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   BVerfG, 06.06.2003 - 2 BvR 772/03   

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https://dejure.org/2003,10411
BVerfG, 06.06.2003 - 2 BvR 772/03 (https://dejure.org/2003,10411)
BVerfG, Entscheidung vom 06.06.2003 - 2 BvR 772/03 (https://dejure.org/2003,10411)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juni 2003 - 2 BvR 772/03 (https://dejure.org/2003,10411)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2003 - 2 BvR 772/03
    Über die Erforderlichkeit der gerichtlichen Bestellung eines Verteidigers ist im Blick auf den Anspruch des Betroffenen auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 ) daher auch in diesem Bereich von Fall zu Fall zu entscheiden (vgl. BVerfGE 103, 21 ).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2003 - 2 BvR 772/03
    Über die Erforderlichkeit der gerichtlichen Bestellung eines Verteidigers ist im Blick auf den Anspruch des Betroffenen auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 ) daher auch in diesem Bereich von Fall zu Fall zu entscheiden (vgl. BVerfGE 103, 21 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2003 - 2 BvR 772/03
    Ein Gericht muss das Ergebnis seiner Entscheidung grundsätzlich nicht zuvor ankündigen, um eine Äußerung eines Verfahrensbeteiligten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2003 - 2 BvR 772/03
    Ein Gericht muss das Ergebnis seiner Entscheidung grundsätzlich nicht zuvor ankündigen, um eine Äußerung eines Verfahrensbeteiligten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2003 - 2 BvR 772/03
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 06.06.2003 - 2 BvR 772/03
    Ein Verstoß der Fachgerichte gegen die Pflicht zur bestmöglichen Sachaufklärung (vgl. BVerfGE 70, 297 ) liegt nicht vor.
  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 335/08

    Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren (Kriterien für

    Vielmehr ist von Fall zu Fall zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2002 - 2 BvR 613/02 -, NJW 2002, S. 2773, und vom 6. Juni 2003 - 2 BvR 772/03 -, juris).
  • OLG Hamm, 29.04.2013 - 5 Ws 113/13

    Bestellung eines Pflichtverteidigers im Verfahren wegen Widerruf der

    Denn Tatschwere und Rechtsfolgen stehen bereits fest; über sie ist keine Entscheidung mehr möglich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06. Juni 2003, 2 BvR 772/03, veröffentlich unter: www.bundesverfassungsgericht.de/Entscheidungen).
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