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   BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93   

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BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93 (https://dejure.org/1994,502)
BVerfG, Entscheidung vom 15.08.1994 - 2 BvR 719/93 (https://dejure.org/1994,502)
BVerfG, Entscheidung vom 15. August 1994 - 2 BvR 719/93 (https://dejure.org/1994,502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überspannung an die Anforderungen des Verfahrens nach § 78 AsylVfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzulassung der Berufung - Grundsatzfrage - Rechtsproblemle - Umfassend Stellung nehmen - Verwerfung einer Divergenzrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 65
  • NVwZ-RR 1994, 65
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93
    Sehen freilich prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 32 AsylVfG a.F., jetzt § 78 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)-Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 >99< m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 >234< für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso bereits Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92, InfAuslR 1992, S. 288 >289 f.<, und vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 -, NVwZ 1993, S. 465 f.).

    Die durch die vorliegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts veranlaßte erneute Beschreitung des fachgerichtlichen Rechtswegs läßt als sachgerechter Versuch seiner möglichst umfassenden Erschöpfung (vgl. BVerfGE 70, 180 >185 ff.<) die Fristgemäßheit (§ 93 Abs. 1 BVerfGG ) der jetzt angebrachten Rügen unberührt (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschluß vom 26. Januar 1993, NVwZ 1993, S. 465 >466<).

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93
    Im Hinblick auf das mögliche Bestehen eines Abschiebungsschutzes aus § 51 Abs. 1 AuslG haben die Beschwerdeführer eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1992 (DVBl. 1992, S. 843) geltend gemacht mit der Begründung, das Verwaltungsgericht sei entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung, die durch die jetzige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts überholt sei, davon ausgegangen, daß eine Prüfung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG nicht zu erfolgen habe.
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93
    Im Blick auf den Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (§ 90 Abs. 2 BVerfGG ; vgl. BVerfGE 84, 203 >208<) liegt es vielmehr nahe, zunächst dem Verwaltungsgerichtshof als Fachgericht Gelegenheit zu geben, über geltend gemachte Verstöße gegen das einfache und das erfassungsrecht zu befinden und sie gegebenenfalls zu beseitigen.
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93
    Sehen freilich prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 32 AsylVfG a.F., jetzt § 78 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)-Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 >99< m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 >234< für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso bereits Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92, InfAuslR 1992, S. 288 >289 f.<, und vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 -, NVwZ 1993, S. 465 f.).
  • BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 405/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen des § 32

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93
    Sehen freilich prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 32 AsylVfG a.F., jetzt § 78 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)-Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 >99< m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 >234< für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso bereits Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92, InfAuslR 1992, S. 288 >289 f.<, und vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 -, NVwZ 1993, S. 465 f.).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93
    Die durch die vorliegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts veranlaßte erneute Beschreitung des fachgerichtlichen Rechtswegs läßt als sachgerechter Versuch seiner möglichst umfassenden Erschöpfung (vgl. BVerfGE 70, 180 >185 ff.<) die Fristgemäßheit (§ 93 Abs. 1 BVerfGG ) der jetzt angebrachten Rügen unberührt (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschluß vom 26. Januar 1993, NVwZ 1993, S. 465 >466<).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93
    Sehen freilich prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 32 AsylVfG a.F., jetzt § 78 AsylVfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)-Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 >99< m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 >234< für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso bereits Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92, InfAuslR 1992, S. 288 >289 f.<, und vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 -, NVwZ 1993, S. 465 f.).
  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93
    Das Urteil, wiewohl Vollendurteil, hat damit den Streitgegenstand nicht voll erschöpft und ist deshalb unvollständig (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1994 - 9 C 529.93 -).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93
    Denn die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, wie sie vom Bundesverfassungsgericht für das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative entwickelt worden sind (vgl. BVerfGE 80, 315 >342 ff.<; 81, 58 >65 f.<; 83, 216 >232 f.<), erschöpfen sich nicht darin, daß in dem Gebiet der vermeintlichen inländischen Fluchtalternative keine Verfolgung stattfindet.
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 719/93
    Denn die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, wie sie vom Bundesverfassungsgericht für das Bestehen einer inländischen Fluchtalternative entwickelt worden sind (vgl. BVerfGE 80, 315 >342 ff.<; 81, 58 >65 f.<; 83, 216 >232 f.<), erschöpfen sich nicht darin, daß in dem Gebiet der vermeintlichen inländischen Fluchtalternative keine Verfolgung stattfindet.
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 767/02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines

    Mit derart umfassenden Darlegungslasten wären die Anforderungen in einer mit dem Grundrecht auf wirksamen Rechtsschutz nicht vereinbaren Weise überspannt (Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 1994 - 2 BvR 719/93 -, InfAuslR 1995, S. 15 ).

    Im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ist zunächst dem Oberverwaltungsgericht Gelegenheit zu geben, über sie zu befinden (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August 1994 - 2 BvR 719/93 -, InfAuslR 1995, S. 15 ).

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2003 - 12 LA 467/03

    Mindeststandard für linksseitige Radwege; Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

    Für die Darlegung reicht es aus, dass die aufgeworfene Grundsatzfrage rechtlich derart aufbereitet wird, wie dies nach Maßgabe der Begründung in der angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts erforderlich ist; Rechtsfragen, die in der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung keine Rolle gespielt haben, brauchen im Rahmen des Antrages auf Rechtsmittelzulassung nicht erörtert zu werden, um eine Entscheidungserheblichkeit darzulegen (BVerfG , Beschl. v. 15.8.1994 - 2 BvR 719/93 -, NVwZ-Beil. 1994, 65 ).
  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 1375/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Effektivität des Rechtsschutzes im

    Sehen freilich prozeßrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 78 AsylVerfG - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 >99< m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 74, 228 >234, für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote in zivilgerichtlichen Verfahren; ebenso Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 20. Mai 1992 - 2 BvR 405/92 InfAuslR 1992, S. 288 >289 f.<, vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 und 2 BvR 1059/92 - NVwZ 1993, S. 465 f. sowie zuletzt Beschluß vom 15. August 1994 - 2 BvR 719/93 -).

    In dieser Lage von ihm gleichwohl zu verlangen, gewissermaßen hypothetische andere denkbare Sachverhaltskonstellationen auszuschließen, ist mit Art. 19 Abs. 4 GG nicht vereinbar (vgl. auch Beschluß der Kammer vom 15. August 1994 - 2 BvR 719/93 -).

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