Rechtsprechung
BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Vergnügungssteuer
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der "Gleichartigkeit" im Bereich der konkurrierenden Steuergesetzgebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Vergnügungsteuer nicht gleichartig zu Umsatzsteuer
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Münster, 16.11.1972 - 3 K 593/72
- BVerwG, 28.06.1974 - VII C 2.73
- BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74
Papierfundstellen
- BVerfGE 40, 56
- NJW 1976, 101
Wird zitiert von ... (61) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56
Badische Weinabgabe
Auszug aus BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74
Die Herausnahme der "Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis" aus der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes in Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG a. F. begründete eine ausschließliche Zuständigkeit der Länder für diese Steuern (BVerfGE 7, 244 [257]; 8, 260 [270]; 16, 306 [317]).Wenn § 2 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes vom 27. April 1926 bestimmte: "Die Inanspruchnahme von Steuern für das Reich schließt die Erhebung gleichartiger Steuern durch die Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) aus, wenn nicht reichsgesetzlich ein anderes vorgeschrieben ist", so war das nur die spezielle Ausprägung des in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 WRV ausgesprochenen allgemeinen Grundsatzes, daß die Länder das Recht der Gesetzgebung behielten, solange und soweit das Reich von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch machte (BVerfGE 7, 244 [259]).
Es ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, daß die Inanspruchnahme eines Steuergegenstandes durch den Bund innerhalb der konkurrierenden Gesetzgebung die Erhebung "gleichartiger" Steuern durch die Länder und Gemeinden ebenso ausschließt, wie das seinerzeit in § 2 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes ausgesprochen war (BVerfGE 7, 244 [258 f.]).
Ausgangspunkt der Prüfung ist dabei stets der Vergleich der steuerbegründenden Tatbestände (BVerfGE 7, 244 [260]; 13, 181 [193]).
Hierunter hat das Bundesverfassungsgericht ursprünglich vor allem den Steuergegenstand und den Steuermaßstab erfaßt, die wirtschaftlichen Auswirkungen der zu vergleichenden Steuern dagegen mehr am Rande behandelt (BVerfGE 7, 244 [260 ff.]).
In späteren Entscheidungen hat es dann auch darauf abgestellt, ob die eine Steuer dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpft wie die andere, und diesem Kriterium gegenüber anderen in Betracht kommenden Gesichtspunkten - Steuergegenstand, Steuermaßstab, Art der Erhebungstechnik (zu letzterem BVerfGE 7, 244 [264]) -, insbesondere soweit diese lediglich eine formale, äußerliche Abweichung der steuerlichen Anknüpfungsmerkmale erkennen lassen, schließlich die für die Kompetenzabgrenzung entscheidende Bedeutung zuerkannt (BVerfGE 13, 181 [193]; 16, 64 [75]).
- BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61
Speiseeissteuer
Auszug aus BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74
Die Herausnahme der "Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis" aus der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes in Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG a. F. begründete eine ausschließliche Zuständigkeit der Länder für diese Steuern (BVerfGE 7, 244 [257]; 8, 260 [270]; 16, 306 [317])."Örtliche" Verbrauch- und Aufwandsteuern im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG sind begrifflich nichts anderes als "Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis" nach Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG a.F. Die "örtliche" Steuer ist also ebenso an die Voraussetzung der "örtlichen Radizierung", die sich aus der normativen Gestaltung des Steuertatbestandes ergeben muß (BVerfGE 16, 306 [327 f.]), gebunden wie die "Steuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis".
- BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59
Schankerlaubnissteuer
Auszug aus BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74
Ausgangspunkt der Prüfung ist dabei stets der Vergleich der steuerbegründenden Tatbestände (BVerfGE 7, 244 [260]; 13, 181 [193]).In späteren Entscheidungen hat es dann auch darauf abgestellt, ob die eine Steuer dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpft wie die andere, und diesem Kriterium gegenüber anderen in Betracht kommenden Gesichtspunkten - Steuergegenstand, Steuermaßstab, Art der Erhebungstechnik (zu letzterem BVerfGE 7, 244 [264]) -, insbesondere soweit diese lediglich eine formale, äußerliche Abweichung der steuerlichen Anknüpfungsmerkmale erkennen lassen, schließlich die für die Kompetenzabgrenzung entscheidende Bedeutung zuerkannt (BVerfGE 13, 181 [193]; 16, 64 [75]).
- BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61
Einwohnersteuer
Auszug aus BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74
In späteren Entscheidungen hat es dann auch darauf abgestellt, ob die eine Steuer dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpft wie die andere, und diesem Kriterium gegenüber anderen in Betracht kommenden Gesichtspunkten - Steuergegenstand, Steuermaßstab, Art der Erhebungstechnik (zu letzterem BVerfGE 7, 244 [264]) -, insbesondere soweit diese lediglich eine formale, äußerliche Abweichung der steuerlichen Anknüpfungsmerkmale erkennen lassen, schließlich die für die Kompetenzabgrenzung entscheidende Bedeutung zuerkannt (BVerfGE 13, 181 [193]; 16, 64 [75]). - BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52
Bayerische Ärzteversorgung
Auszug aus BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74
Die Beschwerdeführerin kann als Verletzung ihres Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG rügen, daß das nordrhein-westfälische Vergnügungssteuergesetz vom 14. Dezember 1965 wegen der durch die Einfügung des Art. 105 Abs. 2a GG eingetretenen Begrenzung der Zuständigkeit des Landes zur Gesetzgebung nach dem 1. Januar 1970 nicht mehr die Grundlage für den gegen sie ergangenen Steuerbescheid vom 8. Juni 1972 abgeben konnte (vgl. BVerfGE 10, 354 [360]). - BVerfG, 29.10.1958 - 2 BvL 19/56
Helgoland-Gesetz
Auszug aus BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74
Die Herausnahme der "Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis" aus der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes in Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG a. F. begründete eine ausschließliche Zuständigkeit der Länder für diese Steuern (BVerfGE 7, 244 [257]; 8, 260 [270]; 16, 306 [317]).
- BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15
Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz …
Das gilt auch, wenn die Beschwerdeführerinnen durch ein Landesgesetz oder aufgrund eines Landesgesetzes als Schuldnerinnen indirekter Steuern in Anspruch genommen werden, die Steuer aber letztlich von anderen getragen wird, weil sie auf Abwälzbarkeit angelegt ist (vgl. BVerfGE 40, 56 - Vergnügungsteuergesetz).Der Begriff der Aufwandsteuer hat durch die Finanzreform 1969 keine Veränderung erfahren (vgl. BVerfGE 40, 56 ; 65, 325 ; 123, 1 ), sodass auch neue Aufwandsteuern durch den Steuertypus der herkömmlichen kommunalen Aufwandsteuer geprägt werden.
Dieses Gleichartigkeitsverbot schränkt die Befugnis der Länder zur ausschließlichen Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern ein (vgl. BVerfGE 40, 56 ).
Sein Umfang und seine Voraussetzungen sind bisher ausdrücklich offengeblieben (vgl. BVerfGE 40, 52 ; 40, 56 ; 42, 38 ; 69, 174 ; vgl. auch BVerfGE 145, 171 ).
Im Kontext des Art. 105 Abs. 2a GG kommt dem Gleichartigkeitsverbot aber eine auf die Besonderheiten dieser Norm zugeschnittene eigenständige Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 40, 52 ; 40, 56 ; 65, 325 ).
Die zur Zeit des Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 12. Mai 1969 (BGBl I S. 359 - Finanzreformgesetz -) herkömmlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern bezieht er allerdings aus historischen Gründen von vornherein nicht ein, selbst wenn sie dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpfen wie Bundessteuern (vgl. BVerfGE 40, 52 ; 40, 56 ; 42, 38 , 44, 216 ; 69, 174 ).
aa) Der Begriff der Gleichartigkeit von Steuern wird vom Grundgesetz erstmalig und nur in Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG verwandt (vgl. schon BVerfGE 40, 56 ).
bb) Gleichwohl ist das Gleichartigkeitsverbot ein traditioneller Rechtsbegriff des deutschen Steuerrechts, der schon unter der Geltung der Weimarer Reichsverfassung eindeutig verfassungsrechtlichen Bezug hatte (vgl. BVerfGE 7, 244 ; 40, 56 ).
Es wird vom Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit der Frage herangezogen, wann und in welchem Umfang der Bund im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung auf dem Gebiet des Steuerrechts (Art. 105 Abs. 2 GG) die Länder von der Befugnis zur Gesetzgebung ausgeschlossen hat, indem er von seinem Gesetzgebungsrecht Gebrauch gemacht hat (Art. 72 Abs. 1 GG; dazu vgl. BVerfGE 40, 56 ).
Das Gleichartigkeitsverbot ist danach als selbständig neben das Element der Örtlichkeit tretende Voraussetzung für die Steuerschöpfung durch die Länder zu begreifen (vgl. BVerfGE 40, 56 ; 65, 325 ).
Danach ist davon auszugehen, dass der Verfassungsgeber dem Begriff der Gleichartigkeit in Art. 105 Abs. 2a GG einen eigenständigen Inhalt gegeben hat, der von dem Inhalt des Begriffes abweicht, den das Bundesverfassungsgericht zur Abgrenzung der Zuständigkeiten im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung verwendet (vgl. BVerfGE 40, 56 ).
cc) Das Gleichartigkeitsverbot im Kontext des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG ist auch aus systematischen Gründen anders zu verstehen als das ungeschriebene Gleichartigkeitsverbot bei Art. 105 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 GG, weil sonst für Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG kein eigenständiger Anwendungsbereich verbliebe und die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis der Länder leerliefe (vgl. BVerfGE 40, 56 ; 65, 325 ).
Dies widerspräche jedoch der ausdrücklichen Intention des verfassungsändernden Gesetzgebers (vgl. Bundestag, StenBer. V/222. Sitzung, S. 12058 B/C;… BTDrucks 5/2861, S. 95;… BTDrucks 5/3826, S. 5), der das Steuererfindungsrecht der Länder durch das Finanzreformgesetz nicht beeinträchtigen, das heißt es auch jenseits der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten herkömmlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern (vgl. BVerfGE 40, 56 ; 69, 174 ) für die Zukunft erhalten wollte (…vgl. oben Rn. 100 f.).
- BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
So hat das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach aus Art. 105 und 106 GG auf die grundsätzliche verfassungsrechtliche Anerkennung einer bestimmten Steuer- oder Erhebungsart geschlossen (vgl. etwa BVerfGE 14, 105 zu Finanzmonopolen; 21, 12 und 37, 38 zur Umsatzsteuer; 93, 121 zur Vermögensteuer und 31, 8 ; 40, 56 ; 42, 38 zur Vergnügungsteuer; 69, 174 zur Getränkesteuer). - BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
"Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern" im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG sind begrifflich nichts anderes als "Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis" (BVerfGE 40, 56 [60 f.]).Eine örtliche Steuer ist begrifflich nichts anderes als eine Steuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis nach Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG a. F. Sie ist wie diese an die Voraussetzung der örtlichen Radizierung gebunden (BVerfGE 40, 56 [61]).
Seine Voraussetzungen sind nicht so streng wie im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung, weil andernfalls die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis der Länder für die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern leerliefe (vgl. BVerfGE 40, 56 [61, 63]).
Das Bundesverfassungsgericht hat bislang diese Voraussetzungen im einzelnen nicht festgestellt, sondern dies erst im Fall einer neuen örtlichen Steuer für erforderlich gehalten (BVerfGE 40, 56 [64]).
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 2 S 3814/20
Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer - Schnellrestaurant; örtliche …
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 04.06.1975 - 2 BvR 824/74 - juris Rn. 17) ist mit der Einführung des Begriffs der "örtlichen" Steuer, die seit Inkrafttreten des Finanzreformgesetzes vom 12.05.1969 am 01.01.1970 den zuvor in Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG a.F. verwendeten Begriff der Steuern "mit örtlich bedingtem Wirkungskreis" ersetzt, gegenüber dem früheren Rechtszustand keine sachliche Änderung eingetreten. - BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 7.16
Kommunale Wettbürosteuer
Für die herkömmlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern ist das Bundesverfassungsgericht deshalb davon ausgegangen, dass sie ohne weitere Prüfung als nicht gleichartig anzusehen sind (BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106 ; Beschlüsse vom 4. Juni 1975 - 2 BvR 824/74 - BVerfGE 40, 56 und vom 26. Februar 1985 - 2 BvL 14/84 - BVerfGE 69, 174 ). - BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer
Die Ersetzung des Begriffs "Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis" in Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG a.F. durch den Begriff "örtliche" Steuern in Art. 105 Abs. 2 a GG hat keine sachliche Minderung gebracht (so BVerfGE 40, 56 [BVerfG 04.06.1975 - 2 BvR 824/74] [61]).Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 4. Juni 1975 (BVerfGE 40, 56 [BVerfG 04.06.1975 - 2 BvR 824/74] [61 ff.] betr. Vergnügungssteuer) ausgeführt, der Begriff der Gleichartigkeit in Art. 105 Abs. 2 a GG habe neben dem Erfordernis der "örtlichen Radizierung" eine die Befugnisse des Landesgesetzgebers zusätzlich beschränkende selbständige Bedeutung.
Die Frage, wie der Begriff gleichartig in Art. 105 Abs. 2 a GG im einzelnen zu definieren sei, stelle sich erst dann, wenn geprüft werden müsse, ob eine von einem Land erfundene neue örtliche Steuer gegen das Gleichartigkeitsverbot verstoße (BVerfGE 40, 56 [BVerfG 04.06.1975 - 2 BvR 824/74] [64]).
Diese Auslegung des Gleichartigkeitsbegriffs in Art. 105 Abs. 2 a GG ist indessen mit der zuvor genannten Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 56 [BVerfG 04.06.1975 - 2 BvR 824/74] [61]) nicht vereinbar.
Ausgangspunkt der Prüfung ist dabei stets der Vergleich der steuerbegründenden Tatbestände (BVerfGE 7, 244 [260]; 13, 181 [193]; 40, 56 [62]).
Hierunter hat das Bundesverfassungsgericht den Steuergegenstand, ferner den Steuermaßstab und schließlich die wirtschaftlichen Auswirkungen der jeweiligen Steuern erfaßt, wobei als entscheidend angesehen wurde, ob die eine Steuer dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpft wie die andere (vgl. BVerfGE 16, 64 [75]; 40, 56 [62 f.], ferner BVerwGE 45, 264 [268] und 45, 277 [282]).
- BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung; …
Für die herkömmlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern ist das Bundesverfassungsgericht deshalb davon ausgegangen, dass sie ohne weitere Prüfung als nicht gleichartig anzusehen sind (BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998 - 2 BvR 1991, 2004/95 - BVerfGE 98, 106 ; Beschlüsse vom 4. Juni 1975 - 2 BvR 824/74 - BVerfGE 40, 56 und vom 26. Februar 1985 - 2 BvL 14/84 - BVerfGE 69, 174 ).Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings die Frage, wie die Gleichartigkeit im Hinblick auf neue Steuern zu definieren ist, bisher offen gelassen (Beschlüsse vom 4. Juni 1975 - 2 BvR 824/74 - BVerfGE 40, 56 , vom 4. Juni 1975 - 2 BvL 16/73 - BVerfGE 40, 52 …sowie vom 26. Februar 1985 a.a.O.).
- BVerwG, 19.08.1994 - 8 N 1.93
Finanzwesen - Verpackungssteuer - Sachgesetzgebungskompetenz
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 4. Juni 1975 - 2 BvR 824/74 - BVerfGE 40, 56 (61)) ist mit der Einführung des Begriffs der "örtlichen" Steuer, der seit Inkrafttreten des Finanzreformgesetzes vom 12. Mai 1969 (BGBl I S. 359) am 1. Januar 1970 den zuvor in Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG a. F. verwendeten Begriff der Steuern "mit örtlich bedingtem Wirkungskreis" ersetzt, gegenüber dem früheren Rechtszustand keine sachliche Änderung eingetreten.Herkömmliche örtliche Steuern, d. h. solche, die bei Inkrafttreten des Finanzreformgesetzes am 1. Januar 1970 schon üblich waren, gelten aus Gründen des gewollten Bestandsschutzes ohne weiteres als mit Bundessteuern nicht gleichartig (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Juni 1975 - BVerfGE 40, 56 (64) und vom 26. Februar 1985 - BVerfGE 69, 174 (183)).
Was unter "gleichartig" im Sinne von Art. 105 Abs. 2 a GG im einzelnen zu verstehen ist, hat das Bundesverfassungsgericht bisher stets offengelassen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 4. Juni 1975, a.a.O., S. 64;… zu möglichen Kriterien vgl. Küssner, a.a.O., S. 78).
Nach dem traditionellen Begriff ist die Gleichartigkeit von Steuern zunächst aufgrund eines Vergleichs der steuerbegründenden Tatbestände - Steuergegenstand, Steuermaßstab, Art der Erhebungstechnik - sowie entscheidend aufgrund des Vergleichs der jeweils ausgeschöpften Quellen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu beurteilen (BVerfG, Beschluß vom 4. Juni 1975, a.a.O., S. 62 f.).
Aus der ausschließlichen Landeskompetenz für die Erhebung örtlicher, nicht gleichartiger Verbrauchsteuern gemäß Art. 105 Abs. 2 a GG (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 4. Juni 1975 - BVerfGE 40, 56 (60);… Starck, a.a.O., S. 209;… Küssner, a.a.O., S. 325 ff. jeweils unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte) folgt zugleich, daß der Bundesgesetzgeber derartige örtliche Steuern nicht "verbieten" oder in Frage stellen kann (…Maunz, a.a.O., Art. 105 Rn. 24).
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem …
Die örtliche Vergnügungsteuer gehört zu den herkömmlichen örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern (vgl. BVerfGE 40, 52 ; 40, 56 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 - , NVwZ 2001, S. 1264).Die Einfügung des Art. 105 Abs. 2a GG durch das Finanzreformgesetz im Jahre 1969, der den Ländern seither das Gesetzgebungsrecht für die "örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern" zuspricht, brachte insofern keine inhaltliche Änderung mit sich (vgl. BVerfGE 40, 56 ; 65, 325 ).
- BFH, 21.02.2018 - II R 21/15
HmbSpVStG mit höherrangigem Recht vereinbar
Die herkömmlichen örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern gelten demnach als nicht mit bundesrechtlich geregelten Steuern gleichartig i.S. des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG (BVerfG-Beschlüsse vom 4. Juni 1975 2 BvL 16/73, BVerfGE 40, 52; vom 4. Juni 1975 2 BvR 824/74, BVerfGE 40, 56; vom 23. März 1977 2 BvR 812/74, BVerfGE 44, 216, und vom 26. Februar 1985 2 BvL 14/84, BVerfGE 69, 174, BStBl II 1985, 439).Zu diesen herkömmlichen Kommunalsteuern gehört auch die Vergnügungsteuer (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 40, 52, und BVerfGE 40, 56; BVerfG-Kammerbeschluss vom 1. März 1997 2 BvR 1599/89, juris, unter B.II.1.b bb), und zwar auch, wenn ihre Ausgestaltung verändert und fortentwickelt wird (BVerfG-Kammerbeschluss vom 1. März 1997 2 BvR 1599/89, juris, unter B.II.2.).
- BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89
Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten
- VGH Bayern, 26.09.2012 - 4 B 12.1389
Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer; Bullterrier als Kampfhund; Sportförderung …
- BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74
Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2012 - 2 S 1010/12
Vergnügungssteuer; Erdrosselungswirkung; Steuersatz 18% des Einspielergebnisses
- BVerwG, 25.04.2013 - 9 B 41.12
Hundesteuer, Aufwand, örtliche Aufwandsteuer.
- BFH, 21.02.1990 - II B 98/89
Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß
- BFH, 25.04.2018 - II R 43/15
Vergnügungsteuersatz von 20 % des Einspielergebnisses in Berlin verfassungsgemäß
- BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 2.11
Bettensteuer nur auf private, nicht auf geschäftliche Übernachtungen zulässig
- OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12
Normenkontrollantrag gegen Lübecker Bettensteuer abgewiesen
- OVG Sachsen, 06.10.2016 - 5 C 4/16
Beherbergungssteuer; Aufwandsteuer; Gleichheitssatz; strukturelles …
- BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93
Anforderungen an die Erhebung einer an der Zahl der Spielgeräte ausgerichteten …
- FG Hamburg, 07.04.1995 - VII 106/94
Statthaftigkeit des Finanzrechtswegs in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten …
- BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74
Verfassungsrechtliche Prüfung der Gemeindegetränkesteuer in Bayern
- BGH, 14.12.2021 - XI ZR 72/20
Vorzeitige Kündbarkeit eines von der Landesbank an einen Wasserverband gewährten …
- BFH, 25.04.2018 - II R 42/15
Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer von 20 % des Einspielergebnisses
- BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 9.16
Dortmunder Wettbürosteuer derzeit unzulässig
- BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 107.89
Besteuerung der Inanspruchnahme von Wohnraum - Aufwandsteuer
- BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 8.16
Dortmunder Wettbürosteuer derzeit unzulässig
- BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 14/84
Getränkesteuer
- OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02
Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer Fremdenverkehrsabgabe
- BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72
Verfassungsgemäßheit der Vergnügungssteuer für das Aufstellen von …
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 2 S 1359/17
(Kein) Umsatzsteuercharakter der Spielgerätesteuer; Verfassungsmäßigkeit einer …
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 6 A 10341/21
Wettbürosteuer der Stadt Koblenz rechtmäßig
- VG Köln, 06.07.2011 - 24 K 6736/10
"Kulturförderabgabe" rechtmäßig
- FG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 6 K 6070/12
Vergnügungsteuer Januar 2011
- FG Hamburg, 01.02.1995 - VII 56/94
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Spielgerätesteuer; Eröffnung des …
- VG Koblenz, 26.01.2021 - 5 K 374/20
Stadt Koblenz darf Wettbürosteuer erheben
- BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 812/74
Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit bei einem …
- BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 36.93
Kommunalabgaben - Schankerlaubnissteuer - Schnellrestaurant - Steuergerechtigkeit …
- BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 36.89
Örtliche Aufwandssteuer - Steuer - Zweitwohnungssteuer
- BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvL 16/73
Begriff der "Gleichartigkeit" im Bereich der konkurrierenden Steuergesetzgebung
- VGH Bayern, 13.12.2012 - 4 B 12.567
Besteuerung von Bullmastiffs als Kampfunde
- FG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 6 K 6071/12
Vergnügungsteuer Januar und Februar 2011
- OVG Brandenburg, 19.02.2003 - 2 D 14/02
Normenkontrolle hinsichtlich einer jagdsteuerlichen Satzung eines Landkreises; …
- OVG Niedersachsen, 18.02.2014 - 9 LA 45/12
Zur erdrosselnden Wirkung bei einer Spielautomatensteuer
- VGH Hessen, 04.10.2018 - 5 C 295/18
- VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 250/14
Keine bundesrechtlichen Schranken für Höhe der Spielgerätesteuer abgesehen vom …
- FG Berlin, 29.06.2001 - 10 K 9135/00
Beruflich genutzte Zweitwohnung eines Universitätsprofessors unterliegt der …
- VG Braunschweig, 21.06.2023 - 8 A 284/21
Aufwandsteuer; Belastungsgrund; Bodenrichtwert; Flächenmaßstab; …
- VG Schwerin, 22.06.2015 - 6 A 1895/13
Vereinbarkeit einer Vergnügungssteuersatzung mit höherrangigem Recht
- BVerwG, 18.12.1979 - 7 B 213.78
Vergnügungssteuerpflicht für einen Märchenwald - Verfassungsmäßigkeit der …
- BVerfG, 23.03.1976 - 2 BvL 11/75
Verfassungsmäßigkeit des niedersächsischen Vergnügungssteuergesetzes
- VG Frankfurt/Main, 14.03.2002 - 10 E 2084/98
Getränkesteuersatzung der Stadt Frankfurt verstößt gegen Verfassungs- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2010 - 14 A 881/09
Möglichkeit einer Überwälzung der Vergnügungssteuer auf den Spieler trotz einer …
- VGH Bayern, 15.01.2013 - 4 ZB 12.540
Hundesteuer; "örtliche Radizierung" der Hundehaltung; Rottweiler, erhöhter …
- VG Cottbus, 04.05.2010 - 1 L 358/09
Vergnügungssteuer
- VG Cottbus, 17.09.2010 - 1 K 717/09
Erhebung von Vergnügungssteuer für Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit
- BVerwG, 07.02.1975 - VII C 34.74
Rechtsmittel
- VGH Bayern, 30.07.1998 - 4 N 97.1023
Überprüfung der Angemessenheit von Hundesteuersätzen im Rahmen einer …
- BVerwG, 31.10.1990 - 8 B 68.90
Anforderungen an die steuerrechtliche Qualifizierung einer Jagdsteuer als …