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BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 74/92, 2 BvR 75/92 |
Zitiervorschläge
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 1994 - 2 BvR 74/92, 2 BvR 75/92 (https://dejure.org/1994,32567)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 13.12.1995 - XI R 43/89
Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines einzigen Grundstücks?
Das BVerfG hat die gegen diese BFH-Beschlüsse erhobenen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen (Beschlüsse vom 25. Februar 1994 2 BvR 74-75/92, und vom 22. August 1994 2 BvR 1454/94). - BFH, 17.12.1996 - IX R 47/95
Wann sind Umbau- und Modernisierungsaufwendungen Anschaffungskosten?
Gegen diese Rechtsprechung gerichtete Verfassungsbeschwerden hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 1994 2 BvR 74-75/92 - Juris -, und vom 22. August 1994 2 BvR 1454/94 - nicht veröffentlicht -). - BFH, 09.04.2002 - X S 2/02
PKH für die Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens
Dazu hätte es --was nicht geschehen ist-- des schlüssigen Vortrages bedurft, dass die Entscheidung des FG anders und für den Antragsteller günstiger hätte ausfallen können, wenn das FG seine Entscheidung binnen kürzerer Frist --also ohne den gerügten Verfahrensfehler der überlangen Verfahrensdauer-- getroffen hätte (vgl. auch BFH-Beschluss vom 13. September 1991 IV B 105/90, BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148, unter 1. b der Gründe; seither ständige Rechtsprechung, zuletzt BFH-Beschluss vom 28. November 2000 IV B 95/00, nicht veröffentlicht --n.v.--; die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss in BFHE 165, 469, BStBl II 1992, 148 ist nicht zur Entscheidung angenommen worden; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1994 2 BvR 74-75/92, n.v.).
- BFH, 26.02.1998 - III B 214/96
Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungserforderis - Klärungsbedürftigkeit - …
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im übrigen die gegen den letztgenannten Beschluß gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluß vom 25. Februar 1994 2 BvR 74-75/92). - BFH, 23.06.1999 - IV B 97/98
Bezeichnung der Divergenz - Begründungszwang - Schlüssige Rüge von …
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im übrigen die gegen diesen Beschluß des erkennenden Senats gerichtete Verfassungsbeschwerde, auf die sich die Kläger berufen, nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluß vom 25. Februar 1994 2 BvR 74-75/92, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1994, 552). - BFH, 03.12.1993 - XI S 12/93
Aussetzung der Vollziehung auf Grund unbilliger Härte
Dagegen ist jedoch Verfassungsbeschwerde erhoben worden (Az. 2 BvR 75/92). - BFH, 09.04.2002 - X S 2/01 Dazu hätte es --was nicht geschehen ist-- des schlüssigen Vortrages bedurft, dass die Entscheidung des FG anders und für den Antragsteller günstiger hätte ausfallen können, wenn das FG seine Entscheidung binnen kürzerer Frist --also ohne den gerügten Verfahrensfehler der überlangen Verfahrensdauer-- getroffen hätte (vgl. auch BFH-Beschluss vom 13. September 1991 IV B 105/90, BFHE 165, 469 , BStBl II 1992, 148 , unter 1. b der Gründe; seither ständige Rechtsprechung, zuletzt BFH-Beschluss vom 28. November 2000 IV B 95/00, nicht veröffentlicht --n.v.--; die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss in BFHE 165, 469 , BStBl II 1992, 148 ist nicht zur Entscheidung angenommen worden; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1994 2 BvR 74-75/92, n.v.).