09.06.1994 - 2 BvR 710/94).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05

    Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt

    Aus dem Gebot schuldangemessenen Strafens ergibt sich auch nicht, dass die Verhängung einer Freiheitsstrafe erst ab einer bestimmten Schadenshöhe in Betracht kommt (BVerfG Beschl. v. 9.6.1994 - 2 BvR 710/94).
  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17

    Begründungsanforderungen an die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Aus dem Gebot schuldangemessenen Strafens ergibt sich auch nicht, dass die Verhängung einer Freiheitsstrafe erst ab einer bestimmten Schadenshöhe in Betracht kommt (BVerfG Beschl. v. 9.6.1994 - 2 BvR 710/94).
  • OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17

    Strafzumessung; kurze Freiheitsstrafe; Besitz geringer Mengen von

    Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.06.1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22.07.2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.10.2005 -2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d.

  • KG, 29.05.2020 - 4 Ss 77/20

    Übermaßverbot bei Besitz geringer Mengen von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum

  • OLG Oldenburg, 05.06.2008 - Ss 187/08

    Gerechte Strafzumessung von vier Monaten für einen geringwertigen Diebstahl von

  • OLG Celle, 18.08.2003 - 22 Ss 101/03

    Änderung eines Rechtsfolgenausspruches durch das Revisionsgericht; Ermessen über

  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14

    Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen

  • OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16

    Berücksichtigung künftig zu erwartender Bagatellstraftaten bei der

  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

  • BayObLG, 21.05.2019 - 203 StRR 594/19

    Dauer der Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikten

  • OLG Hamm, 14.04.2016 - 1 RVs 14/16

    Bagatelldelikt; Diebstahl geringwertiger Sachen; Übermaßverbot; schuldangemessene

  • OLG Hamm, 10.02.2015 - 5 RVs 76/14

    Verhängung einer über das Mindestmaß hinausgehenden Freiheitsstrafe bei

  • OLG Hamm, 10.01.2008 - 3 Ss 491/07

    Freiheitsstrafe; kurzfristige; Schuldausgleich; Verhältnismäßigkeit

  • OLG München, 23.07.2009 - 5St RR 180/09

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung durch

  • OLG Hamm, 11.10.2007 - 3 Ss 344/07

    Geringwertigkeit Freiheitsstrafe Verhältnismäßigkeit Rechtsstaatsprinzip

  • BayObLG, 16.07.2020 - 207 StRR 236/20

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe in Fällen der Bagatellkriminalität

  • BayObLG, 22.07.2003 - 5St RR 167/03

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe

  • KG, 29.05.2020 - 161 Ss 42/20

    Strafzumessung: Verhängung einer Freiheitsstrafe bei Besitz geringer Mengen von

  • OLG Brandenburg, 18.01.2018 - 53 Ss 144/17

    Diebstahl geringwertiger Sachen - Verhängung einer Freiheitsstrafe

  • OLG München, 10.08.2009 - 5St RR 201/09

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung durch

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