Rechtsprechung
   BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23041
BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11 (https://dejure.org/2012,23041)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.2012 - 2 BvR 865/11 (https://dejure.org/2012,23041)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 (https://dejure.org/2012,23041)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,23041) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 119 Abs. 3 StVollzG; § 18 MRVG NRW
    Maßregelvollzug; Resozialisierung; Vollzugslockerungen; Ausführung; Fluchtgefahr; Missbrauchsgefahr; effektiver Rechtsschutz

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verweigerung von Vollzugslockerungen zugunsten eines im Maßregelvollzug Untergebrachten wegen fortbestehender Gefährlichkeit verletzt Betroffenen in grundrechtlich geschütztem Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1 Abs 1 S 1 MVollzG NW
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Vollzugslockerungen zugunsten eines im Maßregelvollzug Untergebrachten wegen fortbestehender Gefährlichkeit verletzt Betroffenen in grundrechtlich geschütztem Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1 Abs 1 S 1 MVollzG NW
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Vollzugslockerungen zugunsten eines im Maßregelvollzug Untergebrachten wegen fortbestehender Gefährlichkeit verletzt Betroffenen in grundrechtlich geschütztem Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) - ...

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Gewährung von Vollzugslockerungen in Gestalt von Ausführungen auch bei flucht- und missbrauchsgefährdeten Inhaftierten vor dem Hintergrund des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch fehlende ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Vollzugslockerungen zugunsten eines im Maßregelvollzug Untergebrachten wegen fortbestehender Gefährlichkeit verletzt Betroffenen in grundrechtlich geschütztem Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Gewährung von Vollzugslockerungen in Gestalt von Ausführungen auch bei flucht- und missbrauchsgefährdeten Inhaftierten vor dem Hintergrund des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch fehlende ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08

    Verletzung des von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschützten

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11
    Besonders bei langjährig Inhaftierten ist es geboten, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

    Auch einem zu lebenslanger Haft Verurteilten kann daher nicht jegliche Lockerungsperspektive mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (vgl. BVerfGK 9, 231 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

    Der Erhaltung der Lebenstüchtigkeit dienen nicht nur Urlaub und Ausgänge, sondern - gerade bei Gefangenen, die die Voraussetzungen hierfür noch nicht erfüllen - auch Ausführungen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, juris).

    Bei langjährig Inhaftierten kann daher, auch wenn eine konkrete Entlassungsperspektive sich noch nicht abzeichnet und weitergehenden Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, zumindest die Gewährung von Lockerungen in Gestalt von Ausführungen geboten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, FS 2011, S. 252) und der damit verbundene personelle Aufwand hinzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11
    Besonders bei langjährig Inhaftierten ist es geboten, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

    Auch einem zu lebenslanger Haft Verurteilten kann daher nicht jegliche Lockerungsperspektive mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (vgl. BVerfGK 9, 231 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

    Bei langjährig Inhaftierten kann daher, auch wenn eine konkrete Entlassungsperspektive sich noch nicht abzeichnet und weitergehenden Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, zumindest die Gewährung von Lockerungen in Gestalt von Ausführungen geboten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2008 - 2 BvR 719/08 -, FS 2011, S. 252) und der damit verbundene personelle Aufwand hinzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

    Vielmehr ist in einem solchen Fall die Entscheidung bereits dann aufzuheben, wenn an ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten des Beschwerdeführers erhebliche Zweifel bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, juris; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, juris, und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 309/10 und 2 BvR 368/10 -, jeweils juris).

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11
    Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ).

    Besonders bei langjährig Inhaftierten ist es geboten, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

    Für den Vollzug von Maßregeln, der nicht anders als der Strafvollzug im engeren Sinne auf das verfassungsrechtlich vorgegebene Ziel der sozialen Wiedereingliederung ausgerichtet sein muss (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 109, 133 ; 128, 326 ), kann insoweit nichts anderes gelten.

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11
    Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ).

    Besonders bei langjährig Inhaftierten ist es geboten, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

    Für den Vollzug von Maßregeln, der nicht anders als der Strafvollzug im engeren Sinne auf das verfassungsrechtlich vorgegebene Ziel der sozialen Wiedereingliederung ausgerichtet sein muss (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 109, 133 ; 128, 326 ), kann insoweit nichts anderes gelten.

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch);

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11
    Der Erhaltung der Lebenstüchtigkeit dienen nicht nur Urlaub und Ausgänge, sondern - gerade bei Gefangenen, die die Voraussetzungen hierfür noch nicht erfüllen - auch Ausführungen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, juris).

    Die allgemeine - nicht nach Lockerungsformen differenzierende - Feststellung einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr ist daher für sich genommen grundsätzlich ungeeignet, zu begründen, dass die angenommene Gefahr auch im Fall der Ausführung besteht (vgl. zu einer beantragten Ausführung unter Fesselung Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, juris).

    Vielmehr ist in einem solchen Fall die Entscheidung bereits dann aufzuheben, wenn an ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten des Beschwerdeführers erhebliche Zweifel bestehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, juris; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, juris, und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 309/10 und 2 BvR 368/10 -, jeweils juris).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11
    Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ).

    Besonders bei langjährig Inhaftierten ist es geboten, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

  • BVerfG, 28.06.1983 - 2 BvR 539/80

    Hafturlaub

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11
    Besonders bei langjährig im Vollzug befindlichen Personen erfordert dies, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ).

    Besonders bei langjährig Inhaftierten ist es geboten, aktiv den schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken und ihre Lebenstüchtigkeit zu erhalten und zu festigen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 64, 261 ; 98, 169 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , und vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).

    Die Rechtsmittelgerichte dürfen ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch die Art und Weise, in der sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer Sachentscheidung auslegen und anwenden, ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer leerlaufen lassen; der Zugang zu den in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanzen darf nicht von unerfüllbaren oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig gemacht oder in einer durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 117, 244 ; 122, 248 ; stRspr).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11
    Da von dieser Möglichkeit, deren Einräumung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ), im vorliegenden Fall Gebrauch gemacht wurde, liegen über die Feststellung im Tenor des Beschlusses des Oberlandesgerichts, dass die in § 116 Abs. 1 StVollzG genannte Voraussetzung der Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde - Erforderlichkeit der Nachprüfung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - nicht vorliege, Entscheidungsgründe, die das Bundesverfassungsgericht einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterziehen könnte, nicht vor.
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

  • BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 251/93

    Verfassungsmäßigkeit des § 78 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

  • BVerfG, 25.09.2006 - 2 BvR 2132/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollzugsplanung im Strafvollzug

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

  • BVerfG, 10.09.2008 - 2 BvR 719/08

    Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 309/10

    Telefonerlaubnis im Strafvollzug; Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • OLG Celle, 07.07.2006 - 1 Ws 288/06
  • BVerfG, 21.09.2018 - 2 BvR 1649/17

    Versagung von Lockerungen und Langzeitbesuchen im Strafvollzug

    Bei dieser Art der Vollzugslockerung genügt die einfache Feststellung einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr grundsätzlich nicht zur Ablehnung, denn die hier vorgesehene Begleitung des Gefangenen durch Vollzugsbedienstete dient gerade dem Zweck, einer solchen Gefahr entgegenzuwirken (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Mai 2018 - 2 BvR 287/17 -, juris, Rn. 39; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris, Rn. 17).
  • VerfGH Berlin, 18.06.2014 - VerfGH 151/12

    Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Resozialisierung durch unzureichend

    Allerdings hätte es näher gelegen, dass das Kammergericht den erkannten gravierenden Verstoß gegen die verfahrensrechtlichen Anforderungen an Entscheidungen über eine Vollzugslockerung - zumal nach einem bereits länger andauernden Vollzug der Maßregel - mit Blick auf die ständige Rechtsprechung der Verfassungsgerichte zum Grundrechtsschutz bei Versagung oder Widerruf von Vollzugslockerungen zum Anlass nimmt, die Rechtsbeschwerde zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung zuzulassen und die Sache zur grundrechtskonformen Behandlung zurückzuverweisen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris Rn. 21, und vom 23. Mai 2013 - 2 BvR 2129/11 -, juris Rn. 23).

    Das Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB) und namentlich das grundrechtlich als Bestandteil des Persönlichkeitsrechts des Einzelnen aus Art. 7 und Art. 6 VvB geschützte Resozialisierungsinteresse verpflichten den Staat, den Folgen langjährigen Freiheitsentzuges im Straf- und Maßregelvollzug entgegen zu wirken und Rahmenbedingungen zu schaffen, die einer Bewährung und Wiedereingliederung förderlich sind (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris Rn. 13, und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris Rn. 18, jeweils m. w. N.).

    Vollzugslockerungen können danach gerade bei solchen Personen, bei denen trotz mehrjähriger Unterbringung die bisherigen Therapiefortschritte für eine Entlassung noch nicht ausreichen, zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit geboten sein (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris Rn. 14).

    Eine auf Missbrauchsbefürchtungen gestützte Versagung von Lockerungen wird der Bedeutung des Resozialisierungsanspruchs nur gerecht, wenn die Behörde dafür im Rahmen einer Gesamtwürdigung konkrete, auf die angestrebte Lockerungsform bezogene Anhaltspunkte in der Person des Untergebrachten anführt (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juni 2012, a. a. O., juris Rn. 17, vom 5. August 2010, a. a. O., und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, juris Rn. 24).

    Sie muss zudem darlegen, warum die Gefahr nicht durch Sicherungsvorkehrungen ausgeräumt werden kann (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012, a. a. O., juris Rn. 16).

    Es geht ferner nicht auf die lange Dauer des Maßregelvollzugs von seinerzeit bereits über sechseinhalb Jahren und auch nicht darauf ein, ob von der Vollzugsbehörde zu erwägende mildere Maßnahmen - wie etwa Weisungen zum Schutz von Frauen bei kurzzeitigen unbegleiteten Ausgängen - in Betracht gekommen wären (vgl. zur gebotenen Differenzierung nach Lockerungsformen: BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2012 - 11 LB 372/10

    Berufsbezogene Sonderrechte von Rechtsanwälten beim Zugang zu Mandanten während

    bb) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet zwar über den Wortlaut hinaus nicht nur überhaupt Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt, sondern auch, dass dieser möglichst lückenlos und effektiv ist (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 20.6.2012 - 2 BvR 865/11 -, juris, Rn. 19, m. w. N.).
  • BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte (Grundrecht auf

    Vielmehr ist in einem solchen Fall die Entscheidung bereits dann aufzuheben, wenn an ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten des Beschwerdeführers erhebliche Zweifel bestehen (vgl. BVerfGK 19, 157 ; 19, 306 ; 20, 307 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, juris, Rn. 21; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 28; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, juris, Rn. 32).
  • OLG Koblenz, 31.01.2014 - 2 Ws 689/13

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Anforderungen an den Inhalt eines Vollzugsplans;

    Bei langjährig Inhaftierten kann daher, auch wenn eine konkrete Entlassungsperspektive sich noch nicht abzeichnet und unbegleiteten Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, zumindest die Gewährung von Lockerungen auf unterster Stufe in Gestalt von Begleitausgängen geboten sein (vgl. zu Ausführungen auch § 11 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG, BVerfG 2 BvR 865/11 v. 20.6.2012 - NStZ-RR 2012, 387; 2 BvR 368/10 v. 29.2.2012 - StV 2012, 681).

    Die demnach grundsätzlich gegebene Möglichkeit einer Rechtsverletzung durch lockerungsbezogene Lücken oder Inhalte des Vollzugsplans besteht unabhängig davon, ob der Gefangene zuvor Lockerungen beantragt hat (BVerfG 2 BvR 865/11 v. 20.06.2012 - NStZ-RR 2012, 398 mwN).

    Denn die bei dieser Lockerungsform vorgesehene Aufsicht einer begleitenden Person hat gerade den Sinn, Flucht- und Missbrauchsgefahren entgegenzuwirken (vgl. BVerfG 2 BvR 865/11 v. 20.6.2012 - NStZ-RR 2012, 387 für Ausführungen nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG).

  • BVerfG, 06.11.2019 - 2 BvR 2267/18

    Lockerungen im Strafvollzug zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit langjährig

    Bei Ausführungen genügt die einfache Feststellung einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr grundsätzlich nicht zur Ablehnung, denn die hier vorgesehene Begleitung des Gefangenen durch Vollzugsbedienstete dient gerade dem Zweck, einer solchen Gefahr entgegenzuwirken (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Mai 2018 - 2 BvR 287/17 -, Rn. 39; vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17 -, Rn. 32; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, Rn. 17).

    Vielmehr ist in einem solchen Fall die Entscheidung bereits dann aufzuheben, wenn an ihrer Vereinbarkeit mit Grundrechten des Beschwerdeführers erhebliche Zweifel bestehen (vgl. BVerfGK 20, 84 ; 20, 307 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 309/10 -, Rn. 26; vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, Rn. 21; vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, Rn. 28; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, Rn. 47; vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 1753/14 -, Rn. 32; vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15 -, Rn. 29; vom 19. Januar 2017 - 2 BvR 476/16 -, Rn. 18).

  • BVerfG, 23.05.2013 - 2 BvR 2129/11

    Resozialisierungsgebot (lebenslange Freiheitsstrafe; ausländische Strafgefangene;

    Der Erhaltung der Lebenstüchtigkeit dienen nicht nur Urlaub und Ausgänge, sondern - gerade bei Gefangenen, die die Voraussetzungen für Lockerungen ohne eine Aufsicht durch Vollzugsbeamte noch nicht erfüllen - auch Ausführungen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 1539/09 -, juris, und vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, R&P 2012, S. 222 ).

    bb) Bei langjährig Inhaftierten kann daher, auch wenn eine konkrete Entlassungsperspektive sich noch nicht abzeichnet und weitergehenden Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, zumindest die Gewährung von Lockerungen in Gestalt von Ausführungen geboten (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 , vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 368/10 -, juris, und vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, R&P 2012, S. 222 ) und der damit verbundene personelle Aufwand hinzunehmen sein (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012, a.a.O., S. 224).

  • KG, 13.02.2024 - 9 W 42/23
    Damit tragen diese auch der verfassungsrechtlichen Forderung Rechnung, den auf unbestimmte Zeit untergebrachten lebenstüchtig zu erhalten und schädlichen Auswirkungen des Vollzugs entgegenzuwirken (Kammergericht a.a.O., Seite 4; BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012 -2 BvR 865/11 - juris, Rn. 13 ff. m.w.N.; VerfGH Bln, Beschluss vom 18. Juni 2014 - 151/12 - juris, Rn. 18).

    Insofern ist bereits höchstrichterlich geklärt, dass eine auf Missbrauchsbefürchtungen gestützte Versagung von Lockerungen der Bedeutung des Resozialisierungsanspruchs nur gerecht wird, wenn die Behörde dafür im Rahmen einer Gesamtwürdigung konkrete, auf die angestrebte Lockerungsform bezogene Anhaltspunkte in der Person des Untergebrachten anführt (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 - juris, Rn. 17 m.w.N.).

    Sie muss zudem darlegen, warum die Gefahr nicht durch Sicherungsvorkehrungen ausgeräumt werden kann (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012, a. a. O., juris Rn. 16).

  • OLG Hamm, 06.10.2016 - 1 Vollz (Ws) 281/16

    Maßregelvollzug, Therapie- und Eingliederungsplan, Behandlungsplan

    Notwendig sind nachvollziehbare Ausführungen dazu, inwiefern negative Umstände in der Persönlichkeit und Entwicklung des Betroffenen jegliche Lockerungsformen, also etwa auch Ausführungen, ausschließen, zumal die hierbei vorgesehene Aufsicht gerade den Sinn hat, Flucht- und Missbrauchsgefahren entgegenzuwirken (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Februar 2016 a. a. O. unter Verweis auf OLG Koblenz a. a. O.; BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, NStZ-RR 2012, 387 für Ausführungen nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG).

    Dies gilt auch für den ebenfalls auf das verfassungsrechtlich vorgegebene Ziel der sozialen Wiedereingliederung ausgerichteten Maßregelvollzug (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Februar 2014 - III-1 Vollz (Ws) 543/13 -, juris, unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012, a. a. O.).

    Bei langjährig Inhaftierten kann, auch wenn eine konkrete Entlassungsperspektive sich noch nicht abzeichnet und weitergehenden Lockerungen eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr entgegensteht, zumindest die Gewährung von Lockerungen in Gestalt von Ausführungen geboten und der damit verbundene personelle Aufwand hinzunehmen sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 2 BvR 865/11 -, NStZ-RR 2012, 38, m. w. N.).

  • VerfGH Bayern, 12.09.2016 - 12-VII-15

    Popularklage gegen Regelungen zur Zwangsbehandlung im bayerischen Maßregelvollzug

    Dies gilt auch für den Vollzug von Maßregeln, der nicht anders als der Strafvollzug im engeren Sinn auf das verfassungsrechtlich vorgegebene Ziel der sozialen Wiedereingliederung ausgerichtet sein muss (BVerfG vom 20.6.2012 - 2 BvR 865/11 - juris Rn. 15).

    Auch einem langjährig Untergebrachten kann nicht jede Lockerung mit der Begründung versagt werden, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus (BVerfG vom 20.6.2012 - 2 BvR 865/11 - juris Rn. 14 f.; vom 4.5.2015 - 2 BvR 1753/14 - juris Rn. 23 m. w. N.).

  • BVerfG, 18.09.2019 - 2 BvR 681/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Ausführungen

  • BVerfG, 15.05.2018 - 2 BvR 287/17

    Lebenslange Freiheitsstrafe und vollzugsöffnende Maßnahmen

  • OLG Hamm, 09.06.2016 - 1 Vollz (Ws) 150/16

    Vollzugslockerungen; vollzugsöffnende Maßnahmen; Feststellung von Fluchtgefahr

  • BVerfG, 19.01.2017 - 2 BvR 476/16

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Strafvollzug (Recht auf effektiven

  • LG Stendal, 17.01.2013 - 508 StVK 1258/11

    Vollzug der Sicherungsverwahrung: Anspruch des Inhaftierten auf Ausführungen

  • KG, 12.09.2017 - 5 Ws 177/17

    Einweisung oder Verlegung in den offenen Vollzug und Lockerungen: Anwendung der

  • KG, 01.09.2017 - 5 Ws 12/17

    Neuregelung von Vollzugslockerungen und Ausführungen für Strafgefangene nach

  • OLG Zweibrücken, 17.04.2019 - 1 Ws 266/18

    Strafvollzugssache: Anforderungen an die Darstellungen in den Fortschreibungen

  • BayObLG, 05.12.2023 - 203 StObWs 514/23

    Beiordnung, Sicherungsverwahrung, Beschwerde, Strafvollstreckungskammer,

  • OLG Koblenz, 24.08.2016 - 2 Ws 294/16

    Strafvollstreckung: Vollzugslockerungen bei langjähriger Inhaftierung; Aufhebung

  • OLG Hamm, 31.07.2012 - 1 Vollz (Ws) 278/12

    Rechtsgrundlage für die Fesselung eines im Maßregelvollzug befindlichen Probanden

  • OLG Hamm, 28.04.2014 - 1 Vollz (Ws) 28/14

    Gewährung von Vollzugslockerungen bei Anschlusssicherungsverwahrten

  • OLG Hamm, 25.02.2016 - 1 Vollz (Ws) 28/16
  • OLG Hamm, 13.02.2014 - 1 Vollz (Ws) 543/13

    Bewertung des Grads der Rückfallgefahr eines Untergebrachten für die Entscheidung

  • OLG Hamm, 27.12.2016 - 1 Vollz (Ws) 427/16
  • OLG Hamm, 06.10.2016 - 1 Vollz (Ws) 340/16
  • BayObLG, 19.01.2022 - 203 StObWs 569/21

    Strafgefangener, Rechtsbeschwerde, Fluchtgefahr, Ausführung, Beschlüsse,

  • BayObLG, 26.03.2021 - 203 StObWs 12/21

    Vollzugsplan - vollzugsöffnende Maßnahmen

  • OLG Hamm, 23.08.2018 - 1 Vollz (Ws) 346/18

    Maßregelvollzug: Lockerungen; Versagung einer Ausführung; Anforderungen an die

  • KG, 20.07.2021 - 5 Ws 29/21

    Aufhebung eines Behandlungs- und Eingliederungsplans wegen Versagung sämtlicher

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht