Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 10.12.2013

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   BVerfG, 12.04.2013 - 2 BvR 759/13   

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https://dejure.org/2013,18910
BVerfG, 12.04.2013 - 2 BvR 759/13 (https://dejure.org/2013,18910)
BVerfG, Entscheidung vom 12.04.2013 - 2 BvR 759/13 (https://dejure.org/2013,18910)
BVerfG, Entscheidung vom 12. April 2013 - 2 BvR 759/13 (https://dejure.org/2013,18910)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 BVerfGG, § 8 Abs 2 StVollzG, § 90 S 1 StVollzG
    Ablehnung des Erlasses einer eA: Fesselung eines wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Strafgefangenen während Besuchsüberstellung

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtschutz eines Gefangenen vor dem Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Untersagung einer Justizvollzugsanstalt i.R.e. Besuchsüberstellung die Fesselung des Beschwerdeführers

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Fesselung eines wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Strafgefangenen während Besuchsüberstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Einstweiliger Rechtschutz eines Gefangenen vor dem Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Untersagung einer Justizvollzugsanstalt i.R.e. Besuchsüberstellung die Fesselung des Beschwerdeführers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.02.2011 - 2 BvR 132/11

    Vorläufige Untersagung jeglicher künftiger Medikation eines im Maßregelvollzug

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2013 - 2 BvR 759/13
    Eine einstweilige Anordnung kann nur ergehen, wenn diese Abwägung ein deutliches Überwiegen der Gründe ergibt, die für den Erlass der Anordnung sprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2006 - 2 BvQ 63/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1422/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2011 - 2 BvR 132/11 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Februar 2012 - 2 BvR 228/12 -.

    Nach den Annahmen, von denen im vorliegenden Verfahren die Justizvollzugsanstalt und die Strafvollstreckungskammer ausgegangen sind und die beim gegenwärtigen Verfahrensstand nach den hier maßgeblichen Abwägungsgrundsätzen hypothetisch als zutreffend zu unterstellen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2011 - 2 BvR 132/11 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Februar 2012 - 2 BvR 228/12 -.

    Unter diesen Umständen kann das erforderliche deutliche Überwiegen der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe nicht festgestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2011 - 2 BvR 132/11 -, juris).

  • BVerfG, 10.02.2012 - 2 BvR 228/12

    Zwangsmedikation eines im Maßregelvollzug Untergebrachten - Kein Überwiegen der

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2013 - 2 BvR 759/13
    Eine einstweilige Anordnung kann nur ergehen, wenn diese Abwägung ein deutliches Überwiegen der Gründe ergibt, die für den Erlass der Anordnung sprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2006 - 2 BvQ 63/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1422/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2011 - 2 BvR 132/11 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Februar 2012 - 2 BvR 228/12 -.

    Nach den Annahmen, von denen im vorliegenden Verfahren die Justizvollzugsanstalt und die Strafvollstreckungskammer ausgegangen sind und die beim gegenwärtigen Verfahrensstand nach den hier maßgeblichen Abwägungsgrundsätzen hypothetisch als zutreffend zu unterstellen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2011 - 2 BvR 132/11 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Februar 2012 - 2 BvR 228/12 -.

  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2013 - 2 BvR 759/13
    Muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 105, 365 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2013 - 2 BvR 759/13
    Muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 105, 365 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.11.2006 - 2 BvQ 63/06

    Ablehnung des Erlasses einer eA gegen die Versagung von Eilrechtsschutz im

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2013 - 2 BvR 759/13
    Eine einstweilige Anordnung kann nur ergehen, wenn diese Abwägung ein deutliches Überwiegen der Gründe ergibt, die für den Erlass der Anordnung sprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2006 - 2 BvQ 63/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1422/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2011 - 2 BvR 132/11 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Februar 2012 - 2 BvR 228/12 -.
  • BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1422/09

    Überwiegen der mit dem Erlass einer eA verbundenen Nachteile

    Auszug aus BVerfG, 12.04.2013 - 2 BvR 759/13
    Eine einstweilige Anordnung kann nur ergehen, wenn diese Abwägung ein deutliches Überwiegen der Gründe ergibt, die für den Erlass der Anordnung sprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2006 - 2 BvQ 63/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1422/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2011 - 2 BvR 132/11 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Februar 2012 - 2 BvR 228/12 -.
  • BVerfG, 07.09.2017 - 2 BvR 1866/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Eine einstweilige Anordnung kann nur ergehen, wenn diese Abwägung ein deutliches Überwiegen der Gründe ergibt, die für den Erlass der Anordnung sprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2006 - 2 BvQ 63/06 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Februar 2011 - 2 BvR 132/11 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. April 2013 - 2 BvR 759/13 -, juris, Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.12.2013 - 2 BvR 759/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43296
BVerfG, 10.12.2013 - 2 BvR 759/13 (https://dejure.org/2013,43296)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.2013 - 2 BvR 759/13 (https://dejure.org/2013,43296)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 2 BvR 759/13 (https://dejure.org/2013,43296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung, dass dem Subsidiaritätsgrundsatz genügt wurde - Durchführung des fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens nicht ersichtlich

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung, dass dem Subsidiaritätsgrundsatz genügt wurde - Durchführung des fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens nicht ersichtlich

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung, dass dem Subsidiaritätsgrundsatz genügt wurde - Durchführung des fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens nicht ersichtlich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 84
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 30.05.2013 - 2 BvR 885/13

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2013 - 2 BvR 759/13
    Gegen den darin liegenden Gehörsverstoß (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris; vom 24. Oktober 2012 - 2 BvR 1432/11 -, juris; vom 30. Mai 2023 - 2 BvR 885/13 -, juris) stand dem Beschwerdeführer die Anhörungsrüge offen.
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2013 - 2 BvR 759/13
    Im Rahmen des Zumutbaren muss, soweit auf diesem Wege eine Korrektur des geltend gemachten Grundrechtsverstoßeserreichtwerden kann, zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zunächst dieser Rechtsbehelf unabhängig davon ausgeschöpft werden, ob mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, S. 3506 ; BVerfGK 19, 262 ;BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 24.10.2012 - 2 BvR 1432/11

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) gebietet Kenntnisgabe von

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2013 - 2 BvR 759/13
    Gegen den darin liegenden Gehörsverstoß (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris; vom 24. Oktober 2012 - 2 BvR 1432/11 -, juris; vom 30. Mai 2023 - 2 BvR 885/13 -, juris) stand dem Beschwerdeführer die Anhörungsrüge offen.
  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2407/10

    Rechtswegerschöpfung (Anhörungsrüge); rechtliches Gehör; Begründungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2013 - 2 BvR 759/13
    Im Rahmen des Zumutbaren muss, soweit auf diesem Wege eine Korrektur des geltend gemachten Grundrechtsverstoßeserreichtwerden kann, zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zunächst dieser Rechtsbehelf unabhängig davon ausgeschöpft werden, ob mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, S. 3506 ; BVerfGK 19, 262 ;BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bei

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2013 - 2 BvR 759/13
    Im Rahmen des Zumutbaren muss, soweit auf diesem Wege eine Korrektur des geltend gemachten Grundrechtsverstoßeserreichtwerden kann, zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zunächst dieser Rechtsbehelf unabhängig davon ausgeschöpft werden, ob mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, S. 3506 ; BVerfGK 19, 262 ;BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 960/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Kenntnisgabe der

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2013 - 2 BvR 759/13
    Gegen den darin liegenden Gehörsverstoß (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris; vom 24. Oktober 2012 - 2 BvR 1432/11 -, juris; vom 30. Mai 2023 - 2 BvR 885/13 -, juris) stand dem Beschwerdeführer die Anhörungsrüge offen.
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2013 - 2 BvR 759/13
    a) Zum Rechtsweg gehört, soweit statthaft, auch die Anhörungsrüge (vgl. BVerfGE 122, 190 ).
  • BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs in

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2013 - 2 BvR 759/13
    Gegen den darin liegenden Gehörsverstoß (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris; vom 24. Oktober 2012 - 2 BvR 1432/11 -, juris; vom 30. Mai 2023 - 2 BvR 885/13 -, juris) stand dem Beschwerdeführer die Anhörungsrüge offen.
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2013 - 2 BvR 759/13
    Sie ist unzulässig, weil nicht ersichtlich ist, dass der Beschwerdeführer den Grundsatz der Subsidiarität gewahrt hätte (zur insoweit bestehenden Darlegungslast vgl. BVerfGE 112, 304 ).
  • BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 68/11

    Freiheitsgrundrecht (Richtervorbehalt im Maßregelvollzug: Einfluss und Verhalten

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2013 - 2 BvR 759/13
    Im Rahmen des Zumutbaren muss, soweit auf diesem Wege eine Korrektur des geltend gemachten Grundrechtsverstoßeserreichtwerden kann, zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zunächst dieser Rechtsbehelf unabhängig davon ausgeschöpft werden, ob mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, S. 3506 ; BVerfGK 19, 262 ;BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15

    Zum Rechtsweg gehört, soweit statthaft, auch die Anhörungsrüge

    Im Rahmen des Zumutbaren muss, soweit auf diesem Wege eine Korrektur des geltend gemachten Grundrechtsverstoßes erreicht werden kann, zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zunächst dieser Rechtsbehelf unabhängig davon ausgeschöpft werden, ob mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt wird (vgl. BVerfGE 134, 106 ; BVerfGK 19, 23 ; 19, 262 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2013 - 2 BvR 759/13 - juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 09.08.2021 - 2 BvR 1143/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels

    Ob ein Anhörungsrügeverfahren auch zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde hätte durchgeführt werden müssen (vgl. BVerfGE 134, 106 ; BVerfGK 19, 262 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2013 - 2 BvR 759/13 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, Rn. 4), kann demnach offenbleiben, wenn ein Gehörsverstoß jedenfalls in der Sache geltend gemacht wird.
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