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   BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75   

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https://dejure.org/1975,18
BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75 (https://dejure.org/1975,18)
BVerfG, Entscheidung vom 16.12.1975 - 2 BvR 854/75 (https://dejure.org/1975,18)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Dezember 1975 - 2 BvR 854/75 (https://dejure.org/1975,18)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schriftliche Einlegung des Einspruchs - Strafbefehl - Verzögerungen der Briefbeförderung - Deutsche Bundespost - Verantwortung der Verzögerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 41, 23
  • NJW 1976, 513
  • MDR 1976, 377
  • DVBl 1976, 301
  • Rpfleger 1976, 49
 
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Wird zitiert von ... (172)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
    Das Verfahrensgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes; der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfGE 35, 263 (274); vgl. auch BVerfGE 37, 93 (96); 37, 150 (153)).

    Zwar garantiert das Grundgesetz nicht die Mehrstufigkeit aller gerichtlichen Verfahren (BVerfGE 35, 263 (271)).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
    Eröffnet der Gesetzgeber aber in einer Verfahrensordnung mehrere Instanzen, so folgt daraus, daß der Zugang zur ersten und jeweils nächsten Instanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (vgl. Beschluß vom 29. Oktober 1975 - 2 BvR 630/73 -).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 444/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
    Das Verfahrensgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes; der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfGE 35, 263 (274); vgl. auch BVerfGE 37, 93 (96); 37, 150 (153)).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
    Daß dem Bürger in diesem Zusammenhang außergewöhnliche Verlängerungen der Postlaufzeit nicht entgegengehalten werden dürfen, hat das Bundesverfassungsgericht bereits in dem Beschluß vom 3. Juni 1975 ( 2 BvR 99/74) unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Strafbefehls- und Bußgeldverfahren entschieden.
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
    Nach dieser Rechtsprechung (BVerfGE 38, 35 (38 f.) mit weiteren Nachweisen; vgl. ferner Beschluß vom 10. Juni 1975 - 2 BvR 1018/74 -) ist für solche Verfahren das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die unter dem Blickpunkt der Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geforderte Ergänzung ihres nur "summarischen" Charakters und jener Risiken, die für den Betroffenen in der Zulässigkeit der Ersatzzustellung liegen.
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
    Nach dieser Rechtsprechung (BVerfGE 38, 35 (38 f.) mit weiteren Nachweisen; vgl. ferner Beschluß vom 10. Juni 1975 - 2 BvR 1018/74 -) ist für solche Verfahren das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die unter dem Blickpunkt der Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4 und 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geforderte Ergänzung ihres nur "summarischen" Charakters und jener Risiken, die für den Betroffenen in der Zulässigkeit der Ersatzzustellung liegen.
  • BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69

    Robenstreit

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
    Insbesondere gewährleisten weder Art. 19 Abs. 4 GG noch das Rechtsstaatsprinzip einen Instanzenzug (BVerfGE 28, 21 (36)).
  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
    Das Verfahrensgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes; der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (BVerfGE 35, 263 (274); vgl. auch BVerfGE 37, 93 (96); 37, 150 (153)).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Denn der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 69, 381 ).
  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    bb) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes zur ausnahmsweisen Wirksamkeit nicht unterzeichneter Rechtsmittelbegründungsschriften trägt dem Anspruch der Prozeßbeteiligten auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V. mit dem Rechtsstaatsprinzip) sowie ihren Rechten aus Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG Rechnung, die es verbieten, den Zugang zur jeweiligen nächsten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 40, 272, 274 f.; 41, 23, 26; 41, 323, 326 f.; 44, 302, 305 f.; 74, 228, 234; 77, 275, 284; 110, 339, 342).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Dabei knüpft der Zweite Senat bevorzugt bei den verfassungsrechtlichen Verfahrensgrundrechten, insbesondere bei Art. 19 Abs. 4 GG an, der nicht nur das Recht umfasse, die Gerichte anzurufen, sondern auch den substantiellen Anspruch auf wirksame gerichtliche Kontrolle, etwa in dem Sinne, daß das Beschreiten des Rechtswegs nicht in unzumutbarer Weise erschwert werden dürfe (BVerfGE 40, 272 (274f); 41, 23 (26)) oder daß soweit als möglich zu verhindern sei, durch die sofortige Vollziehung hoheitlicher Maßnahmen vollendete Tatsachen zu schaffen (BVerfGE 37, 150 (153); 46, 166 (177f)).
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