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   BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 881/01   

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https://dejure.org/2001,23781
BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 881/01 (https://dejure.org/2001,23781)
BVerfG, Entscheidung vom 06.07.2001 - 2 BvR 881/01 (https://dejure.org/2001,23781)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juli 2001 - 2 BvR 881/01 (https://dejure.org/2001,23781)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 881/01
    Darüber hinaus gebietet es die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes in Art. 19 Abs. 4 GG, dass der Rechtsweg nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (BVerfGE 10, 264 [268]; 40, 272 [275]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 881/01
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig und ihre Annahme daher mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg nicht zur Durchsetzung der als verletzt bezeichneten Verfassungsrechte angezeigt im Sinne von § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]).
  • BVerfG, 08.01.1996 - 2 BvR 306/94

    Prozeßkostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde in Strafvollzugssachen

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 881/01
    Das erkennende Gericht hat daher einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Möglichkeit so auszulegen, dass er sachlich Erfolg haben kann, zumindest jedoch nicht aus formalen Erwägungen abgelehnt wird (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Januar 1996 - 2 BvR 306/94 -, StV 1996, S. 445 f.).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 881/01
    Das Institut der Prozesskostenhilfe verwirklicht dieses Rechtsstaatsgebot, da sie verhindern soll, dass eine Partei lediglich aus wirtschaftlichen Gründen daran gehindert wird, ihr Recht vor Gericht zu suchen (BVerfGE 92, 122 [124]).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 881/01
    Darüber hinaus gebietet es die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes in Art. 19 Abs. 4 GG, dass der Rechtsweg nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (BVerfGE 10, 264 [268]; 40, 272 [275]).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2001 - 2 BvR 881/01
    a) Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Rechtsstaatsprinzip gebieten, dass die Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes weitgehend anzugleichen ist (BVerfGE 81, 347 [356]; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.2019 - 2 BvR 453/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines

    Die Anforderungen an einen Antrag auf Prozesskostenhilfe sind auch im Klageerzwingungsrecht geringer als jene, die an den Klageerzwingungsantrag selbst zu stellen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2001 - 2 BvR 881/01 -, Rn. 5 f.; Kölbel, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Aufl. 2016, § 172 Rn. 53): Für einen Prozesskostenhilfeantrag genügt eine verständliche Fallschilderung mit einem konkreten oder konkretisierbaren Beschuldigten und der Bezeichnung von Beweismitteln, während zu den formellen Antragsvoraussetzungen nicht auszuführen ist.
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2009 - 1 Ws 1/09

    Anforderungen an einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen

    An den Vortrag dürfen zwar keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden (BVerfG StV 1996, 445; BVerfG, 2 BvR 881/01 vom 6. Juli 2001 ; BVerfG NVwZ 2004, 334, 335; Senat wistra 1995, 72; KG, 3 Ws 570/99 vom 26. November 1999 ).
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