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   BVerfG, 05.07.2000 - 2 BvR 865/00   

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BVerfG, 05.07.2000 - 2 BvR 865/00 (https://dejure.org/2000,7171)
BVerfG, Entscheidung vom 05.07.2000 - 2 BvR 865/00 (https://dejure.org/2000,7171)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juli 2000 - 2 BvR 865/00 (https://dejure.org/2000,7171)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 836
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.02.1992 - 2 BvR 182/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung des Bleiberechts vor

    Auszug aus BVerfG, 05.07.2000 - 2 BvR 865/00
    Dass nach Auffassung der angegriffenen Beschlüsse die bloße Aufnahme auf Grund eines bestandskräftigen Aufnahmebescheides gemäß § 26 BVFG jedenfalls dann noch nicht zur Begründung der Rechtsstellung als Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG ausreicht, wenn die betreffende Person nicht als Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling anzusehen ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 25. Februar 1992, 2 BvR 182/92, InfAuslR 1992, S. 131), ist von Verfassungs wegen ebenso wenig zu beanstanden wie die sich daraus ergebende Folge, dass sodann ungeachtet der erfolgten Aufnahme die allgemeinen Regeln des Ausländergesetzes Anwendung finden.
  • BVerwG, 24.05.2012 - 5 C 17.11

    Spätaussiedler; Ehegatte eines Spätaussiedlers; Status als Ehegatte eines

    § 7 StAG will nur denjenigen begünstigen, der tatsächlich Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist (vgl. Marx, in: GK-StAR, Stand August 2009, IV-2 § 7 Rn. 4 und 20; Renner/Maaßen, in: Hailbronner/Renner/Maaßen, StAR, 5. Aufl. 2010, § 7 Rn. 16; s.a. Urteil vom 19. Juni 2001 - BVerwG 1 C 26.00 - BVerwGE 114, 332 = Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 30 S. 9 unter Bezugnahme auf BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 2 BvR 865/00 - NVwZ-RR 2000, 836).
  • BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Aussiedlungsgebiete; Bindungswirkung;

    Diese Verfassungsbestimmung will nur diejenigen begünstigen, die bei ihrer Einreise tatsächlich deutsche Volkszugehörige sind (vgl. auch BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 2 BvR 865/00 - NVwZ-RR 2000, 836).
  • BVerwG, 13.09.2007 - 5 C 38.06

    Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 Abs. 1 BVFG, keine

    Damit hat er auch zulasten der mit einem Aufnahmebescheid Eingereisten die Härte in Kauf genommen, dass sie dann, wenn sich im Bescheinigungsverfahren herausstellt, dass sie keine Spätaussiedler sind, als Ausländer behandelt werden und gegebenenfalls Deutschland wieder verlassen und in ihre Heimat zurückkehren müssen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Juli 2000 - 2 BvR 865/00 - juris Rn. 2).
  • LSG Hamburg, 24.06.2010 - L 5 AS 67/07
    Allein der nicht zurückgenommene Aufnahmebescheid verleiht nicht die Eigenschaft eines Statusdeutschen (vgl. Hailbronner, AuslR, § 2 AufenthG Rn. 11 m.w.N., Stand April 2008; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 5.7.2000 - 2 BvR 865/00, NVwZ-RR 2000 S. 836).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 19 E 286/07

    Statusdeutschen-Eigenschaft eines stammberechtigten Spätaussiedlers sowie seines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.2000 - 1 C 24.00 -, juris Rdn. 18, 20, zur Aufhebung des § 94 BVFG a. F.; BVerfG, Beschluss vom 5.7.2000 - 2 BvR 865/00 -, juris Rdn. 2; ferner Renner, in Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Aufl., § 7 StAG, Rdn. 21 a. E.; Marx, a. a. O., § 7 StAG, Rdn. 43 f.
  • BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 27.00

    Spätaussiedlerantrag wegen Angehörigkeit deutscher Volkszugehörigen

    Diese Verfassungsbestimmung will nur diejenigen begünstigen, die bei ihrer Einreise tatsächlich deutsche Volkszugehörige sind (vgl. auch BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 2 BvR 865/00 - NVwZ-RR 2000, 836).
  • BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvR 563/01
    Wie bereits das Oberverwaltungsgericht hat auch das Bundesverwaltungsgericht angenommen, dass die Spätaussiedlereigenschaft nicht allein durch die Einreise im Wege des Aufnahmeverfahrens erworben wird, sondern zusätzlich die Spätaussiedlereigenschaft tatsächlich vorhanden sein muss, insbesondere auch um den Deutschenstatus im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG erwerben zu können; diese Verfassungsbestimmung wolle nur diejenigen begünstigen, die bei ihrer Einreise tatsächlich deutsche Volkszugehörige seien (unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2000 - 2 BvR 865/00 -, NVwZ-RR 2000, S. 836).
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