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   BVerfG, 13.10.1993 - 2 BvR 888/93   

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https://dejure.org/1993,1613
BVerfG, 13.10.1993 - 2 BvR 888/93 (https://dejure.org/1993,1613)
BVerfG, Entscheidung vom 13.10.1993 - 2 BvR 888/93 (https://dejure.org/1993,1613)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Oktober 1993 - 2 BvR 888/93 (https://dejure.org/1993,1613)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Drittstaatenregelung - Nach dem 30.6.1993 ins Bundesgebiet eingereist - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Asylklage - Offensichtlich unbegründet - Kollektive Verfolgungssituation - Gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung - Sachverständige Stellen

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 160
 
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Wird zitiert von ... (50)

  • VGH Hessen, 24.01.1994 - 12 UE 200/91

    Zur Lage der Kurden in der Türkei - insbesondere zum Bestehen einer inländischen

    Vielmehr folgt aus einer sachgerechten Betrachtung, daß Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG nur auf solche Ausländer Anwendung findet, die nach dem Inkrafttreten der Grundgesetzänderung in Deutschland um Asyl nachsuchen (BVerfG - Kammer -, 13.10.1993 - 2 BvR 888/93 - Hess. VGH, 25.10.1993 - 13 UE 375/91 - und 01.11.1993 - 12 UE 680/93 - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1993 - 14 A 10303/87 -).

    Hätte der Verfassungsgeber die Regelung auch auf Asylbewerber erstrecken wollen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Grundgesetzes bereits in Deutschland befanden, hätte er nicht das Präsens, sondern das Perfekt ("eingereist ist") wählen müssen (BVerfG - Kammer -, 13.10.1993 - 2 BvR 888/93 - a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1993 - 14 A 10303/87 -).

  • VG Hamburg, 02.02.2011 - 4 A 232/09

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag; Gambia; Genitalverstümmelung

    Denn ein Asylantrag darf nur dann als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen sowohl des Art. 16a GG als auch des § 60 Abs. 1 AufenthG offensichtlich nicht vorliegen (vgl. zum damaligen § 51 AuslG: BVerfG, Beschl. v. 13.10.1993, NVwZ 1994, 160).

    Denn ein Asylantrag insgesamt (vgl. § 13 AsylVfG) darf nur dann als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden, wenn auch die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG offensichtlich nicht vorliegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.10.1993, NVwZ 1994, 160; s.o. III.).

    Denn ein Asylantrag ist nur dann offensichtlich unbegründet, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter und die Voraussetzungen für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft jeweils offensichtlich nicht vorliegen (vgl. § 30 Abs. 1 AsylVfG und zum damaligen § 51 AuslG: BVerfG, Beschl. v. 13.10.1993, NVwZ 1994, 160).

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2002 - 2 L 3490/96

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Ausländer; Ehegatte; Eheschließung;

    Dies ist aber dann nicht der Fall, wenn die Einreise bereits vor dem Inkrafttreten der Drittstaatenregelung, also vor dem 1. Juli 1993 erfolgt ist (BVerfG, Beschl. v. 13.10.1993 - 2 BvR 888/93 -, InfAuslR 1993, 390(394)).
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