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   BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 847/75   

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https://dejure.org/1976,207
BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 847/75 (https://dejure.org/1976,207)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.1976 - 2 BvR 847/75 (https://dejure.org/1976,207)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 1976 - 2 BvR 847/75 (https://dejure.org/1976,207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrensrechtlichen Vorschriften - Frist zur Einsprucheinlegung - Ende der Dienstzeit - Ablauf einer Frist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 42, 128
  • NJW 1976, 1255
  • MDR 1976, 734
  • Rpfleger 1976, 204
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 847/75
    Diesen beiden einander ergänzenden verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgarantien hat nicht nur der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der jeweiligen Verfahrensordnungen Rechnung zu tragen, sondern auch die Fachgerichte haben sie ungeachtet ihrer grundsätzlich feststehenden Kompetenz zur Auslegung und Anwendung des einfachen Verfahrensrechts bei ihren Entscheidungen im Einzelfall zu beachten (Beschluß vom 11. Februar 1976 - BVerfGE 41, 323 (326ff) mit weiteren Nachweisen).

    Das Bundesverfassungsgericht hat dies bereits für den Fall entschieden, daß ein mittels Fernschreibens eingelegter Einspruch am letzten Tag der Frist zwar noch vor 24 Uhr, aber nach "Dienstschluß" bei der zuständigen Behörde eingeht (BVerfGE 41, 323 (327f)).

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 847/75
    Das Verfahrensgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG garantiert dem Bürger einen effektiven Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt; der Bürger hat Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfGE 35, 263 (274).
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 847/75
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG hat der Bürger ferner das Recht, sich im gerichtlichen Verfahren zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt zu äußern und in diesem Sinne vom Richter zur Sache gehört zu werden (BVerfGE 38, 35 (38) mit Nachweisen).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 847/75
    Der Zugang zum Gericht darf daher nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 40, 272 (274f) mit Nachweisen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20

    Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung

    Ausgangspunkt dieser Annahme ist die rechtsstaatliche Prämisse der Wirksamkeit und Effektivität des Rechtsschutzes, wonach unter anderem der Zugang zu Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert oder gar vereitelt werden darf (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 12. Januar 1960 - 1 BvL 17/59 -, BVerfGE 10, 264 [268]; vom 7. April 1976 - 2 BvR 847/75 -, BVerfGE 42, 128 [130]; vom 4. Mai 1977 - 2 BvR 616/75 -, BVerfGE 44, 302 [305]; Huber, in: von Mangoldt/Klein/Starck [Hrsg.], GG, 7. Aufl. 2018, Art. 19 Rn. 461 ff.; Krebs, in v. Münch/Kunig [Hrsg.], GG, 6. Aufl. 2012, Art. 19 Rn. 68 ff.).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Das Verfahrensgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes; der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine wirksame Kontrolle (BVerfGE 35, 263 [274]; 35, 382 [401]; 40, 272 [275]; 41, 23 [26]; 41, 323 [326]; 42, 128 [130]; 46, 166 [178]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf der Zugang zu den Gerichten und zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 41, 23 (26); 41, 323 (326 f.); 42, 128 (130); 44, 302 (305); 52, 203 (207)).

    Dabei kommt es weder auf das Ende der Dienstzeit (BVerfGE 41, 323 (327); 42, 128 (131 f.)) noch auf die fristgerechte Entgegennahme durch den zuständigen Bediensteten der Geschäftsstelle an (BVerfGE 52, 203 (209)).

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