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   BVerfG, 30.05.2013 - 2 BvR 885/13   

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https://dejure.org/2013,22710
BVerfG, 30.05.2013 - 2 BvR 885/13 (https://dejure.org/2013,22710)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.2013 - 2 BvR 885/13 (https://dejure.org/2013,22710)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13 (https://dejure.org/2013,22710)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 126a StPO
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichenden Angaben bzgl der Wahrung die Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG - hier: fehlenden Angaben über den Zeitpunkt des Zugangs der fachgerichtlichen Entscheidung über eine Anhörungsrüge - Zu ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichenden Angaben bzgl der Wahrung die Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG - hier: fehlenden Angaben über den Zeitpunkt des Zugangs der fachgerichtlichen Entscheidung über eine Anhörungsrüge - Zu ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichenden Angaben bzgl der Wahrung die Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG - hier: fehlenden Angaben über den Zeitpunkt des Zugangs der fachgerichtlichen Entscheidung über eine Anhörungsrüge - Zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.11.2012 - 2 BvR 2915/10

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Vorlage der

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2013 - 2 BvR 885/13
    Dies gilt unabhängig davon, ob der Beschwerdeführer den Beschluss über die Anhörungsrüge angreifen will oder nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 2012 - 2 BvR 2915/10 -, juris).
  • BVerfG, 24.10.2012 - 2 BvR 1432/11

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) gebietet Kenntnisgabe von

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2013 - 2 BvR 885/13
    Ungeachtet des Umstandes, dass der aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs regelmäßig verletzt ist, wenn das Gericht einem Verfahrensbeteiligten vor einer für ihn ungünstigen Entscheidung keine Gelegenheit gibt, sich zu einer für den Fortgang des Verfahrens relevanten Stellungnahme zu äußern (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris; vom 24. Oktober 2012 - 2 BvR 1432/11 -, juris), scheidet daher eine stattgebende Entscheidung aus.
  • BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 1681/11

    Unzulässigkeit einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2013 - 2 BvR 885/13
    Zur Begründung einer Verfassungsbeschwerde gehört die Darlegung, dass der Rechtsweg erschöpft und die erstrebte Korrektur des gerügten Verfassungsverstoßes im fachgerichtlichen Verfahren unterblieben ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Dezember 2011 - 1 BvR 1681/11 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 960/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Kenntnisgabe der

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2013 - 2 BvR 885/13
    Ungeachtet des Umstandes, dass der aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs regelmäßig verletzt ist, wenn das Gericht einem Verfahrensbeteiligten vor einer für ihn ungünstigen Entscheidung keine Gelegenheit gibt, sich zu einer für den Fortgang des Verfahrens relevanten Stellungnahme zu äußern (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris; vom 24. Oktober 2012 - 2 BvR 1432/11 -, juris), scheidet daher eine stattgebende Entscheidung aus.
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2013 - 2 BvR 885/13
    Eine Verfassungsbeschwerde ist innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nicht nur einzulegen, sondern auch zu begründen (vgl. BVerfGE 21, 359 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.06.2014 - 2 BvR 1004/13

    Begründung der Verfassungsbeschwerde (Darlegungslast in Zweifelsfällen auch

    Hierzu gehört im Zweifelsfall auch die schlüssige Darlegung, dass die einmonatige Frist zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eingehalten ist (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 24.02.2021 - 2 BvR 428/18

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Darlegungen zur Fristwahrung

    Hierzu gehört im Zweifelsfall auch die schlüssige Darlegung, dass die Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eingehalten ist, sofern sich dies nicht ohne Weiteres aus den Unterlagen ergibt (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2018 - 2 BvR 1548/14 -, Rn. 15).
  • BVerfG, 23.03.2016 - 2 BvR 544/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge

    Gegen den darin liegenden Gehörsverstoß (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris, Rn. 4 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 2012 - 2 BvR 1432/11 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juli 2015 - 2 BvR 1245/15 -, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. August 2015 - 2 BvR 1554/15 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2015 - 2 BvR 2087/15 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 2474/15 -, juris, Rn. 3) stand dem Beschwerdeführer die Anhörungsrüge nach § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG, § 33a StPO offen.
  • BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15

    Zum Rechtsweg gehört, soweit statthaft, auch die Anhörungsrüge

    Gegen den darin liegenden Gehörsverstoß (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris; vom 24. Oktober 2012 - 2 BvR 1432/11 -, juris; vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13 -, juris) stand dem Beschwerdeführer die Anhörungsrüge offen.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 85/23

    Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Landessozialgerichts NRW

    Soweit zur Erschöpfung des Rechtswegs die Erhebung einer Anhörungsrüge gehört, fehlt es deshalb an der fristgemäßen Begründung der Verfassungsbeschwerde, wenn der Beschwerdeführer nach Zugang der Entscheidung über die von ihm erhobene Anhörungsrüge dem Verfassungsgerichtshof nicht innerhalb der Monatsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG Mitteilung über den Inhalt dieser Entscheidung macht (vgl. zur inhaltsgleichen bundesrechtlichen Vorbildnorm des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG: BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 2012 - 2 BvR 2915/10, juris, Rn. 3, vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13, juris, Rn. 2, und vom 7. April 2014 - 1 BvR 447/14, juris, Rn. 2; Peters, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 93 Rn. 22; siehe auch VerfGH NRW, Beschluss vom 12. Juli 2022 - VerfGH 109/21.VB-1, juris, Rn. 4, m. w. N.).
  • BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2474/15

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Erhebung der Anhörungsrüge

    Gegen den darin liegenden Gehörsverstoß (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 960/11 -, juris, Rn. 4 f.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 2012 - 2 BvR 1432/11 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. August 2015 - 2 BvR 1554/15 -, juris, Rn. 2 f.) stand dem Beschwerdeführer die Anhörungsrüge nach § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG, § 33a StPO offen.
  • BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 171/20

    Einspruch gegen einen Strafbefehl (Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

    Hierzu gehört im Zweifelsfall auch die schlüssige Darlegung, dass die Frist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG eingehalten ist, sofern sich dies nicht ohne Weiteres aus den Unterlagen ergibt (vgl. BVerfGK 14, 468 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2018 - 2 BvR 1548/14 -, Rn. 15).
  • BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 447/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Vorlage der

    Der Vorlage des Beschlusses über die Zurückweisung der Anhörungsrüge oder jedenfalls der fristgerechten Mitteilung seiner wesentlichen Gründe bedarf es in dieser Konstellation aber auch deshalb, um das Bundesverfassungsgericht von der Nichtabhilfe und den fachgerichtlichen Erwägungen zu dem gerügten Gehörsverstoß in Kenntnis zu setzen (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 2012 - 2 BvR 2915/10 -, juris, Rn. 2 f. und vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13 -, juris, Rn. 2).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 18.09.2019 - 1 VB 30/18

    Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz als

    Die Pflicht zur Begründung der Verfassungsbeschwerde nach § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1 VerfGHG erstreckt sich grundsätzlich auch auf das Vorliegen der Zulässigkeitsvoraussetzungen; lediglich wenn diese offensichtlich gewahrt sind, ist ein Eingehen des Beschwerdeführers hierauf entbehrlich (vgl. etwa BVerfGE 112, 304 [314] - Juris Rn. 42 zur Erschöpfung des Rechtswegs; BVerfGE 129, 78 [93] - Juris Rn. 63 zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität; Kammerbeschluss vom 30.5.2013 - 2 BvR 885/13 -, Juris Rn. 2 zur Wahrung der Beschwerdefrist).
  • StGH Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 1 VB 66/13
    Ohne einen solchen Vortrag ist es dem Staatsgerichtshof nicht möglich, die Einhaltung der Monatsfrist des § 56 Abs. 2 StGHG zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30.5.2013 - 2 BvR 885/13 -, Juris Rn. 2).
  • VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 6/17

    Verwerfung einer Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Beschwerdebegründung

  • BVerfG, 10.12.2013 - 2 BvR 759/13

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels

  • BVerfG, 24.02.2021 - 2 BvR 496/18

    Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde (Darlegungslast in Zweifelsfällen

  • BVerfG, 09.02.2016 - 2 BvR 199/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aus Gründen der materiellen

  • BVerfG, 20.11.2015 - 2 BvR 2087/15

    Die Anhörungsrüge gehört, soweit statthaft, auch zum Rechtsweg

  • BVerfG, 25.08.2015 - 2 BvR 1554/15

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund materieller Subsidiarität

  • VerfGH Sachsen, 30.11.2017 - 122-IV-17

    Begründungserfordernisse zur Einlegungsfrist

  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 33/13

    Sorgerecht; Elternrecht; Willkürverbot; rechtliches Gehör;

  • BVerfG, 04.03.2015 - 2 BvR 503/14

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels

  • VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 165-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 52-IV-17
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