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   BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 729/96   

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BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 729/96 (https://dejure.org/1999,1186)
BVerfG, Entscheidung vom 22.01.1999 - 2 BvR 729/96 (https://dejure.org/1999,1186)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Januar 1999 - 2 BvR 729/96 (https://dejure.org/1999,1186)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erklärungsfrist für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStAGÄndG 1974 Art 3 Abs 6 und 7 verfassungsgemäß, keine Verletzung von Grundrechten durch Annahme verschuldeter Versäumung der Erklärungsfrist

  • Wolters Kluwer

    Reichs- und Staatsangehörigkeit - Änderung des Gesetzes - Anwendung der Änderung - Verwaltungsgerichtliche Entscheidung - Schweizer Staatsbürger - Gleichheitsgebot

  • Judicialis

    RustAÄndG § 4; ; RustAÄndG § 4 Abs. 1; ; RustAÄndG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; RustAÄndG § 19 Abs. 1 Satz 1; ; RustAÄndG § 19; ; RustAÄndG § 26 Abs. 4; ; BVerfGG § ... 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; VwVfG § 32; ; VwGO § 60; ; ZPO § 233; ; FGG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 6 RuStAÄndG 1974

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 403
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 729/96
    Durch Beschluß vom 21. Mai 1974 (BVerfGE 37, 217 ff.) beanstandete das Bundesverfassungsgericht diese Regelung für die Zeit ab 1. April 1953 als gleichheitswidrig.

    Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Beschluß vom 21. Mai 1974 (BVerfGE 37, 217 ) als erforderlich - aber auch ausreichend - angesehen, daß eine Übergangsregelung den bisher von der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossenen Kindern deutscher Mütter das Recht einräumt, durch Erklärung die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.

  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 729/96
    Auch im übrigen mißt das Bundesverfassungsgericht dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit gerade auch bei Statusfragen ein erhebliches Gewicht zu (vgl. BVerfGE 90, 263 ).

    Hier kann die - auch zeitliche - Einschränkung der Möglichkeiten, bestimmte Rechte wahrzunehmen, durch Setzung von Fristen im Interesse der Beteiligten und der Allgemeinheit liegen (vgl. BVerfGE 38, 241 ; 90, 263 ).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 729/96
    Innerhalb dieses von der Verfassung vorgegebenen Rahmens ist die Auslegung einfachen Rechts und seiner Anwendung auf den einzelnen Fall Sache der dafür zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 729/96
    Innerhalb dieses von der Verfassung vorgegebenen Rahmens ist die Auslegung einfachen Rechts und seiner Anwendung auf den einzelnen Fall Sache der dafür zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 729/96
    Die zulässige Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG hierfür nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 04.12.1974 - 1 BvL 14/73

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 729/96
    Hier kann die - auch zeitliche - Einschränkung der Möglichkeiten, bestimmte Rechte wahrzunehmen, durch Setzung von Fristen im Interesse der Beteiligten und der Allgemeinheit liegen (vgl. BVerfGE 38, 241 ; 90, 263 ).
  • BVerwG, 24.10.1995 - 1 C 1.94

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Erklärungsfrist - Verschuldetes

    Auszug aus BVerfG, 22.01.1999 - 2 BvR 729/96
    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 1 C 1.94 -,.
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15

    Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Das ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG 22. Januar 1999 - 2 BvR 729/96 - zu B II 2 der Gründe) .
  • BSG, 16.03.2016 - B 9 V 6/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - Jahresfrist -

    Die Forderung an einen Ausländer, der mit den einschlägigen deutschen Rechtsvorschriften nicht vertraut ist, sich zu erkundigen, verlangt dem Betroffenen auch aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts Unzumutbares ab (BVerfG Kammerbeschluss vom 22.1.1999 - 2 BvR 729/96 - Juris RdNr 36).
  • VG Karlsruhe, 10.09.2003 - 11 K 3824/02

    Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

    Mit Art. 3 RuStAÄndG 1974 hat der Gesetzgeber eine verfassungsgemäße Überleitungsregelung für die Fälle des § 17 Nr. 5 RuStAG 1913 geschaffen (BGH, Urt. v. 08.05.1983, a.a.O., m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 22.01.1999 - 2 BvR 729/96 -, NVwZ-RR 1999, 403; BVerwG, Entsch. v. 04.05.1999 - 1 C 1 /98 -, NVwZ-RR 1999, 687 ff. = DVBl. 2000, 408 ff.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.01.1987 - 13 S 2724/86 -).

    Die in Art. 3 Abs. 6 und 7 RuStAÄndG 1974 getroffene Übergangsregelung steht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 22.01.1999, a.a.O.,) mit dem Grundgesetz in Einklang.

    Soweit sich aus dieser Fristbestimmung gleichwohl Härten ergeben konnten, trug der Gesetzgeber dem dadurch Rechnung, dass unter den Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 7 RuStAÄndG 1974 eine Nachfrist eingeräumt wurde (BVerfG, Beschl. v. 22.01.1999, a.a.O., 403 ff.).

    Die Gleichstellung der betroffenen Abkömmlinge deutscher Mütter mit denen deutscher Väter erforderte nicht eine Einschaltung des Vormundschaftsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 22.01.1999, a.a.O.,).

    Sie wird auch dem Zweck der hier anzuwendenden Übergangsregelung gerecht (BVerfG, Beschl. v. 22.01.1999, a.a.O.,).

    Es stimmt im Ergebnis mit dem Bundesverwaltungsgericht darin überein, die Einholung von Erkundigungen sei zumutbar (BVerfG, Beschl. v. 22.01.1999, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 24.10.1995 - 1 C 1/94 -).

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