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   BVerfG, 22.06.2006 - 2 BvR 857/06   

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https://dejure.org/2006,9641
BVerfG, 22.06.2006 - 2 BvR 857/06 (https://dejure.org/2006,9641)
BVerfG, Entscheidung vom 22.06.2006 - 2 BvR 857/06 (https://dejure.org/2006,9641)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 2 BvR 857/06 (https://dejure.org/2006,9641)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit von Verfassungsbeschwerden bezüglich der Erweiterung des Flughafens Hamburg-Finkenwerder wegen mangelnder Rechtswegerschöpfung, unzureichender Substantiierung sowie wegen Subsidiarität

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Annahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Nichtvorliegen eines Aktes der öffentlichen Gewalt auf Grund ungeklärter Beliehenenstellung einer GmbH; Voraussetzungen für die Begründung einer Abweichung vom Subsidiaritätsprinzip auf Grund der Unzumutbarkeit der ...

  • Judicialis

    GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 b; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Zurückweisung von Verfassungsbeschwerden gegen die Erweiterung der Landebahn des Flughafens Hamburg-Finkenwerder mangels Erschöpfung des Rechtsweges

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 271
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2006 - 2 BvR 857/06
    Der Grundsatz der Subsidiarität fordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder diese zu verhindern (BVerfGE 81, 22 ; 104, 65 ).
  • BVerfG, 20.12.2002 - 1 BvR 2305/02

    Verfassungsbeschwerde gegen Dosenpfand ohne Erfolg

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2006 - 2 BvR 857/06
    § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verlangt auch in Bezug auf Eilentscheidungen namentlich, dass der Beschwerdeführer die behaupteten Grundrechtsverletzungen im Instanzenzug geltend macht (Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2002 - 1 BvR 2305/02 -, NJW 2003, S. 418 ).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2006 - 2 BvR 857/06
    Der Grundsatz der Subsidiarität fordert, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder diese zu verhindern (BVerfGE 81, 22 ; 104, 65 ).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2006 - 2 BvR 857/06
    Zwar kann auch die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein (BVerfGE 77, 381 ); die Verfassungsbeschwerde richtet sich allerdings nicht ausdrücklich gegen diesen Beschluss oder den seinen Gegenstand bildenden Planfeststellungsbeschluss.
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 22.06.2006 - 2 BvR 857/06
    Die Verfassungsbeschwerde ist nicht von allgemeiner Bedeutung, da sie nicht die Klärung grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Fragen erwarten lässt (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerfGE 108, 370 ).
  • BVerfG, 25.09.2009 - 2 BvR 1113/06

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend die Bindung der Finanzgerichte

    Entgegen dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 81, 22 ; BVerfGK 8, 271 ) haben es die Beschwerdeführer unterlassen, diese Frage zum Gegenstand der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zu machen.
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