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   BVerfG, 12.07.1993 - 2 BvR 855/93   

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https://dejure.org/1993,2164
BVerfG, 12.07.1993 - 2 BvR 855/93 (https://dejure.org/1993,2164)
BVerfG, Entscheidung vom 12.07.1993 - 2 BvR 855/93 (https://dejure.org/1993,2164)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juli 1993 - 2 BvR 855/93 (https://dejure.org/1993,2164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 2 S. 2 Art. 16a Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz von Maßnahmen staatlicher Sicherheitsorgane - Kurden in der Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1993 - 2 BvR 855/93
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines unverfügbaren Merkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157 f.]; 80, 315 [335]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 - InfAuslR 1991, 262 [264] und vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 - InfAuslR 1992, 152 [154]).

    Damit werden die Anforderungen an die Annahme politischer Verfolgung in verfassungsrechtlich nicht mehr tragfähiger Weise verschärft (vgl. BVerfGE 76, 143 [161 f.]).

    Damit kann sich die Entscheidung nicht mehr auf eine hinreichend verläßliche und rechtlich zureichende Einschätzung des ermittelten Sachverhalts (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]) stützen.

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1993 - 2 BvR 855/93
    Es bedarf einer besonderen Begründung, um sie gleichwohl aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (vgl. BVerfGE 80, 315 [337 f.]; 81, 142 [149 f.]).

    Dies gilt namentlich für Aktionen eines bloßen Gegenterrors, die zwar der Bekämpfung des Terrorismus und seines ihn aktiv unterstützenden Umfelds gelten mögen, aber darauf ausgerichtet sind, die an dem Konflikt nicht beteiligte zivile Bevölkerung - sozusagen im Gegenzug zu den Aktionen des Terrorismus - unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen (vgl. BVerfGE 80, 315 [339 f.]; 81, 142 [152]).

    Da keine Umstände ersichtlich sind, die einen Rückschluß darauf zuließen, daß eine erneute - verfassungsgemäße - Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil der Beschwerdeführer ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist das angegriffene Urteil - soweit es die Klagen abweist - insgesamt (vgl. § 51 Abs. 2 Nr. 1 AuslG sowie § 28 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG a.F.) aufzuheben, ohne daß es einer Prüfung der weiteren in der Verfassungsbeschwerde geltend gemachten Mängel bedürfte.

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1993 - 2 BvR 855/93
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines unverfügbaren Merkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157 f.]; 80, 315 [335]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 - InfAuslR 1991, 262 [264] und vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 - InfAuslR 1992, 152 [154]).

    Es bedarf einer besonderen Begründung, um sie gleichwohl aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (vgl. BVerfGE 80, 315 [337 f.]; 81, 142 [149 f.]).

    Dies gilt namentlich für Aktionen eines bloßen Gegenterrors, die zwar der Bekämpfung des Terrorismus und seines ihn aktiv unterstützenden Umfelds gelten mögen, aber darauf ausgerichtet sind, die an dem Konflikt nicht beteiligte zivile Bevölkerung - sozusagen im Gegenzug zu den Aktionen des Terrorismus - unter den Druck brutaler Gewalt zu setzen (vgl. BVerfGE 80, 315 [339 f.]; 81, 142 [152]).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1993 - 2 BvR 855/93
    Damit ist der Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs gegenstandslos; insoweit bedarf es keiner weiteren Prüfung, ob die Behandlung der Divergenzrüge im Hinblick auf § 51 Abs. 1 AuslG gegen Art. 19 Abs. 4 GG verstößt (vgl. aber Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 1993 - 2 BvR 1058/92 u.a. - NVwZ 1993, 465 ).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 12.07.1993 - 2 BvR 855/93
    Die volle Auslagenerstattung insoweit ergibt sich daraus, daß die Begehren der Beschwerdeführer, soweit sie nicht erfolgreich waren, von untergeordneter Bedeutung sind (BVerfGE 32, 1 [39]).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1993 - 2 BvR 855/93
    Durch die Entscheidung in der Hauptsache erledigen sich die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (BVerfGE 7, 99 [109]).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 2 BvR 1155/91

    Verletzung des Asylgrundrechts durch Unterlassen einer Beweiserhebung

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1993 - 2 BvR 855/93
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines unverfügbaren Merkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157 f.]; 80, 315 [335]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 - InfAuslR 1991, 262 [264] und vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 - InfAuslR 1992, 152 [154]).
  • BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung politischer Verfolgung

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1993 - 2 BvR 855/93
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines unverfügbaren Merkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (vgl. BVerfGE 76, 143 [157 f.]; 80, 315 [335]; Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 1991 - 2 BvR 1497/90 - InfAuslR 1991, 262 [264] und vom 11. Februar 1992 - 2 BvR 1155/91 - InfAuslR 1992, 152 [154]).
  • BVerfG, 08.11.1990 - 2 BvR 933/90

    Asylerheblichkeit von Merkmalen politischer Verfolgung - Verhöre und Verhaftung

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1993 - 2 BvR 855/93
    Dies gilt namentlich auch dann, wenn der Betroffene nur vermeintlich Träger eines asylerheblichen Merkmals ist, wie z.B. Sympathisant oder Unterstützer der PKK (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 1990 - 2 BvR 933/90 - InfAuslR 1991, 25 [28]).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 9 B 130.92
    Auszug aus BVerfG, 12.07.1993 - 2 BvR 855/93
    Die Frage, ob die Maßnahmen der türkischen Sicherheitskräfte die erforderliche "Verfolgungsdichte" aufweisen (vgl. für die mittelbare Gruppenverfolgung BVerfGE 83, 216 [232]; allgemein: BVerwG, Beschluß vom 24. September 1992 - 9 B 130.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 156) hat das Verwaltungsgericht zwar - bezogen auf den Zeitpunkt der Ausreise der Beschwerdeführer zumindest noch insoweit angesprochen, als es hinsichtlich der festgestellten Maßnahmen von Exzessen im Einzelfall spricht und damit vermutlich auch den Gesichtspunkt der Eintrittswahrscheinlichkeit als Element der Verfolgungsdichte erörtern will.
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2017 - A 11 S 562/17

    Verfolgung in Syrien wegen Wehrdienstentziehung

    Das Bundesverfassungsgericht hat zum nationalen Asylrecht schon entschieden, dass auch in Fällen, in denen der Staat das Rechtsgut des eigenen Bestandes oder seiner politischen Identität verteidigt, eine staatliche Verfolgung vorliegen kann (BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 -, BVerfGE 80, 315-353; Beschluss vom 12.07.1993 - 2 BvR 855/93 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2017 - A 11 S 664/17

    Flüchtlingseigenschaft einen staatenlosen palästinensischen Volkszugehörigen aus

    Das Bundesverfassungsgericht hat zum nationalen Asylrecht schon entschieden, dass auch in Fällen, in denen der Staat das Rechtsgut des eigenen Bestandes oder seiner politischen Identität verteidigt, eine staatliche Verfolgung vorliegen kann (BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 -, BVerfGE 80, 315-353; Beschluss vom 12.07.1993 - 2 BvR 855/93 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2017 - A 11 S 511/17

    Asyl; Syrien; Verfolgungsgefahr bei Wehrdienstentziehung; Erster Asylstaat

    Das Bundesverfassungsgericht hat zum nationalen Asylrecht schon entschieden, dass auch in Fällen, in denen der Staat das Rechtsgut des eigenen Bestandes oder seiner politischen Identität verteidigt, eine staatliche Verfolgung vorliegen kann (BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502/86, 2 BvR 1000/86, 2 BvR 961/86 -, BVerfGE 80, 315-353; Beschluss vom 12.07.1993 - 2 BvR 855/93 -, juris).
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