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   BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 75/22   

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https://dejure.org/2022,1779
BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 75/22 (https://dejure.org/2022,1779)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.2022 - 2 BvR 75/22 (https://dejure.org/2022,1779)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 2 BvR 75/22 (https://dejure.org/2022,1779)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 176 Abs. 1 GVG
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung (Verbot des Mitschreibens in der Verhandlung; Ausnahmeregelung nur für den Fall eines wissenschaftlichen Interesses; Pflicht der Gerichte zur Erwägung und Bescheidung jedes grundrechtsrelevanten ...

  • Burhoff online

    Mitschreibeverbot, Hauptverhandlung, Ausnahme, Verfassungesbeschwerde, BVerfG

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die sitzungspolizeiliche Verfügung eines Senatsvorsitzenden wegen Subsidiarität

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 176 Abs 1 GVG
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen sitzungspolizeiliches Verbot des Mitschreibens in einem Staatsschutzverfahren wegen Subsidiarität unzulässig - Antrag auf Ausnahmegenehmigung nicht aussichtslos und daher vorrangig

  • Wolters Kluwer

    Keine Annahme der Verfassungsbeschwerde gegen Mitschreibeverbot für Zuschauer in Staatsschutzverfahren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen sitzungspolizeiliches Verbot des Mitschreibens in einem Staatsschutzverfahren wegen Subsidiarität unzulässig - Antrag auf Ausnahmegenehmigung nicht aussichtslos und daher vorrangig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Keine Annahme der Verfassungsbeschwerde gegen Mitschreibeverbot für Zuschauer in Staatsschutzverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen sitzungspolizeiliches Verbot des Mitschreibens in einem Staatsschutzverfahren wegen Subsidiarität unzulässig - Antrag auf Ausnahmegenehmigung nicht aussichtslos und daher vorrangig

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mitschreibeverbot in der Hauptverhandlung - Beim Vorsitzenden eine Ausnahme beantragt?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die sitzungspolizeiliche Verfügung eines Senatsvorsitzenden - und die Verfassungsbeschwerde

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 75/22
    Die mit dem Grundsatz der Subsidiarität bezweckte vorrangige Anrufung der Fachgerichte soll eine umfassende Vorprüfung des Beschwerdevorbringens gewährleisten (vgl. BVerfGE 4, 193 ; 16, 124 ; 51, 386 ; 72, 39 ).

    Dem Bundesverfassungsgericht soll vor seiner Entscheidung unter anderem ein - gegebenenfalls sogar in mehreren Instanzen - geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte vermittelt werden (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 9, 3 ; 72, 39 ; 140, 229 ).

  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 75/22
    Der aus § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG abgeleitete Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde fordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 140, 229 ).

    Dem Bundesverfassungsgericht soll vor seiner Entscheidung unter anderem ein - gegebenenfalls sogar in mehreren Instanzen - geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte vermittelt werden (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 9, 3 ; 72, 39 ; 140, 229 ).

  • BGH, 13.10.2015 - StB 11/15

    10 AZR 63/14

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 75/22
    Im Ansatz zutreffend erkennt er, dass ihm ein Rechtsbehelf gegen die sitzungspolizeiliche Verfügung eines Senatsvorsitzenden beim Oberlandesgericht nicht zusteht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10/15, StB 11/15 -, juris, Rn. 3 ff.; vgl. auch BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ; 119, 309 ; offenlassend BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juli 2016 - 1 BvR 1534/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2016 - 1 BvR 2001/16 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 05.09.2023 - 1 BvR 1691/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung einer spanischen

    Der Grundsatz der materiellen Subsidiarität greift ein, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht, den geltend gemachten Grundrechtsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvR 75/22 -, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2022 - 1 BvR 2000/21 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 24.03.2022 - 1 BvR 2000/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein kartellrechtliches Eilverfahren mangels

    Er greift aber ein, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht, den geltend gemachten Grundrechtsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvR 75/22 -, Rn. 8).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 27/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Coronaschutzverordnung

    Der Grundsatz greift daher immer dann ein, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht, den geltend gemachten Grundrechtsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 2 BvR 75/22, juris, Rn. 8).
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