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   BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17, 2 BvR 1702/17, 2 BvR 940/17   

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https://dejure.org/2017,45049
BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17, 2 BvR 1702/17, 2 BvR 940/17 (https://dejure.org/2017,45049)
BVerfG, Entscheidung vom 15.11.2017 - 2 BvR 902/17, 2 BvR 1702/17, 2 BvR 940/17 (https://dejure.org/2017,45049)
BVerfG, Entscheidung vom 15. November 2017 - 2 BvR 902/17, 2 BvR 1702/17, 2 BvR 940/17 (https://dejure.org/2017,45049)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von Prozesskostenhilfe für Asylverfahren unter Durchentscheidung einer bislang obergerichtlich nicht entschiedenen Frage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 166 VwGO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH für Asylverfahren unter Durchentscheidung einer schwierigen, bislang obergerichtlich nicht entschiedenen Frage - hier: Flüchtlingseigenschaft unverfolgt ...

  • Wolters Kluwer

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gegenüber syrischen Staatsangehörigen; Drohende politische Verfolgung von unverfolgt ausgereisten Syrern aufgrund der Asylantragstellung im westlichen Ausland durch das syrische Regime; Ablehnung von Prozesskostenhilfe in ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH für Asylverfahren unter Durchentscheidung einer schwierigen, bislang obergerichtlich nicht entschiedenen Frage - hier: Flüchtlingseigenschaft unverfolgt ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1
    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gegenüber syrischen Staatsangehörigen; Drohende politische Verfolgung von unverfolgt ausgereisten Syrern aufgrund der Asylantragstellung im westlichen Ausland durch das syrische Regime; Ablehnung von Prozesskostenhilfe in ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH für Asylverfahren unter Durchentscheidung einer schwierigen, bislang obergerichtlich nicht entschiedenen Frage - hier: Flüchtlingseigenschaft unverfolgt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerden maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).

    Die Fachgerichte überschreiten jedoch ihren Entscheidungsspielraum, wenn sie die Anforderungen an das Vorliegen einer Erfolgsaussicht überspannen und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; vgl. ausführlich Bergner/Pernice, in: Emmenegger/Wiedmann, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Band 2, S. 241 ).

    Ein Fachgericht, das § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige, noch nicht geklärte Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt jedoch die Bedeutung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2014 - 2 L 16/13

    Verfolgung syrischer Asylbewerber

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17
    Dieses habe im Gegenteil mit Beschluss vom 24. April 2014 - 2 L 16/13 - (nicht veröffentlicht) festgestellt, dass einem syrischen Asylbewerber wegen der illegalen Ausreise aus Syrien die Flüchtlingseigenschaft unabhängig von einer Vorverfolgung zuzuerkennen sei.

    Es hat sogar im Gegenteil noch mit Beschluss vom 24. April 2014 - 2 L 16/13 - (juris) festgestellt, dass einem syrischen Asylbewerber wegen der illegalen Ausreise aus Syrien die Flüchtlingseigenschaft unabhängig von einer Vorverfolgung zuzuerkennen sei.

  • VG Schwerin, 03.07.2017 - 3 A 2674/16

    Keine staatliche Verfolgung bei Ausreise aus Syrien, bei einem länger währenden

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17
    Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 20. März 2017 - 3 A 856/16 As SN - und vom 6. April 2017 - 16 A 2917/16 As SN - sowie das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 3. Juli 2017 - 3 A 2674/16 As SN - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes, soweit darin der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt wird.
  • VG Schwerin, 06.04.2017 - 16 A 2917/16

    Asylrecht Syrien, Anspruch auf Flüchtlingsanerkennung

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17
    Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 20. März 2017 - 3 A 856/16 As SN - und vom 6. April 2017 - 16 A 2917/16 As SN - sowie das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 3. Juli 2017 - 3 A 2674/16 As SN - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes, soweit darin der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt wird.
  • BVerfG, 18.09.2017 - 2 BvR 451/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17
    Auch dort ist nicht geklärt, ob unverfolgt ausgereisten Syrern wegen ihrer illegalen Ausreise, Asylantragstellung im Ausland und ihres längeren Auslandsaufenthalts die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 351/17 u.a. - und vom 18. September 2017 - 2 BvR 451/17 u.a. -, beide juris).
  • BVerfG, 29.08.2017 - 2 BvR 351/17

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH für

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17
    Auch dort ist nicht geklärt, ob unverfolgt ausgereisten Syrern wegen ihrer illegalen Ausreise, Asylantragstellung im Ausland und ihres längeren Auslandsaufenthalts die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. August 2017 - 2 BvR 351/17 u.a. - und vom 18. September 2017 - 2 BvR 451/17 u.a. -, beide juris).
  • BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17
    Das Verwaltungsgericht habe zudem den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2016 - 2 BvR 31/14 - ignoriert, demzufolge die Frage, ob syrischen Flüchtlingen wegen der drohenden Befragung durch den syrischen Geheimdienst Flüchtlingsschutz oder subsidiärer Schutz zuzuerkennen sei, klärungsbedürftig sei.
  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13

    Die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und die Entscheidung in der Sache

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17
    Zwar ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn zur Begründung der Versagung von Prozesskostenhilfe auf die Begründung einer Sachentscheidung Bezug genommen wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17
    Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17
    Denn dadurch würde dem unbemittelten Beteiligten im Gegensatz zu dem bemittelten die Möglichkeit genommen, seinen Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfGK 2, 279 ; 8, 213 ).
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 11 S 1224/18

    Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs durch

    Dies ergibt sich aus den vorstehenden Ausführungen, die auch unter der gebotenen Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Prozesskostenhilferecht (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 15.11.2017 - 2 BvR 902/17 - juris und vom 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05 - juris) die Verneinung der hinreichenden Erfolgsaussicht tragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2020 - 4 S 672/20

    Anwendung des Prinzips der Bestenauslese bei schwerbehinderten Bewerbern

    Dies ergibt sich aus den nachfolgenden Ausführungen, die auch unter der gebotenen Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Prozesskostenhilferecht (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 15.11.2017 - 2 BvR 902/17 u.a. - und vom 30.04.2007 - 1 BvR 1323/05 -, jeweils Juris) die Verneinung der hinreichenden Erfolgsaussicht tragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 11 S 3282/19

    Prozesskostenhilfe für subsidiär Schutzberechtigten

    Dabei gilt für die Verneinung der hinreichenden Erfolgsaussichten ein grundsätzlich anderer Maßstab, als er für das Verfahren in der Sache selbst zugrunde zu legen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.11.2017 - 2 BvR 902/17 -, juris).
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