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   BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 743/03   

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BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 743/03 (https://dejure.org/2004,2090)
BVerfG, Entscheidung vom 08.04.2004 - 2 BvR 743/03 (https://dejure.org/2004,2090)
BVerfG, Entscheidung vom 08. April 2004 - 2 BvR 743/03 (https://dejure.org/2004,2090)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags wegen unterbliebener Zahlung eines Auslagenvorschusses

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisantritts; Verpflichtung des Gerichts zur Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge; Verfassungswidrigkeit der Nichtberücksichtigung eines von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 143
  • NJW 2004, 2663 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1150
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.11.1997 - III ZR 246/96

    Zurückweisung eines Beweisantritts nach Nichtzahlung des Auslagenvorschusses

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 743/03
    Wird dieser Vorschuss nicht innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist bezahlt, unterbleibt die Ladung des Zeugen (§ 379 Satz 2 1. Halbsatz ZPO), ohne dass es einer Androhung dieser Folge bedürfte (§ 231 Abs. 1 ZPO; BGH, NJW 1998, S. 761 f.).

    Die Partei ist nicht gehindert, den Zeugen im Termin zu stellen oder bis zur letzten mündlichen Verhandlung den Antrag auf Zeugenvernehmung aufrecht zu erhalten (BGH, NJW 1998, S. 761 ; NJW 1980, S. 343 ; NJW 1982, S. 2559).

    Soweit die Nichtzahlung des Vorschusses auch als Hindernis im Sinne des § 356 ZPO angesehen wird (vgl. Greger, in: Zöller, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 356 Rn. 2), besteht die Möglichkeit einer Zurückweisung nach § 356 ZPO, ohne dass es einer zweiten Fristsetzung bedarf (BGH, NJW 1998, S. 761 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 743/03
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts ergibt sich aus § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 17.09.1999 - 1 BvR 47/99

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 743/03
    Das Gericht kann, wenn es dem Beweisantrag nicht stattgeben will, diesen nur unter den Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO zurückweisen, d.h. wenn die Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht (vgl. BVerfGE 69, 145 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 1999 - 1 BvR 47/99 -, NJW 2000, S. 1327).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 743/03
    Das Gericht kann, wenn es dem Beweisantrag nicht stattgeben will, diesen nur unter den Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO zurückweisen, d.h. wenn die Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht (vgl. BVerfGE 69, 145 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 1999 - 1 BvR 47/99 -, NJW 2000, S. 1327).
  • BGH, 05.05.1982 - VIII ZR 152/81

    Abschluss eines Kaufvertrags über mehrere Kühe vor bzw. nach dem Schlachten der

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 743/03
    Die Partei ist nicht gehindert, den Zeugen im Termin zu stellen oder bis zur letzten mündlichen Verhandlung den Antrag auf Zeugenvernehmung aufrecht zu erhalten (BGH, NJW 1998, S. 761 ; NJW 1980, S. 343 ; NJW 1982, S. 2559).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 743/03
    Die Nichtberücksichtigung eines von den Fachgerichten als erheblich angesehenen Beweisangebots verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfGE 69, 141 ).
  • BGH, 17.10.1979 - VIII ZR 221/78

    Rechtsfolgen der Nichteinzahlung des Auslagenvorschusses für die Vernehmung eines

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 743/03
    Die Partei ist nicht gehindert, den Zeugen im Termin zu stellen oder bis zur letzten mündlichen Verhandlung den Antrag auf Zeugenvernehmung aufrecht zu erhalten (BGH, NJW 1998, S. 761 ; NJW 1980, S. 343 ; NJW 1982, S. 2559).
  • BGH, 30.01.2008 - I ZR 146/05

    Haftung des Transporteurs beim Verlust von Sendungen

    Dies ist im vorliegenden Fall nicht geschehen, so dass ein in der Revision zu beachtender Verfahrensmangel vorliegt (BGH, Urt. v. 16.9.1988 - V ZR 71/87, NJW 1989, 227, 228; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 8.4.2004 - 2 BvR 743/03, NJW-RR 2004, 1150, 1151).
  • BGH, 13.03.2012 - X ZR 7/11

    Vorliegen einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Falle der

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass der Sachvortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder nicht berücksichtigt wird (BVerfGE 60, 250, 252; 69, 141, 142 f.; BVerfG NJW-RR 2004, 1150, 1151).
  • BGH, 18.01.2011 - X ZR 165/07

    Formkörper

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll sicherstellen, dass die von den Gerichten zu treffenden Entscheidungen frei von Verfahrensfehlern ergehen, welche ihren Grund darin haben, dass Sachvortrag der Parteien nicht zur Kenntnis genommen oder nicht berücksichtigt wird (BVerfGE 60, 250, 252; 69, 141, 142 f.; BVerfG NJW-RR 2004, 1150, 1151).
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