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   BVerfG, 25.09.1985 - 2 BvR 881/85   

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BVerfG, 25.09.1985 - 2 BvR 881/85 (https://dejure.org/1985,1201)
BVerfG, Entscheidung vom 25.09.1985 - 2 BvR 881/85 (https://dejure.org/1985,1201)
BVerfG, Entscheidung vom 25. September 1985 - 2 BvR 881/85 (https://dejure.org/1985,1201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 3, Art. 103 Abs. 1; GVG § 184
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines in einer fremden Sprache bei Gericht eingereichten Schreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtssprache - Übersetzung - Deutsch - Ausländer - Gerichtsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3077 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 785
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 25.09.1985 - 2 BvR 881/85
    Eine Verletzung des Art. 3 Abs. 3 GG scheidet deshalb aus, weil der Grundsatz, daß die Gerichtssprache deutsch ist, nicht eine Benachteiligung "wegen" der Sprache "bezweckt" (vgl. BVerfGE 39, 334 (368)).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 25.09.1985 - 2 BvR 881/85
    103 Abs. 1 GG gewährleistet das rechtliche Gehör nur nach Maßgabe der einfachrechtlichen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts, die freilich ein sachangemessenes Mindestmaß an rechtlichem Gehör eröffnen müssen (vgl. BVerfGE 60, 305 (310)); der Grundsatz der Gewährleistung eines rechtsstaatlichen fairen Verfahrens verbietet es, einen Verfahrensbeteiligten zu einem Objekt des Verfahrens herabzuwürdigen (vgl. BVerfGE 57, 250 (274 f.); 64, 135 (145)).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 25.09.1985 - 2 BvR 881/85
    103 Abs. 1 GG gewährleistet das rechtliche Gehör nur nach Maßgabe der einfachrechtlichen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts, die freilich ein sachangemessenes Mindestmaß an rechtlichem Gehör eröffnen müssen (vgl. BVerfGE 60, 305 (310)); der Grundsatz der Gewährleistung eines rechtsstaatlichen fairen Verfahrens verbietet es, einen Verfahrensbeteiligten zu einem Objekt des Verfahrens herabzuwürdigen (vgl. BVerfGE 57, 250 (274 f.); 64, 135 (145)).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 25.09.1985 - 2 BvR 881/85
    103 Abs. 1 GG gewährleistet das rechtliche Gehör nur nach Maßgabe der einfachrechtlichen Vorschriften des formellen und materiellen Rechts, die freilich ein sachangemessenes Mindestmaß an rechtlichem Gehör eröffnen müssen (vgl. BVerfGE 60, 305 (310)); der Grundsatz der Gewährleistung eines rechtsstaatlichen fairen Verfahrens verbietet es, einen Verfahrensbeteiligten zu einem Objekt des Verfahrens herabzuwürdigen (vgl. BVerfGE 57, 250 (274 f.); 64, 135 (145)).
  • VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97

    Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und

    Vielmehr haben sie sich ihrerseits auf die deutsche Sprache einzustellen (vgl. im einzelnen Kirchhof in: Isensee/ Kirchhof , Handbuch des Staatsrechts, Band I, 1987, § 18, Rdn. 64 f.; BVerfGE 64, 135, 156 f.; BVerfG, NVwZ 1987, 785).
  • VGH Bayern, 27.01.2020 - 11 C 19.1674

    Inlandsgültigkeit einer rumänischen Fahrerlaubnis - Beschwerde gegen

    Für die Übersetzung fremdsprachlicher Schriftstücke haben grundsätzlich die Beteiligten selbst und auf eigene Kosten zu sorgen, es sei denn, sie tun dar, dass das vorgelegte fremdsprachliche Schriftstück für das gerichtliche Verfahren von Bedeutung und der Beteiligte aufgrund einer finanziellen Notlage zur Anfertigung einer Übersetzung nicht in der Lage ist (Kimmel a.a.O. Rn. 26; BVerfG, B.v. 25.9.1985 - 2 BvR 881/85 - NVwZ 1987, 785).
  • BVerfG, 18.03.2003 - 1 BvR 329/03

    Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Verweigerung der

    Die Verfassung verlangt nicht mehr, als dass ein kostenloser Dolmetscher bereit gestellt wird und gegebenenfalls fremdsprachige Schriftstücke übersetzt werden (vgl. BVerfGE 64, 135 ; BVerfG, Vorprüfungsausschuss, NVwZ 1987, 785).
  • BVerwG, 09.02.1996 - 9 B 418.95

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör

    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluß des Vorprüfungsausschusses vom 25. September 1985 - 2 BvR 881/85 - NJW 1987, 3077 = NVwZ 1987, 785 ) hat diese Auffassung bestätigt und ausgeführt, der Grundsatz, daß die Gerichtssprache deutsch ist, sei in Asylsachen jedenfalls dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn die Gerichte auf der Grundlage von § 144 Abs. 1 ZPO , § 96 Abs. 1 VwGO von Amts wegen Übersetzungen einholen, sofern der Ausländer dartut, daß er diese aufgrund finanzieller Notlage nicht beibringen kann, und außerdem darlegt, daß die von ihm eingereichten fremdsprachigen Schriftstücke für das Verfahren bedeutsam sind.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 29/14

    Verteilung des Landeszuschusses für die jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt

    Eine solche Verfahrensweise kann nur dann geboten sein, wenn zum einen dargetan wird, dass die Übersetzung aufgrund einer finanziellen Notlage nicht beigebracht werden kann, und zum anderen die Entscheidungserheblichkeit der eingereichten fremdsprachigen Schriftstücke dargelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 25. September 1985 - 2 BvR 881/85 -, NVwZ 1987, 785; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984, a. a. O., und Beschluss vom 8. Februar 1996, a. a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2002 - A 6 S 967/01

    Demokratische Republik Kongo: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit

    Denn der Kläger hat nicht einmal ansatzweise in schlüssiger Form dargelegt, inwiefern der Bericht mit Blick auf die bereits vorliegenden Erkenntnisse von Bedeutung sein bzw. sein Vorbringen stützen könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.2.1996, NJW 1996, 1553; BVerfG, Vorprüfungsausschuss vom 25.9.1985, NVwZ 1987, 785); diese Obliegenheit hätte dem anwaltlich vertretenen Kläger auch bekannt sein müssen.
  • BGH, 11.03.2020 - XII ZB 578/19

    Berücksichtigung von Übersetzungskosten i.R.d. Beschwer eines zur

    Im Übrigen ist es Sache des Unterhaltsberechtigten, auf Verlangen des Gerichts nach § 113 Abs. 1 FamFG iVm § 142 Abs. 3 ZPO eine deutschsprachige Übersetzung der von ihm vorgelegten Belege beizubringen; ist der Unterhaltsberechtigte dazu aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage, wird das Gericht gemäß § 113 Abs. 1 FamFG iVm § 144 Abs. 1 Satz 1 ZPO von Amts wegen die Anfertigung einer Übersetzung anordnen (vgl. BVerfG NVwZ 1987, 785).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - A 6 S 971/01

    Entscheidung durch Beschluss trotz vorheriger mündlicher Verhandlung

    Denn der Kläger hat nicht einmal ansatzweise in schlüssiger Form dargelegt, inwiefern der Bericht mit Blick auf die bereits vorliegenden Erkenntnisse von Bedeutung sein bzw. sein Vorbringen stützen könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.2.1996, NJW 1996, 1553; BVerfG, Vorprüfungsausschuss vom 25.9.1985, NVwZ 1987, 785); diese Obliegenheit hätte dem anwaltlich vertretenen Kläger auch bekannt sein müssen.".
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14

    Anspruch auf Festsetzung und Auszahlung des Anteils einer Synagogengemeinde

    Eine solche Verfahrensweise kann nur dann geboten sein, wenn zum einen dargetan wird, dass die Übersetzung aufgrund einer finanziellen Notlage nicht beigebracht werden kann, und zum anderen die Entscheidungserheblichkeit der eingereichten fremdsprachigen Schriftstücke dargelegt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 25. September 1985 - 2 BvR 881/85 -, NVwZ 1987, 785; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984, a. a. O., und Beschluss vom 8. Februar 1996, a. a. O.).
  • BFH, 15.12.1999 - X R 151/97

    Sachaufklärungspflicht des FG

    Unbeantwortet bleiben kann die in der Revisionsbegründung angesprochene Frage, inwieweit die maßgeblichen Vertragsunterlagen in die deutsche Sprache hätten übersetzt werden müssen (§ 52 Abs. 1 FGO i.V.m. § 184 GVG; s. dazu: Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 9. Februar 1996 9 B 418/95, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 1553, und des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 25. September 1985 2 BvR 881/85, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1987, 785; Zöller, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, 21. Aufl., 1999, § 184 GVG Rz. 4; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, Zivilprozeßordnung, 57. Aufl. 1999, § 184 GVG Rz. 3 f.).
  • VG Ansbach, 16.06.2023 - AN 14 K 22.01473

    Deutsche Gerichtssprache, Unbeachtlichkeit fremdsprachiger Klageschrift, Keine

  • VG Neustadt, 27.09.2013 - 3 K 623/13

    Keine theoretische Fahrerlaubnisprüfung in thailändischer Sprache

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2022 - 1 A 187/21

    Annahme der Sicherung des Lebensunterhalts durch einen gesunden arbeitsfähigen

  • VGH Bayern, 05.02.2016 - 9 ZB 15.30247

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bescheidung eines

  • VGH Hessen, 26.11.1990 - 13 UE 1086/85

    Kein Weiterbetreiben des Verfahrens innerhalb der Frist des AsylVfG § 33 bei

  • VGH Hessen, 14.12.1987 - 12 TP 3020/87

    Verwertung fremdsprachiger Unterlagen im PKH-Verfahren

  • VG Hamburg, 08.01.2014 - 17 AE 4953/13

    Abschiebungsanordnung in Mitgliedsstaat der Europäischen Union - Anhörungsrüge -

  • VG Frankfurt/Main, 07.03.2003 - 3 E 107/03

    Darlegung und Glaubhaftmachung eines Sozialhilfe-Begehrens

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