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   BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 899/20   

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BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 899/20 (https://dejure.org/2021,18524)
BVerfG, Entscheidung vom 02.06.2021 - 2 BvR 899/20 (https://dejure.org/2021,18524)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juni 2021 - 2 BvR 899/20 (https://dejure.org/2021,18524)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 114 Abs. 2 StVollzG; § 123 Abs. 1 VwGO; § 26 Nr. 1 NJVollzG
    Verfassungswidrige Verkürzung von Eilrechtsschutz im Strafvollzug (Einschränkung von Besuchen während der Corona-Pandemie; Langzeitbesuche des Ehepartners; Einsatz einer Trennscheibe; verzögerte Einholung einer Stellungnahme der Justizvollzugsanstalt; gerichtliche ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes betreffend die Beschränkung von Besuchen von Strafgefangenen wegen der COVID-19-Pandemie

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 26 Nr 1 JVollzG ND 2014, §§ 109 ff StVollzG, § 109 StVollzG, § 114 Abs 2 S 2 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die zügige Bearbeitung von Eilverfahren - hier: Grundrechtsverletzung durch verzögerte Gewährung von Eilrechtsschutz in einer strafvollzugsrechtlichen Sache (Einschränkung von ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die zügige Bearbeitung von Eilverfahren - hier: Grundrechtsverletzung durch verzögerte Gewährung von Eilrechtsschutz in einer strafvollzugsrechtlichen Sache (Einschränkung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde eines Inhaftierten gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes im Hinblick auf die Gewährung eines Besuchs seiner Ehefrau aufgrund der Corona-Pandemie

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde eines Inhaftierten gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes im Hinblick auf die Gewährung eines Besuchs seiner Ehefrau aufgrund der Corona-Pandemie

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die zügige Bearbeitung von Eilverfahren - hier: Grundrechtsverletzung durch verzögerte Gewährung von Eilrechtsschutz in einer strafvollzugsrechtlichen Sache (Einschränkung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstweiliger Rechtsschutz in der Strafvollstreckung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das übermäßig verschleppte Eilverfahren - und die Verfassungsbeschwerde

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einschränkung von Besuchen infolge COVID-19-Pandemie als Grundrechtsverstoß? - Corona-Virus

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 29.05.2015 - 2 BvR 869/15

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 899/20
    Begehrt der Antragsteller die Verpflichtung zum Erlass einer von der Anstalt abgelehnten oder unterlassenen Maßnahme, so kommt vorläufiger Rechtsschutz nur unter den Voraussetzungen von § 114 Abs. 2 Satz 2 Strafvollzugsgesetz (StVollzG), § 123 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 15).

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache liegt dann vor, wenn die vorläufige Entscheidung faktisch einer endgültigen gleichkäme (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 17).

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 899/20
    aa) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gibt dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 101, 397 ; stRspr).

    Insbesondere der vorläufige Rechtsschutz im Eilverfahren hat so weit wie möglich der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvorzukommen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 899/20
    aa) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gibt dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 101, 397 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 899/20
    Letzteres ist dann der Fall, wenn eine Klage im Hinblick auf entgegenstehende Rechtsprechung der Fachgerichte von vornherein als aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ), wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, wie etwa bei der Versagung rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 65, 227) oder einer Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch die Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 59, 63 ) oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 899/20
    Hieraus ergeben sich für die Gerichte Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; 93, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 899/20
    aa) Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern gibt dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 37, 150 ; 101, 397 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.09.2013 - 1 BvR 2447/11

    Effektiver Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 899/20
    Wo die Dringlichkeit eines Eilantrages es erfordert, muss das angerufene Gericht, wenn es eine Stellungnahme der Gegenseite einholt, die für eine rechtzeitige Entscheidung erforderliche Zügigkeit der Kommunikation sicherstellen, indem es etwa für Übermittlungen per Fax sorgt, kurze Fristen setzt und benötigte Akten zeitnah beizieht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, Rn. 28 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, Rn. 10; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 899/20
    Insbesondere der vorläufige Rechtsschutz im Eilverfahren hat so weit wie möglich der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvorzukommen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wenn sich eine Maßnahme bei endgültiger richterlicher Prüfung als rechtswidrig erweist (vgl. BVerfGE 37, 150 ; 65, 1 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 899/20
    b) Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil der Beschwerdeführer im Fall der Aufhebung der angegriffenen Entscheidung im Ergebnis keine ihm günstigere Entscheidung erreichen könnte (vgl. hierzu BVerfGE 90, 22 ; 119, 292 ; BVerfGK 18, 360 ).
  • BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10

    Fesselung während eines Gerichtstermins (Anhörung); Rechtsschutzgarantie

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 899/20
    Wo die Dringlichkeit eines Eilantrages es erfordert, muss das angerufene Gericht, wenn es eine Stellungnahme der Gegenseite einholt, die für eine rechtzeitige Entscheidung erforderliche Zügigkeit der Kommunikation sicherstellen, indem es etwa für Übermittlungen per Fax sorgt, kurze Fristen setzt und benötigte Akten zeitnah beizieht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 2011 - 2 BvR 1739/10 -, Rn. 28 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, Rn. 10; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

  • BVerfG, 11.08.2020 - 2 BvR 437/20

    Strafvollzug (Eilantrag eines Strafgefangenen auf Fortschreibung des

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im PKH-Verfahren -

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • BVerfG, 05.02.2024 - 2 BvR 2192/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem

    Im Lichte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2023 (BGH, Urteil vom 24. Juli 2023 - VIa ZR 752/22 -, juris) ist nicht ersichtlich, dass der Beschwerdeführer im Falle der Aufhebung der angegriffenen Entscheidungen im Ergebnis eine ihm günstigere Entscheidung erreichen könnte (vgl. hierzu BVerfGE 90, 22 ; 119, 292 ; BVerfGK 18, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2438/15 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2021 - 2 BvR 899/20 -, Rn. 26; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 2023 - 2 BvR 49/23 -, Rn. 25).
  • BVerwG, 01.12.2023 - 9 B 15.23
    Geklärt ist zudem, dass Art. 19 Abs. 4 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit gewährleistet, die Gerichte anzurufen, sondern dem Rechtsschutzsuchenden Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle gibt, welche die vollständige Nachprüfung von Maßnahmen der öffentlichen Gewalt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht einschließt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2021 âEURŒ- 2 BvR 899/20 - juris Rn. 22; BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 - âEURŒBVerwGE 157, 366 Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2021 - 6 S 2763/21

    Rechtsschutz gegen die Versagung einer aktiven Duldung hinsichtlich des

    Grundsätzlich ausgeschlossen - da mit dem Wesen einer einstweiligen Anordnung nicht vereinbar - ist es, eine Regelung zu treffen, die faktisch auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinausläuft (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02 -, NVwZ 2003, 1112 ; s. auch BVerfG, Beschluss vom 02.06.2021 - 2 BvR 899/20 -, juris Rn. 29).
  • BVerfG, 03.08.2023 - 2 BvR 49/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen landgerichtliche Kostenentscheidung im

    Wo die Dringlichkeit eines Eilantrages es erfordert, muss das angerufene Gericht, wenn es eine Stellungnahme der Gegenseite einholt, die für eine rechtzeitige Entscheidung erforderliche Zügigkeit der Kommunikation sicherstellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2021 - 2 BvR 899/20 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Mai 2022 - 2 BvR 167/22 -, Rn. 20).

    Der Beschwerdeführer hat nicht dargelegt, dass er im Fall der Aufhebung des angegriffenen Beschlusses vom 13. Dezember 2022 im Ergebnis eine ihm günstigere Entscheidung erreichen könnte (vgl. hierzu BVerfGE 90, 22 ; 119, 292 ; BVerfGK 18, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2438/15 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2021 - 2 BvR 899/20 -, Rn. 26).

  • BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvR 167/22

    Recht auf effektiven Rechtsschutz im strafvollzugsrechtlichen Eilverfahren

    Wo die Dringlichkeit eines Eilantrages es erfordert, muss das angerufene Gericht, wenn es eine Stellungnahme der Gegenseite einholt, die für eine rechtzeitige Entscheidung erforderliche Zügigkeit der Kommunikation sicherstellen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2020 - 2 BvR 437/20 -, Rn. 2, und vom 2. Juni 2021 - 2 BvR 899/20 -, Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvR 1077/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die verzögerte Bearbeitung

    Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil der Beschwerdeführer nach seinem Vortrag selbst unter Beachtung der aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgenden Anforderungen mit seinem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung keinen Erfolg gehabt hätte (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2021 - 2 BvR 899/20 -, Rn. 26; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. August 2021 - 2 BvR 1368/20 -, Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2022 - 11 S 2378/21

    Zumutbarkeit einer auf einen Elternteil bezogenen aufenthaltsbeendenden Maßnahme

    Denn eine vollständige oder teilweise Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist nach Art. 19 Abs. 4 GG unbedenklich, wenn es darum geht, im Interesse der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes besonders schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile abzuwenden, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden können (BVerfG, Beschluss vom 02.06.2021 - 2 BvR 899/20 - juris Rn. 29; BVerwG, Beschluss vom 08.09.2017 - 1 WDS-VR 4.17 - juris Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 13.06.2022 - 6 B 581/22 - juris Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 03.06.2022 - 11 CE 22.262 - juris Rn. 11; OVG SH, Beschluss vom 20.05.2022 - 3 MB 28/21 - juris Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.08.2021 - 12 S 1057/21 - juris Rn. 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - L 10 AS 1386/21

    Zusicherung - Unterkunftskosten - Vorwegnahme der Hauptsache

    Dazu muss die begehrte Anordnung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz ), insbesondere zur Verwirklichung von Grundrechten (hier das durch Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 GG gewährleistete gesamte Existenzminimum einer Person, zu dem auch das physische Existenzminimum gehört, zu dessen Sicherung die Bedarfe für Unterkunft und Heizung zu decken sind , Nichtannahmebeschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 BvR 617/14, juris RdNr 14>) schlechterdings notwendig sein, dh wenn nur eine Vorwegnahme der Hauptsache irreparable Nachteile für den Rechtsschutzsuchenden vermeiden kann (vgl nur BVerfG, Beschluss vom 02. Juni 2021- 2 BvR 899/20, juris RdNr 29).
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