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   BVerfG, 17.11.2005 - 2 BvR 878/05   

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https://dejure.org/2005,18111
BVerfG, 17.11.2005 - 2 BvR 878/05 (https://dejure.org/2005,18111)
BVerfG, Entscheidung vom 17.11.2005 - 2 BvR 878/05 (https://dejure.org/2005,18111)
BVerfG, Entscheidung vom 17. November 2005 - 2 BvR 878/05 (https://dejure.org/2005,18111)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft; Verstoß gegen Unschuldsvermutung

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; StPO § 153
    Feststellung eines strafbaren Verhaltens in einer Einstellungsverfügung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 2 BvR 254/88

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch indizente Schuldfeststellung im Rahmen

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2005 - 2 BvR 878/05
    Sie verwehrt es den Strafverfolgungsorganen nicht, schon vor Abschluss der Hauptverhandlung verfahrensbezogen den Grad des Verdachts einer strafbaren Handlung eines Beschuldigten zu beurteilen (vgl. BVerfGE 82, 106 ).

    Feststellungen zur Schuld des Angeklagten zu treffen und Schuld auszusprechen, ist den Strafgerichten allerdings erst erlaubt, wenn die Schuld des Angeklagten in dem mit rechtsstaatlichen Verteidigungsgarantien ausgestatteten, bis zum prozessordnungsgemäßen Abschluss durchgeführten Strafverfahren nachgewiesen ist (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ).

    Die strafrechtliche Relevanz darf nicht nach Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld festgestellt, sie darf lediglich unterstellt werden (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ).

    Dabei ist der Sinnzusammenhang der gesamten Entscheidungsgründe zu würdigen (vgl. BVerfGE 82, 106 ).

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 17.11.2005 - 2 BvR 878/05
    Feststellungen zur Schuld des Angeklagten zu treffen und Schuld auszusprechen, ist den Strafgerichten allerdings erst erlaubt, wenn die Schuld des Angeklagten in dem mit rechtsstaatlichen Verteidigungsgarantien ausgestatteten, bis zum prozessordnungsgemäßen Abschluss durchgeführten Strafverfahren nachgewiesen ist (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ).

    Die strafrechtliche Relevanz darf nicht nach Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld festgestellt, sie darf lediglich unterstellt werden (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ).

  • EGMR, 09.11.2017 - 47274/15

    Konflikt zwischen Polizei und Fans ungenügend untersucht

    Diesem Verständnis entsprechend hob das Bundesverfassungsgericht in der Rechtssache 2 BvR 878/05 (17. November 2005) die Gründe einer Entscheidung über die Einstellung eines Strafverfahrens auf, weil sie die Unschuldsvermutung verletzten.

    Dies habe das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil in der Rechtssache 2 BvR 878/05 getan.

  • EGMR, 16.02.2021 - 4871/16

    Hanan ./. Deutschland - Ermittlungen wegen Kundus-Angriffs auf Zivilisten

    The Federal Constitutional Court is empowered to review and reverse decisions to discontinue proceedings made by public prosecutors and has made use of that power (see no. 2 BvR 878/05, order of 17 November 2005, at paragraph 23).
  • EGMR, 15.01.2015 - 48144/09

    Verletzung der Unschuldsvermutung durch eine gerichtliche Schuldfeststellung, die

    2 BvR 254/88 and 2 BvR 1343/88, decision of 29 May 1990, § 33 with further references; file no. 2 BvR 1590/89, decision of 16 December 1991, § 24; file no. 2 BvR 878/05, decision of 17 November 2005, § 18; and file no. 2 BvR 1975/06, decision of 14 January 2008, § 9).

    2 BvR 254/88 and 2 BvR 1343/88, cited above, §§ 41-42 and file no. 2 BvR 878/05, cited above, § 20) (both in the context of a complaint about criminal proceedings discontinued for insignificance, if at all, of the defendant's guilt); and file no. 2 BvR 1590/89, cited above, § 25 (in the context of a complaint about criminal proceedings discontinued because of a procedural bar to pursuing the proceedings).

  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13

    Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

    a) Bei strafprozessualen Einstellungsentscheidungen können Schuldzuweisungen oder -feststellungen in den Gründen einen selbständigen Grundrechtsverstoß bedeuten, wenn durch diese dem Beschuldigten strafrechtliche Schuld attestiert wird, obwohl das Verfahren eingestellt, also dem Tatverdacht nicht weiter nachgegangen worden ist und das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zum Nachweis der Schuld nicht stattgefunden hat (BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. November 2005 - 2 BvR 878/05 -, juris, Rn. 17 ff.).
  • BVerfG, 08.03.2017 - 2 BvR 2282/16

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung durch die Begründung einer

    Die strafrechtliche Relevanz darf nicht nach Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld festgestellt, sie darf lediglich unterstellt werden (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 82, 106 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. November 2005 - 2 BvR 878/05 -, juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 30.11.2007 - 2 BvR 2497/07

    Verfassungsrechtliche Nachprüfung einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens

    Ausnahmsweise kann sich die Möglichkeit einer Beschwer aus der Begründung der Einstellungsentscheidung ergeben, wenn diese Entscheidung Erwägungen zu strafrechtlicher Feststellung von Schuld erkennen lässt (vgl. BVerfGE 6, 7 ; 28, 151 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. November 2005 - 2 BvR 878/05 -, juris).
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