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   BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96   

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BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96 (https://dejure.org/1997,1549)
BVerfG, Entscheidung vom 26.03.1997 - 2 BvR 842/96 (https://dejure.org/1997,1549)
BVerfG, Entscheidung vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 (https://dejure.org/1997,1549)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafbefehlsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1770
  • NStZ 1997, 349 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96
    Das Versagen organisatorischer Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29] zur Verzögerung von Postlaufzeiten; 62, 216 [221] zum behördlichen Abholdienst).

    Das Bundesverfassungsgericht hat für den Nachweis, ob ein Betroffener den Anforderungen für eine Wiedereinsetzung, insbesondere für eine rechtzeitige Versendung eines fristgebundenen Rechtsmittelschriftsatzes, ausreichend Rechnung getragen hat, darauf hingewiesen, daß sich dies in aller Regel dem Briefumschlag mit dem Poststempel entnehmen lasse, der deshalb zweckmäßigerweise bei den Akten aufzubewahren sei (vgl. BVerfGE 41, 23 [28]; ähnlich BVerfGE 41, 356 [360]; vgl. hierzu auch Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1987 - 1 BvR 474/87 -, Umdruck S. 7 f., der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1988 - 1 BvR 1267/87 -, Umdruck S. 5, und der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 390/92 -, Umdruck S. 5).

  • BVerfG, 14.02.1995 - 2 BvR 1950/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96
    Die Gerichte hätten die Anforderungen, die nach Fristversäumung an den Vortrag und die Glaubhaftmachung der Versäumnisgründe gestellt werden dürften, überspannt (unter Berufung auf BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, StV 1995, S. 393 ).

    Ist in einem solchen Fall die schlichte Erklärung des Antragstellers zum Zeitpunkt der Absendung des Schriftstücks nicht von vornherein unglaubhaft, so hat das Gericht bei seiner Überzeugungsbildung den Umstand in Rechnung zu stellen, daß es dem Antragsteller aus Gründen, die in der Sphäre einer Behörde liegen, auf deren Tätigkeit er keinen Einfluß hat, unmöglich ist, eine Tatsache glaubhaft zu machen, die bei fehlendem behördlichen Versagen unschwer aufzuklären wäre (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 390/92 - , Umdruck S. 5, und Beschluß vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 -, NJW 1995, S. 2545 = StV 1995, S. 393 ).

  • BVerfG, 02.02.1993 - 2 BvR 390/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96
    Das Bundesverfassungsgericht hat für den Nachweis, ob ein Betroffener den Anforderungen für eine Wiedereinsetzung, insbesondere für eine rechtzeitige Versendung eines fristgebundenen Rechtsmittelschriftsatzes, ausreichend Rechnung getragen hat, darauf hingewiesen, daß sich dies in aller Regel dem Briefumschlag mit dem Poststempel entnehmen lasse, der deshalb zweckmäßigerweise bei den Akten aufzubewahren sei (vgl. BVerfGE 41, 23 [28]; ähnlich BVerfGE 41, 356 [360]; vgl. hierzu auch Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1987 - 1 BvR 474/87 -, Umdruck S. 7 f., der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1988 - 1 BvR 1267/87 -, Umdruck S. 5, und der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 390/92 -, Umdruck S. 5).

    Ist in einem solchen Fall die schlichte Erklärung des Antragstellers zum Zeitpunkt der Absendung des Schriftstücks nicht von vornherein unglaubhaft, so hat das Gericht bei seiner Überzeugungsbildung den Umstand in Rechnung zu stellen, daß es dem Antragsteller aus Gründen, die in der Sphäre einer Behörde liegen, auf deren Tätigkeit er keinen Einfluß hat, unmöglich ist, eine Tatsache glaubhaft zu machen, die bei fehlendem behördlichen Versagen unschwer aufzuklären wäre (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 390/92 - , Umdruck S. 5, und Beschluß vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 -, NJW 1995, S. 2545 = StV 1995, S. 393 ).

  • BFH, 28.02.1978 - VII R 92/74

    Vermerk - Handzeichen - Frist - Rechtsmittelbelehrung - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96
    Auch in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur wird die Auffassung vertreten, daß es nicht zu Lasten der Partei gehen dürfe, wenn der Briefumschlag nicht ordnungsgemäß aufbewahrt wird (vgl. BFH, BStBl II 1978, S. 390 [393]; BVerwG, Buchholz 310, § 60 VwGO Nr. 73 S. 68; OLG Gelle, Nds.Rpfl 1986, S. 280 f.; OLG Düsseldorf, NStZ 1990, S. 149 f.; Löwe/Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 44 Rn. 38).
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96
    Der Grundsatz begrenzt auch die Anforderungen, die nach Fristversäumung an den Vortrag und die Glaubhaftmachung der Versäumungsgründe gestellt werden dürfen (vgl. BVerfGE 26, 315 [319, 320]; 37, 93 [97 f.]; 37, 100 [103]; 38, 35 [39]; 40, 42 [44]).
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96
    Der Grundsatz begrenzt auch die Anforderungen, die nach Fristversäumung an den Vortrag und die Glaubhaftmachung der Versäumungsgründe gestellt werden dürfen (vgl. BVerfGE 26, 315 [319, 320]; 37, 93 [97 f.]; 37, 100 [103]; 38, 35 [39]; 40, 42 [44]).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96
    Der Grundsatz begrenzt auch die Anforderungen, die nach Fristversäumung an den Vortrag und die Glaubhaftmachung der Versäumungsgründe gestellt werden dürfen (vgl. BVerfGE 26, 315 [319, 320]; 37, 93 [97 f.]; 37, 100 [103]; 38, 35 [39]; 40, 42 [44]).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96
    Dies kann der Fall sein, wenn andere Mittel der Glaubhaftmachung in der jeweiligen Fallgestaltung nicht zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 41, 332 [337 f.]) und gilt zumal dann, wenn behördliche Vorkehrungen, durch die der Zeitpunkt der Aufgabe des Schriftstücks zur Beförderung dokumentiert werden soll, versagen und der Bürger keine anderen Möglichkeiten der Glaubhaftmachung hat.
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96
    Das Versagen organisatorischer Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29] zur Verzögerung von Postlaufzeiten; 62, 216 [221] zum behördlichen Abholdienst).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvR 1145/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Zurechnung von

    Auszug aus BVerfG, 26.03.1997 - 2 BvR 842/96
    Das Versagen organisatorischer Vorkehrungen, auf die der Bürger keinen Einfluß hat, darf ihm im Rahmen der Wiedereinsetzung nicht zur Last gelegt werden (vgl. BVerfGE 41, 23 [26]; 53, 25 [29] zur Verzögerung von Postlaufzeiten; 62, 216 [221] zum behördlichen Abholdienst).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.1989 - 3 Ws 608/89
  • BVerfG, 24.02.1976 - 2 BvR 813/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 444/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 784/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Entsprechendes gilt für die Anforderungen, die nach Fristversäumung an den Vortrag und die Glaubhaftmachung der Versäumungsgründe gestellt werden dürfen (vgl. BVerfGE 26, 315, 319, 320; 37, 100, 103; 40, 42, 44; 40, 88, 91; BVerfG, NJW 1997, 1770, 1771).
  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

    Dies gilt ebenso für die Frage, ob ein Beschuldigter einen formwirksamen Einspruch nach § 410 StPO eingelegt hat, wie für die Prüfung, ob einem Beschuldigten, der die Einspruchsfrist versäumt hat, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 40, 95 ; zuletzt Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 -, NJW 1997, S. 1770).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

    Da das nicht der Fall war, kann nicht ausgeschlossen werden, daß eine Verzögerung der Briefbeförderung seitens der Post vorgelegen hat, die den Klägern nicht als Verschulden angerechnet werden darf (vgl Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl 1993, § 67 RdNr 6; zu den Rechtsfolgen bei Verlust des mit dem Poststempel versehenen Umschlags im Einflußbereich des Gerichts vgl BVerfG, Beschluß vom 26. März 1997, NJW 1997, 1770).
  • BVerfG, 06.04.1998 - 1 BvR 2194/97

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs und auf ein faires

    Das Gericht hat bei seiner Überzeugungsbildung, sofern die Erklärung des Antragstellers zum Zeitpunkt der Abgabe des Schriftstücks nicht von vornherein unglaubhaft ist, den Umstand in Rechnung zu stellen, daß es dem Antragsteller aus Gründen, die in der Sphäre einer Behörde liegen, auf deren Tätigkeit er keinen Einfluß hat, unmöglich ist, eine Tatsache glaubhaft zu machen, die bei fehlendem behördlichen Versagen unschwer aufzuklären wäre (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 - NJW 1995, S. 2545; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 - NJW 1997, S. 1770).
  • BFH, 27.08.2001 - VII B 6/01

    Beschwerde - Beschwerdefrist - Zulassungsgründe - Wiedereinsetzung -

    Gegen dieses Urteil richtet sich die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision, mit der der Kläger die grundsätzliche Bedeutung "des Urteils", eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Dezember 1988 X R 80/87 (BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26. März 1997 2 BvR 842/96 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1997, 1770) sowie die Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) geltend macht.

    Die behauptete Divergenz zu dem Beschluss des BVerfG in NJW 1997, 1770 ist ebenso wenig schlüssig bezeichnet, wie eine solche zum Urteil des BFH in BFHE 155, 275, BStBl II 1989, 266.

    Die Divergenz zu der Entscheidung des BVerfG in NJW 1997, 1770 ist nicht bezeichnet und überdies schon deshalb nicht gegeben, weil dem BVerfG ein anderer Sachverhalt vorlag, nämlich der eines nicht durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater vertretenen Klägers, der im Gegensatz zu diesem Berufsstand über einen organisierten Bürobetrieb nicht verfügt hat und dem --nur insoweit ist der Sachverhalt identisch-- das Mittel des von der Behörde aufbewahrten Briefumschlages, in dem sich die Rechtsmittelschrift befunden hat, zur Glaubhaftmachung nicht zur Verfügung stand.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 10/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 -, NJW 1997, 1770 = juris Rn. 13 f.; BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1969 - VIII 2.65 -, NJW 1969, 1730, 1731; Brenner, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 74 Rn. 38 (zur diesbezüglichen Verpflichtung des Gerichts).
  • BVerfG, 22.02.2002 - 2 BvR 1707/01

    Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im

    Das Bundesverfassungsgericht hat für den Nachweis, ob ein Betroffener den Anforderungen für eine rechtzeitige Versendung eines fristgebundenen Rechtsmittelschriftsatzes ausreichend Rechnung getragen hat, darauf hingewiesen, dass sich dies in aller Regel dem Briefumschlag mit dem Poststempel entnehmen lasse, der deshalb zweckmäßigerweise bei den Akten aufzubewahren sei (vgl. BVerfGE 41, 23 ; ähnlich BVerfGE 41, 356 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 -, NJW 1997, S. 1770 m.w.N. zur Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

    Ist in einem solchen Fall die schlichte Erklärung des Antragstellers zum Zeitpunkt der Absendung des Schriftstücks nicht von vornherein unglaubhaft, so hat das Gericht bei seiner Überzeugungsbildung den Umstand in Rechnung zu stellen, dass es dem Antragsteller aus Gründen, die in der Sphäre einer Behörde liegen, auf deren Tätigkeit er keinen Einfluss hat, unmöglich ist, eine Tatsache glaubhaft zu machen, die andernfalls unschwer aufzuklären wäre (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1997, a.a.O., S. 1771 m.w.N.).

  • BVerfG, 22.03.2017 - 2 BvR 2459/16

    Verfassungsrechtliche Zweifel an einer Fesselungsanordnung im Vollzug der

    a) Soweit das Oberlandesgericht die schlichte Erklärung des Beschwerdeführers zur Glaubhaftmachung als nicht ausreichend erachtet hat, hat es verkannt, dass das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach festgestellt hat, dass es in bestimmten Fallkonstellationen geboten sein kann, eine nicht durch weitere Mittel der Glaubhaftmachung unterstützte Erklärung als geeignet anzusehen, um eine richterliche Überzeugung zu begründen (vgl. BVerfGE 26, 315 ; 38, 35 ; 40, 88 ; 41, 332 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 390/92 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; vom 4. Februar 1993 - 2 BvR 389/92 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 -, juris, Rn. 18 m.w.N.; vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2002 - 2 BvR 1707/01 -, juris, Rn. 12).

    Eine schlichte Erklärung kann insbesondere dann zuzulassen sein, wenn andere Mittel der Glaubhaftmachung in der jeweiligen Fallgestaltung nicht zur Verfügung stehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 390/92 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; vom 4. Februar 1993 - 2 BvR 389/92 -, juris, Rn. 9 m.w.N.; vom 14. Februar 1995 - 2 BvR 1950/94 -, juris, Rn. 18 m.w.N.; vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Februar 2002 - 2 BvR 1707/01 -, juris, Rn. 12).

  • OLG Hamm, 22.08.2006 - 2 Ss OWi 528/06

    Handyverbot; Straßenverkehr; Telefonieren; Akkurasierer

    Dessen Fehlen kann jedoch nicht zu Lasten des Betroffenen gehen (vgl. BVerfG NJW 1997, 1770 m.w.N.; Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl., 2006, Rn. 2054).
  • BVerfG, 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4, Art 103 Abs 1 durch Versagung der

    Die Absendung am 27. April 1998 ist glaubhaft gemacht und kann nicht widerlegt werden, weil der Briefumschlag der Sendung ausweislich der beigezogenen Verfahrensakte nicht aufbewahrt wurde (vgl. BVerfGE 41, 23 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1997 - 2 BvR 842/96 -, NJW 1997, S. 1770 ).
  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 32-IV-13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über die Verwerfung eines

  • BFH, 11.12.2015 - VI B 53/15

    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Berücksichtigung des

  • BFH, 24.02.2000 - VII B 132/99

    Geschäftsführer - Gesamtvollstreckung - Haftung - Wiedereinsetzung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2017 - L 13 VG 11/16

    Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz und Bundesversorgungsgesetz ;

  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 188/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BVerwG, 24.09.1997 - 11 C 10.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 78/08

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung verfassungsrechtlicher Rechtsschutzgarantien

  • BFH, 17.12.2020 - X B 154/19

    Übergangener Beweisantrag; keine Rügeobliegenheit nach § 295 ZPO bei

  • BFH, 17.12.2003 - XI R 28/03

    Nachweis des fristgerechten Schriftsatzeingangs beim FG

  • FG Düsseldorf, 21.08.2007 - 10 K 121/04

    Möglichkeit der Nachforderung von Lohnsteuer; Wiedereinsetzung in den vorigen

  • OLG Hamm, 28.06.2001 - 2 Ss OWi 550/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, eigenes Verschulden, kein Merkblatt über

  • BFH, 27.06.2002 - VII B 282/01

    Verfahrensmangel; fehlerhafte Versagung der Wiedereinsetzung im

  • BGH, 04.03.2021 - 5 StR 575/20

    Revisionsverfahren: Wirksame Einlegung der Revision bei nicht behebbaren

  • OLG Zweibrücken, 25.06.2001 - 3 W 52/01

    Statthaftes Rechtsmittel im Wiedereinsetzungsverfahren, schuldhafte

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2022 - 1 O 76/22

    Verspätete Einlegung der Erinnerung gegen Vergütungsfestsetzung des

  • OVG Sachsen, 03.02.2016 - 2 A 463/15

    Wiedereinsetzung (abgelehnt); Behörden-/Gerichtskurier; Übermittlung per Telefax

  • VerfGH Saarland, 20.08.2012 - Lv 11/11
  • SG Marburg, 08.09.2010 - S 12 KA 903/09

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 102-IV-12
  • SG Marburg, 31.05.2006 - S 12 KA 606/05

    Vertragsärztliche Versorgung - Prüfungsausschuss - Bekanntgabe des

  • VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 25-IV-01
  • VerfGH Sachsen, 30.11.2017 - 147-IV-17
  • OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 A 850/11

    Beihilfe, implantologische Leistungen, fiktive Kosten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1997 - LBGH A 11218/97

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungseinlegungsfrist bei mangelnder

  • LSG Baden-Württemberg, 24.08.2018 - L 8 R 507/17
  • OLG Jena, 05.07.2004 - 1 Ss 143/04

    Wiedereinsetzung

  • VG Kassel, 07.11.2000 - 6 E 3466/99
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