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   BVerfG, 25.07.1989 - 2 BvR 896/89   

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BVerfG, 25.07.1989 - 2 BvR 896/89 (https://dejure.org/1989,24169)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.1989 - 2 BvR 896/89 (https://dejure.org/1989,24169)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 (https://dejure.org/1989,24169)
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvR 1936/22

    Wegen der Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz erfolgreiche

    Dies gilt auch dann, wenn die Verlegung - wie hier - bereits vollzogen wurde (vgl. BVerfGK 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2015 - 2 BvR 48/15 -, Rn. 10).
  • BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07

    Verletzung des Rechtsschutzanspruchs eines Häftlings (Art 19 Abs 4 GG)durch

    Begehrt ein Gefangener, der gegen seinen Willen verlegt wurde, im Wege des Eilrechtsschutzes die Rückverlegung, handelt es sich daher um einen auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung gerichteten Antrag (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, Orientierungssätze in JURIS).

    All dies gilt auch für ein mit der Aussetzung verbundenes vorläufiges Rückgängigmachen von Vollzugsfolgen, einschließlich einer Rückverlegung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, Orientierungssätze in JURIS).

  • BVerfG, 24.03.2023 - 2 BvR 116/23

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen aus der

    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Verlegung bereits vollzogen wurde (vgl. BVerfGK 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, BeckRS 2016, 43311; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 16) und der Antragsteller im Eilverfahren zugleich die Rückgängigmachung des Vollzugs dieser Maßnahme begehrt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2007 - 2 BvR 203/07 -, Rn. 24 f.).
  • BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15

    Eilrechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere

    Dies gilt selbst dann, wenn die Verlegung bereits vollzogen wurde (vgl. BVerfGK 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, juris).

    Sein Begehren war daher nur darauf gerichtet, von der Verlegung in die Justizvollzugsanstalt Köln vorläufig bis zu einer gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit der diesbezüglichen Anordnung der Anstalt in einem Hauptsacheverfahren verschont zu bleiben (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, S. 7 des Umdrucks; BVerfGK 8, 64 ).

  • BVerfG, 29.05.2015 - 2 BvR 869/15

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne

    Dies gilt auch dann, wenn die Verlegung bereits vollzogen wurde (vgl. BVerfGK 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, juris).
  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

    Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 - JURIS).
  • BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung von Eilrechtsschutz gegen

    Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, [...]).
  • BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 1454/98

    Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei Antrag auf vorläufige Aussetzung

    Es handelt sich vielmehr gerade um den vom Gesetz für die Anfechtung belastender Maßnahmen vorgesehenen Regelungsgehalt einer Eilentscheidung (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 - Juris; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NJW 1994, S. 717, 719).
  • BVerfG, 30.12.2002 - 2 BvR 1786/02

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs

    Gegen Gehörsverletzungen in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz steht gemäß § 120 Abs. 1 StVollzG i. V. m. § 33 a StPO der Rechtsbehelf der Gegenvorstellung zur Verfügung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 - Callies/Müller-Dietz, Strafvollzugsgesetz, 9. Auflage, § 115 Rn. 7, m. w. N.).
  • BVerfG, 31.01.1994 - 2 BvR 1842/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Eilrechtsschutz in Strafvollzugssachen

    c) Neben der Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG in der dargestellten Weise bleibt außer Betracht, daß das Gericht bei der Entscheidung über die Aussetzung des Widerrufs der Vollzugslockerungen Art. 19 Abs. 4 GG auch durch die Anwendung eines falschen Maßstabs (§ 114 Abs. 2 Satz 1 statt Satz 2 i.V.m. § 123 Abs. 1 VwGO ) verletzt hat (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 - JURIS).
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