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BVerfG, 05.07.2000 - 2 BvR 866/00 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Ausländer - Deutscher - Vertriebener - Aufenthaltsgenehmigung - Aufnahmebescheid
- Judicialis
GG Art. 16 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 116 Abs. 1; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVFG § 26; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 15.12.1999 - 17 VG 4535/99
- VG Hamburg, 15.12.1999 - 17 VG 4537/99
- OVG Hamburg, 10.04.2000 - 4 Bs 26/00
- OVG Hamburg, 10.04.2000 - 4 Bs 27/00
- BVerfG, 05.07.2000 - 2 BvR 866/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 25.02.1992 - 2 BvR 182/92
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung des Bleiberechts vor …
Auszug aus BVerfG, 05.07.2000 - 2 BvR 866/00
Dass nach Auffassung der angegriffenen Beschlüsse die bloße Aufnahme auf Grund eines bestandskräftigen Aufnahmebescheides gemäß § 26 BVFG jedenfalls dann noch nicht zur Begründung der Rechtsstellung als Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG ausreicht, wenn die betreffende Person nicht als Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling anzusehen ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 25. Februar 1992, 2 BvR 182/92, InfAuslR 1992, S. 131), ist von Verfassungs wegen ebenso wenig zu beanstanden, wie die sich daraus ergebende Folge, dass sodann ungeachtet der erfolgten Aufnahme die allgemeinen Regeln des Ausländerrechts Anwendung finden.