Rechtsprechung
BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 75/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 176 Abs. 1 GVG
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine sitzungspolizeiliche Anordnung (Verbot des Mitschreibens in der Verhandlung; Ausnahmeregelung nur für den Fall eines wissenschaftlichen Interesses; Pflicht der Gerichte zur Erwägung und Bescheidung jedes grundrechtsrelevanten ... - Burhoff online
Mitschreibeverbot, Hauptverhandlung, Ausnahme, Verfassungesbeschwerde, BVerfG
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die sitzungspolizeiliche Verfügung eines Senatsvorsitzenden wegen Subsidiarität
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 176 Abs 1 GVG
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen sitzungspolizeiliches Verbot des Mitschreibens in einem Staatsschutzverfahren wegen Subsidiarität unzulässig - Antrag auf Ausnahmegenehmigung nicht aussichtslos und daher vorrangig - Wolters Kluwer
Keine Annahme der Verfassungsbeschwerde gegen Mitschreibeverbot für Zuschauer in Staatsschutzverfahren
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen sitzungspolizeiliches Verbot des Mitschreibens in einem Staatsschutzverfahren wegen Subsidiarität unzulässig - Antrag auf Ausnahmegenehmigung nicht aussichtslos und daher vorrangig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
Keine Annahme der Verfassungsbeschwerde gegen Mitschreibeverbot für Zuschauer in Staatsschutzverfahren - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen sitzungspolizeiliches Verbot des Mitschreibens in einem Staatsschutzverfahren wegen Subsidiarität unzulässig - Antrag auf Ausnahmegenehmigung nicht aussichtslos und daher vorrangig
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Mitschreibeverbot in der Hauptverhandlung - Beim Vorsitzenden eine Ausnahme beantragt?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die sitzungspolizeiliche Verfügung eines Senatsvorsitzenden - und die Verfassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 10.11.2021 - 3 StE 2/21
- OLG Frankfurt, 14.12.2021 - 3 StE 2/21
- BGH, 21.12.2021 - StB 39/21
- BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 75/22
- OLG Frankfurt - 3 StE 2/21 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (23)
- BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85
Erziehungszeitengesetz
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 75/22
Die mit dem Grundsatz der Subsidiarität bezweckte vorrangige Anrufung der Fachgerichte soll eine umfassende Vorprüfung des Beschwerdevorbringens gewährleisten (vgl. BVerfGE 4, 193 ; 16, 124 ; 51, 386 ; 72, 39 ).Dem Bundesverfassungsgericht soll vor seiner Entscheidung unter anderem ein - gegebenenfalls sogar in mehreren Instanzen - geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte vermittelt werden (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 9, 3 ; 72, 39 ; 140, 229 ).
- BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und …
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 75/22
Der aus § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG abgeleitete Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde fordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 140, 229 ).Dem Bundesverfassungsgericht soll vor seiner Entscheidung unter anderem ein - gegebenenfalls sogar in mehreren Instanzen - geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte vermittelt werden (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 9, 3 ; 72, 39 ; 140, 229 ).
- BGH, 13.10.2015 - StB 11/15
10 AZR 63/14
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 75/22
Im Ansatz zutreffend erkennt er, dass ihm ein Rechtsbehelf gegen die sitzungspolizeiliche Verfügung eines Senatsvorsitzenden beim Oberlandesgericht nicht zusteht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10/15, StB 11/15 -, juris, Rn. 3 ff.; vgl. auch BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ; 119, 309 ; offenlassend BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juli 2016 - 1 BvR 1534/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2016 - 1 BvR 2001/16 -, Rn. 2).
- BVerfG, 08.07.2016 - 1 BvR 1534/16
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen …
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 75/22
Im Ansatz zutreffend erkennt er, dass ihm ein Rechtsbehelf gegen die sitzungspolizeiliche Verfügung eines Senatsvorsitzenden beim Oberlandesgericht nicht zusteht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10/15, StB 11/15 -, juris, Rn. 3 ff.; vgl. auch BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ; 119, 309 ; offenlassend BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juli 2016 - 1 BvR 1534/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2016 - 1 BvR 2001/16 -, Rn. 2). - BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58
Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 75/22
Dem Bundesverfassungsgericht soll vor seiner Entscheidung unter anderem ein - gegebenenfalls sogar in mehreren Instanzen - geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte vermittelt werden (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 9, 3 ; 72, 39 ; 140, 229 ). - BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 75/22
Die mit dem Grundsatz der Subsidiarität bezweckte vorrangige Anrufung der Fachgerichte soll eine umfassende Vorprüfung des Beschwerdevorbringens gewährleisten (vgl. BVerfGE 4, 193 ; 16, 124 ; 51, 386 ; 72, 39 ). - BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80
Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 75/22
Der Grundsatz der materiellen Subsidiarität verpflichtet einen Beschwerdeführer zwar nicht, fachgerichtlichen Rechtsschutz zu suchen, wenn dieser offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 16, 1 ; 55, 154 ; 102, 197 ; 150, 309 ). - BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 2001/16
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen …
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 75/22
Im Ansatz zutreffend erkennt er, dass ihm ein Rechtsbehelf gegen die sitzungspolizeiliche Verfügung eines Senatsvorsitzenden beim Oberlandesgericht nicht zusteht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10/15, StB 11/15 -, juris, Rn. 3 ff.; vgl. auch BVerfGE 91, 125 ; 103, 44 ; 119, 309 ; offenlassend BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Juli 2016 - 1 BvR 1534/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2016 - 1 BvR 2001/16 -, Rn. 2). - BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57
Eigenmietwert
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 75/22
Dem Bundesverfassungsgericht soll vor seiner Entscheidung unter anderem ein - gegebenenfalls sogar in mehreren Instanzen - geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte vermittelt werden (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 9, 3 ; 72, 39 ; 140, 229 ). - BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes
Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 75/22
Beruht ein Eingriffsakt auf einer grundrechtsverletzenden Regelung, die Ausnahmen vorsieht, muss der Beschwerdeführer deshalb vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde versuchen, die Beseitigung des Eingriffsakts unter Berufung auf die Ausnahmeregelung zu erwirken (vgl. BVerfGE 78, 58 ). - BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63
Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren
- BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 108/52
Rechtswegerschöpfung nach vorkonstitutionellem Recht - Begriff der "sachlich …
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83
Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 620/07
Gerichtsfernsehen
- BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 2795/09
Baden-württembergische und hessische Regelungen zur automatisierten …
- BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
- BGH, 13.10.2015 - StB 10/15
Kein Rechtsmittel gegen sitzungspolizeiliche Maßnahme des Vorsitzenden am im …
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
- BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62
Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
- BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
- BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92
Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I
- BVerfG, 05.09.2023 - 1 BvR 1691/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung einer spanischen …
Der Grundsatz der materiellen Subsidiarität greift ein, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht, den geltend gemachten Grundrechtsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvR 75/22 -, Rn. 8;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2022 - 1 BvR 2000/21 -, Rn. 12). - BVerfG, 24.03.2022 - 1 BvR 2000/21
Verfassungsbeschwerde betreffend ein kartellrechtliches Eilverfahren mangels …
Er greift aber ein, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht, den geltend gemachten Grundrechtsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvR 75/22 -, Rn. 8). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 27/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Coronaschutzverordnung
Der Grundsatz greift daher immer dann ein, wenn eine anderweitige Möglichkeit besteht, den geltend gemachten Grundrechtsverstoß zu beseitigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2022 - 2 BvR 75/22, juris, Rn. 8).