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   BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 800/01   

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https://dejure.org/2001,7045
BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 800/01 (https://dejure.org/2001,7045)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.2001 - 2 BvR 800/01 (https://dejure.org/2001,7045)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 2001 - 2 BvR 800/01 (https://dejure.org/2001,7045)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Erfolgsaussichten - Fehlen eines Annahmegrundes - Erforderlichkeit eines konkreten Vorbringens - Begründung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 23; ; BVerfGG § 92; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 104
    Verletzungen des Grundsatzes "in dubio pro reo"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 800/01
    Die Feststellung und Würdigung des Tatbestands ist Sache der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht regelmäßig entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 96, 68 ).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 800/01
    Die Feststellung und Würdigung des Tatbestands ist Sache der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht regelmäßig entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 96, 68 ).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 800/01
    Die Feststellung und Würdigung des Tatbestands ist Sache der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht regelmäßig entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 96, 68 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 800/01
    Die Feststellung und Würdigung des Tatbestands ist Sache der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht regelmäßig entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 30, 173 ; 57, 250 ; 96, 68 ).
  • BVerfG, 06.11.1974 - 2 BvR 407/74
    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 800/01
    Dieser Grundsatz ist nicht schon verletzt, wenn der Richter hätte zweifeln müssen, sondern nur dann, wenn er verurteilte, obwohl er zweifelte (BVerfG, Beschluss vom 6. November 1974 - 2 BvR 407/74 -, MDR 1975, S. 468 ).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

    Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist deshalb nicht schon dann verletzt, wenn der Richter nicht zweifelte, obwohl er hätte zweifeln müssen, sondern erst dann, wenn er verurteilte, obwohl er zweifelte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Mai 2002 - 2 BvR 665/02 -, juris, Abs.-Nr. 4; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juli 2001 - 2 BvR 800/01 -, juris, Abs.-Nr. 2; BVerfG, BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. November 1974 - 2 BvR 407/74 -, MDR 1975, S. 468 ).
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