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   BVerfG, 28.11.1979 - 2 BvR 870/79   

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https://dejure.org/1979,28186
BVerfG, 28.11.1979 - 2 BvR 870/79 (https://dejure.org/1979,28186)
BVerfG, Entscheidung vom 28.11.1979 - 2 BvR 870/79 (https://dejure.org/1979,28186)
BVerfG, Entscheidung vom 28. November 1979 - 2 BvR 870/79 (https://dejure.org/1979,28186)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 35/19

    Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung

    Dies gilt unabhängig von der terminologischen Einordnung des Kommunalwahlsystems in Nordrhein-Westfalen als relative Mehrheitswahl mit Verhältnisausgleich über Reservelisten (so OVG NRW, Urteil vom 19. Februar 1982 - 15 A 1452/81 -, OVGE 36, 93, 97) oder personalisierte Verhältniswahl (so Schild, NVwZ 1983, 597, 598 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28. November 1979 - 2 BvR 870/79 -, juris, Rn. 6 ff. zum früheren hessischen Landeswahlrecht, das im Wesentlichen dem nordrhein-westfälischen Kommunalwahlsystem entspricht).
  • StGH Baden-Württemberg, 23.02.1990 - GR 2/88

    Landtagswahlrecht Baden-Württemberg: Mischsystem von Mehrheits- und

    Zu berücksichtigen ist dabei, daß die Anordnung des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG), wonach das Volk in den Ländern eine aus gleichen Wahlen hervorgegangene Vertretung haben muß, für die landesrechtliche Ordnung des Landtagswahlrechts unmittelbar bundesverfassungsrechtlich verbindlich ist (vgl. auch BVerfG, Beschluß des Vorprüfungsausschusses vom 28.11.1979 - 2 BvR 870/79 -, Umdruck S. 2 - zum hessischen Landtagswahlrecht).

    Die für die Parteien im Verhältniswahlsystem abgegebenen Stimmen müssen daher im Verhältnisausgleich so bewertet werden, daß jede Stimme bei der Zuteilung der Sitze den gleichen Erfolgswert hat" (BVerfG, Beschluß des Vorprüfungsausschusses vom 28.11.1979 - 2 BvR 870/79 -, Umdruck S. 3 f.; vgl. außer der dort zitierten Rechtsprechung des BVerfG auch noch BVerfGE 47, 253 (277)).

    - daß dort, im Unterschied zum Bundestagswahlrecht, anfallende Überhangmandate - auf Landesebene - durch Ausgleichsmandate kompensiert werden; soweit die Entstehung von Überhangmandaten auf Größenunterschiede der Wahlkreise zurückzuführen sei, könne daher auch unter diesem Gesichtspunkt die verschiedene Größe der Wahlkreise den Grundsatz der gleichen Wahl nicht verletzen ( BVerfG , Beschluß des Vorprüfungsausschusses vom 28.11.1979 - 2 BvR 870/79 -, Umdruck S. 4 f. und 5 f.).

  • StGH Baden-Württemberg, 14.06.2007 - GR 1/06

    Sitzverteilung nach der Wahl zum Landtag 2006 nach dem d' Hondtschen

    Denn dabei handelt es sich um eine Vorgabe, die sich der Bundestag für den ihm obliegenden Zuschnitt der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag selbst gesetzt hat und nicht um den Ausfluss eines Rechtsgrundsatzes, der auch den Gestaltungsspielraum des Landesgesetzgebers einschränkt (vgl. BVerfG, Vorprüfungsausschuss, Beschl. v. 28.11.1979 - 2 BvR 870/79 -, S. 2 f. zur fehlenden Bindungswirkung des § 3 Abs. 2 BWG a.F. für den Landesgesetzgeber).
  • StGH Niedersachsen, 24.02.2000 - StGH 2/99

    Ungültigkeit der Niedersächsischen Landtagswahlen vom 01.03.1998 ;

    Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur wahlrechtlichen Relevanz unterschiedlicher Wahlkreisgrößen für ein Wahlsystem, in dem Überhangmandate ausgeglichen werden, insbesondere dem Beschluss vom 28.11.1979 - 2 BvR 870/79 -, könne nach wie vor eindeutig entnommen werden, dass die verschiedene Größe der Wahlkreise für die Frage, ob der Grundsatz der gleichen Wahl verletzt worden sei, nicht von Belang sei.
  • StGH Baden-Württemberg, 12.12.1990 - GR 1/90

    Mischsystem des Landtagswahlrechts - Prüfungsumfang des StGH im

    BVerfG, Beschl. des Vorprüfungsausschusses vom 28.11.1979 - 2 BvR 870/79 -, Umdruck S. 5 f. (zum hessischen Landtagswahlrecht).
  • StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998

    Grundrechtsklage; Landeswahlgesetz; Prüfungsgegenstand; Rechtsschutzinteresse;

    November 1979 - 2 BvR 870/79 - als unbegründet , da eine verfassungs- und wahlprüfungsrechtlich erhebliche Ungleichheit der Wahlkreiseinteilung nicht vorliege .
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