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   BVerfG, 19.10.1990 - 2 BvR 761/90   

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https://dejure.org/1990,5455
BVerfG, 19.10.1990 - 2 BvR 761/90 (https://dejure.org/1990,5455)
BVerfG, Entscheidung vom 19.10.1990 - 2 BvR 761/90 (https://dejure.org/1990,5455)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Oktober 1990 - 2 BvR 761/90 (https://dejure.org/1990,5455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2 Art. 3 Abs. 1; StPO § 70
    Beugehaft bei wahrheitswidriger Erklärung, über die Beweisfrage nichts zu wissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.09.1956 - 3 StR 217/56
    Auszug aus BVerfG, 19.10.1990 - 2 BvR 761/90
    Eine Aussageverweigerung kann auch gegeben sein, wenn ein Zeuge von vornherein lediglich erklärt, über den Anklagegegenstand oder die Beweisfrage nichts zu wissen und ohne weitere Erklärungen bleibt (vgl. BGHSt 9, 362 [364]).

    Unzulässig ist jedoch die Anordnung von Ordnungsmitteln oder Beugehaft, um den Zeugen zu einer wahrheitsgemäßen Aussage zu veranlassen (vgl. BGHSt 9, 362 f.; RGSt 73, 31 [33]).

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1990 - 2 BvR 761/90
    Der von dem Beschwerdeführer vorgetragene Sachverhalt läßt einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 1 GG als möglich erscheinen (vgl. BVerfGE 80, 137 [150]).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1990 - 2 BvR 761/90
    Dabei enthält die verfassungsgerichtliche Feststellung von Willkür keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern sie bedeutet in einem objektiven Sinne die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Maßnahme im Verhältnis zu der Situation, deren sie Herr werden will (vgl. BVerfGE 70, 93 [97]).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1990 - 2 BvR 761/90
    Die volle Auslagenerstattung ergibt sich daraus, daß das Begehren des Beschwerdeführers, soweit es nicht erfolgreich war, von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 42, 212 [223]).
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 900/82

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers in den Strafregisterauszug

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1990 - 2 BvR 761/90
    Ihm obliegt aber die Kontrolle, ob die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung des sogenannten einfachen Rechts Verfassungsrecht verletzt, insbesondere das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG ) mißachtet haben (vgl. BVerfGE 62, 338 [343]).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1990 - 2 BvR 761/90
    Vielmehr können die angegriffenen Entscheidungen unter jedem in Betracht kommenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt geprüft werden (vgl. BVerfGE 76, 1 [74] m.w.N.).
  • RG, 15.12.1938 - 3 D 550/38

    1. Die Revision kann auf die Behauptung gestützt werden, der Tatrichter habe die

    Auszug aus BVerfG, 19.10.1990 - 2 BvR 761/90
    Unzulässig ist jedoch die Anordnung von Ordnungsmitteln oder Beugehaft, um den Zeugen zu einer wahrheitsgemäßen Aussage zu veranlassen (vgl. BGHSt 9, 362 f.; RGSt 73, 31 [33]).
  • BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht

    Die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Vorschriften, aus denen sich ein gesetzlicher Grund für die Verweigerung des Zeugnisses ergeben könnte, ist Sache der Fachgerichte und vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu überprüfen, es sei denn, spezifisches Verfassungsrecht sei verletzt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1990 - 2 BvR 761/90 -, juris).
  • BVerfG, 28.01.2008 - 2 BvR 112/08

    Pflicht zur Zeugenaussage gegen einen früheren Strafverteidiger;

    a) Die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Vorschriften, aus denen sich ein gesetzlicher Grund für die Verweigerung des Zeugnisses ergeben könnte, ist Sache der Fachgerichte und vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu überprüfen, es sei denn, spezifisches Verfassungsrecht ist verletzt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Oktober 1990 - 2 BvR 761/90 -, juris).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 224/07

    Erzwingung der Zeugenpflicht ohne vorhergehende anwaltliche Beratung; keine

    a) Die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Vorschriften, aus denen sich ein gesetzlicher Grund für die Verweigerung des Zeugnisses oder der Auskunft ergeben könnte, ist Sache der Fachgerichte und vom BVerfG grundsätzlich nicht zu überprüfen, es sei denn, spezifisches Verfassungsrecht sei verletzt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 19.10.1990 - 2 BvR 761/90 - juris).
  • OLG Rostock, 06.01.2003 - I Ws 472/02
    Eine wahrheitsgemäße Aussage darf jedoch nicht durch die Anordnung von Ordnungsmitteln oder Beugehaft - auch nicht nach § 70 StPO - erzwungen werden (vgl. BVerfG, 2 BvR 761/90; BGH, 3 StR 217/56, BGHSt 9, 362f), weil als Mittel zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage der Eideszwang bestimmt ist (BVerfG a.a.O.).
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