Rechtsprechung
BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvR 729/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Anforderungen des nemo-tenetur-Grundsatzes an Handhabung von Auskunftsverweigerungsrechten im Strafprozess (§ 55 StPO)
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Aussicht auf Erfolg - Auskunftsverweigerungsrecht - Anfangsverdacht - Aussageperson - Verfolgungsgefahr - Gegenvorstellung - Einfuhr von Betäubungsmitteln
- Judicialis
StPO § 55; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 55
Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts bei Betäubungsmittelstraftaten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankenthal, 11.03.2002 - 4b Gs 96/02
- LG Frankenthal, 10.04.2002 - I Qs 111/02
- BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvR 729/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten - …
Auszug aus BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvR 729/02
Auf der Grundlage einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechenden Auslegung des § 55 StPO, wonach ein Auskunftsverweigerungsrecht bereits für solche Tatsachen besteht, die mittelbar einen Anfangsverdacht gegen die Aussageperson begründen können (vgl. zuletzt Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -), schließt das Landgericht hier - ebenfalls verfassungsrechtlich unbedenklich - eine sich aus der Aussage ergebende Verfolgungsgefahr für den Beschwerdeführer aus.