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   BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 799/05   

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https://dejure.org/2005,14429
BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 799/05 (https://dejure.org/2005,14429)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2005 - 2 BvR 799/05 (https://dejure.org/2005,14429)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 2 BvR 799/05 (https://dejure.org/2005,14429)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren; Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungsverwahrung; Unzulässige Mitwirkung eines abgelehnten Richters

  • Judicialis

    StPO § 136 a; ; StPO § 338 Nr. 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 83
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.02.2005 - 3 StR 452/04

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Verfahrensabsprachen

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 799/05
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 2005 - 3 StR 452/04 -,.

    Auf Antrag des Generalbundesanwalts hat der Bundesgerichtshof die Revision des Beschwerdeführers verworfen (veröffentlicht in NStZ 2005, S. 526).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 799/05
    Das Gericht darf ein von der Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ).

    Das Rechtsstaatsgebot verbietet es dem Gericht, bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 799/05
    Das Gericht darf ein von der Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 799/05
    Das Rechtsstaatsgebot verbietet es dem Gericht, bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 799/05
    a) Die Rechtsschutzgarantie gewährleistet nicht nur, dass überhaupt ein Rechtsweg zu den Gerichten offen steht, sondern garantiert auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 94, 166 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 799/05
    a) Die Rechtsschutzgarantie gewährleistet nicht nur, dass überhaupt ein Rechtsweg zu den Gerichten offen steht, sondern garantiert auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 94, 166 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 799/05
    Das Rechtsstaatsgebot verbietet es dem Gericht, bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 799/05
    Eine Befangenheit ist gegeben, wenn die innere Haltung eines Richters seine erforderliche Neutralität, Distanz und Unparteilichkeit gegenüber den Verfahrensbeteiligten störend beeinflussen kann (vgl. BVerfGE 21, 139 ).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 799/05
    Das Rechtsstaatsgebot verbietet es dem Gericht, bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 63, 45 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ).
  • BGH, 28.10.2008 - 3 StR 431/08

    Recht auf ein faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Deal; Absprache; unzulässiger

    Auf der Grundlage des von ihm behaupteten Verfahrensgeschehens konnte der Revisionsführer nach deutschem Strafprozessrecht entweder den Richter, der bei den Gesprächen über die einvernehmliche Verfahrensbeendigung unzulässigen Druck ausübte, bereits in der Tatsacheninstanz wegen Besorgnis der Befangenheit (§ 24 Abs. 2 StPO) ablehnen (vgl. BGH NStZ 2005, 526; BVerfG, Beschl. vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 799/05) und nach Zurückweisung des Ablehnungsantrags den absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 3 StPO geltend machen oder gegebenenfalls die Unverwertbarkeit seines unter Druck zustande gekommenen Geständnisses rügen (§§ 136a, 337 StPO).
  • BGH, 21.10.2008 - 3 StR 305/08

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Beruhen)

    Soweit die Revision in diesem Zusammenhang behauptet, der Vorsitzende habe auf die Abgabe des Geständnisses und die Rücknahme der Beweisanträge dadurch hingewirkt, dass er für den Fall einer Weigerung des Angeklagten gedroht habe, die Urteilsgründe müssten im Fall eines Schuldspruchs derart ausfallen, dass der Angeklagte mit erheblichen Schwierigkeiten in der weiteren Strafvollstreckung, insbesondere auch hinsichtlich der Frage einer vorzeitigen Entlassung zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt zu rechnen habe, hätte dies der Angeklagte zum Anlass eines Ablehnungsantrags machen können (vgl. BGH NStZ 2005, 526; BVerfG, Beschl. vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 799/05).
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