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   BVerfG, 28.09.1995 - 2 BvR 902/95   

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BVerfG, 28.09.1995 - 2 BvR 902/95 (https://dejure.org/1995,1333)
BVerfG, Entscheidung vom 28.09.1995 - 2 BvR 902/95 (https://dejure.org/1995,1333)
BVerfG, Entscheidung vom 28. September 1995 - 2 BvR 902/95 (https://dejure.org/1995,1333)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Genehmigung zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug - Lautsprecherboxen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konkreter Einzelfall - Allgemeininteresse - Strafgefangener - Begünstigende Rechtslage - Besitz eines Gegenstandes - Widerruf der Erlaubnis - Schutzwürdiges Vertrauen - Vollzugsbedingte Beschränkungen - Verantwortungsvoller Umgang - Zweck des Strafvollzugs - Leiter der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 377
  • StV 1996, 48
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 29.10.1993 - 2 BvR 672/93

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1995 - 2 BvR 902/95
    Dieser Beschluß war Gegenstand des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens 2 BvR 672/93, in dem der Beschwerdeführer obsiegte.

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 29. Oktober 1993 ( 2 BvR 672/93, NStZ 1994, 100 ) dargelegt hat (vgl. auch Beschluß vom 10. Februar 1994, 2 BvR 2687/93, StV 1994, 432 ), kann das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt sein, wenn das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot des Vertrauensschutzes nicht hinreichend beachtet wird (vgl. BVerfGE 59, 128 [164 f.] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 72, 200 [257]).

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1995 - 2 BvR 902/95
    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 29. Oktober 1993 ( 2 BvR 672/93, NStZ 1994, 100 ) dargelegt hat (vgl. auch Beschluß vom 10. Februar 1994, 2 BvR 2687/93, StV 1994, 432 ), kann das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt sein, wenn das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot des Vertrauensschutzes nicht hinreichend beachtet wird (vgl. BVerfGE 59, 128 [164 f.] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 72, 200 [257]).

    Das Rechtsstaatsgebot und das aus ihm folgende Prinzip der Beachtung des Vertrauensschutzes führt nicht in jedem Fall zu dem Ergebnis, daß jegliche einmal erworbene Rechtsposition ungeachtet der wirklichen Rechtslage Bestand haben muß; es nötigt aber zu der an den Kriterien der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit ausgerichteten, im Einzelfall vorzunehmenden Prüfung, ob jeweils die Belange des Allgemeinwohls oder das Interesse des Einzelnen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf die er vertraute, den Vorrang verdienen (vgl. BVerfGE 59, 128 [166]).

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1995 - 2 BvR 902/95
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß nach dem Willen des Gesetzes (§ 2 Abs. 1 StVollzG ) und von Verfassungs wegen das herausragende Ziel des Strafvollzugs die Resozialisierung oder Sozialisation des Gefangenen ist (vgl. auch BVerfGE 33, 1 [7 f.]) und Gefangene gerade angesichts der Vielzahl vollzugsbedingter Beschränkungen auf den Fortbestand einer ihnen von der Anstalt einmal eingeräumten Rechtsposition in besonderem Maße vertrauen, solange sie mit dem ihnen durch die Einräumung der Rechtsposition entgegengebrachten Vertrauen verantwortungsvoll umgegangen sind und in ihrer Person keine Widerrufsgründe verwirklicht haben.
  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90

    Trennscheibe

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1995 - 2 BvR 902/95
    Zusätzlich zu den für eine erstmalige Versagung gemäß § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG erforderlichen konkreten Anhaltspunkten für das Vorliegen einer realen Gefährdung der Sicherheit der Anstalt (vgl. BVerfGE 89, 315 [323]) bedarf der Widerruf daher einer auf den konkreten Einzelfall bezogenen Abwägung des Interesses der Allgemeinheit gegenüber dem Interesse des Strafgefangenen am Fortbestand der ihn begünstigenden Rechtslage.
  • BVerfG, 10.02.1994 - 2 BvR 2687/93

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1995 - 2 BvR 902/95
    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 29. Oktober 1993 ( 2 BvR 672/93, NStZ 1994, 100 ) dargelegt hat (vgl. auch Beschluß vom 10. Februar 1994, 2 BvR 2687/93, StV 1994, 432 ), kann das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt sein, wenn das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot des Vertrauensschutzes nicht hinreichend beachtet wird (vgl. BVerfGE 59, 128 [164 f.] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 72, 200 [257]).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1995 - 2 BvR 902/95
    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 29. Oktober 1993 ( 2 BvR 672/93, NStZ 1994, 100 ) dargelegt hat (vgl. auch Beschluß vom 10. Februar 1994, 2 BvR 2687/93, StV 1994, 432 ), kann das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt sein, wenn das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot des Vertrauensschutzes nicht hinreichend beachtet wird (vgl. BVerfGE 59, 128 [164 f.] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 72, 200 [257]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.09.1995 - 2 BvR 902/95
    Dieses prüft auf die Verfassungsbeschwerde hin nur nach, ob die von der Verfassung geforderte Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob die Abwägung auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruht und ob gar sachfremde Erwägungen im Sinne des verfassungsrechtlichen Willkürverbots (Art. 3 Abs. 1 GG ) eingeflossen sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f., 96]).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96

    Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Dies bedeutet aber nicht, daß jegliche einmal erworbene Rechtsposition ungeachtet der wirklichen Rechtslage Bestand haben muß; es nötigt aber zu der im Einzelfall vorzunehmenden Prüfung, ob jeweils die Belange des Allgemeinwohls oder das Interesse des Einzelnen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf die er vertraut, den Vorrang verdienen (BVerfG, Beschluß vom 29. Oktober 1993, 2 BvR 672/93, NStZ 1994, S. 100 f.; vgl. auch Beschluß vom 10. Februar 1994, 2 BvR 2687/93, StV 1994, S. 432 f.; Beschluß vom 28. September 1995, 2 BvR 902/95, StV 1996, S. 48 f.).
  • VGH Hessen, 27.05.1999 - 3 UE 2606/97

    Äthiopien: Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen amharischer Volkszugehörigkeit,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann sich asylrelevante politische Verfolgung nicht nur gegen Einzelpersonen, sondern auch gegen eine durch gemeinsame Merkmale verbundene Gruppe von Menschen richten mit der Folge, dass dann jedes Gruppenmitglied als von dem Gruppenschicksal mitbetroffen anzusehen ist (BVerfG, Beschluss vom 02. Juli 1980 -- 1 BvR 147/80 -- BVerfGE 54, 341, und vom 23. Januar 1991 -- 2 BvR 902/95 -- BVerfGE 83, 216).
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2014 - Vollz (Ws) 11/14

    Erlaubnis eines Strafgefangenen zum Besitz eines TV-Geräts nach Verlegung in eine

    Hierbei bedarf es einer auf den konkreten Einzelfall bezogenen Abwägung des Interesses der Allgemeinheit an einem Widerruf der Erlaubnis gegenüber dem Interesse des Strafgefangenen am Fortbestand der ihn begünstigenden Rechtslage, wobei in besonderem Maße dem Grundsatz des Vertrauensschutzes als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips Rechnung zu tragen ist (vgl. BVerfG StV 1996, 48 f. - Rn. 10 f. nach juris; NStZ-RR 1996, 252 ff. - Rn. 6 nach juris; OLG Sachsen-Anhalt, a. a. O.).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Willen des Gesetzes (§ 2 Satz 1 StVollzG ) und von Verfassungs wegen das herausragende Ziel des Strafvollzugs die Resozialisierung oder Sozialisation des Gefangenen ist und dieser gerade angesichts der Vielzahl vollzugsbedingter Beschränkungen auf den Fortbestand einer ihm einmal eingeräumten Rechtsposition in besonderem Maße vertraut, solange er mit dem ihm entgegengebrachten Vertrauen verantwortungsvoll umgegangen ist und in seiner Person keine Widerrufsgründe verwirklicht hat (vgl. BVerfG NStZ 1994, 100 f. - Rn. 11 nach juris; StV 1996, 48 f. - Rn. 11 nach juris).

  • BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 669/03

    Informationsfreiheit des Strafgefangenen (Schutzbereich; Beschaffung und Nutzung

    Dieser Grundsatz gebietet es, im Einzelfall zu prüfen, ob die Belange des Allgemeinwohls oder das Interesse des Gefangenen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf die er vertraut, den Vorrang verdienen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1993 - 2 BvR 672/93 -, NStZ 1994, S. 100 f., vom 10. Februar 1994 - 2 BvR 2687/93 -, StV 1994, S. 432 f., vom 28. September 1995 - 2 BvR 902/95 -, StV 1996, S. 48 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95

    Türkei, Kurden, Gruppenverfolgung, Notstandsgebiete, Verfolgungsdichte,

    Die gegenwärtige Gefahr politischer Verfolgung für einen Gruppenangehörigen aus dem Schicksal anderer Gruppenmitglieder läßt sich möglicherweise auch dann herleiten, wenn diese Referenzfälle es noch nicht rechtfertigen, vom Typus einer gruppengerichteten Verfolgung auszugehen (BVerfG, Beschluß vom 23.01.1991 - 2 BvR 902/95 u.a. -, E 83, 216 ff. = DVBl. 1991, 531 = NVwZ 1991, 768).
  • VGH Hessen, 09.12.1998 - 3 UE 1412/98

    Äthiopien: negative Verfolgungswahrscheinlichkeit für zurückkehrende Mitglieder

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann sich asylrelevante politische Verfolgung nicht nur gegen Einzelpersonen, sondern auch gegen eine durch gemeinsame Merkmale verbundene Gruppe von Menschen richten mit der Folge, dass dann jedes Gruppenmitglied als von dem Gruppenschicksal mitbetroffen anzusehen ist (BVerfG, Beschluss vom 02. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 - BVerfGE 54, 341, und vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/95 - BVerfGE 83, 216).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.1996 - 11 L 7675/95

    Asyl, syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei; Asyl; Christ, syrisch-orthodox;

    Stattdessen bleibt die Minderheit der Christen jedoch weitgehend ungeschützt (vgl. zur Bedeutung dieses Gesichtspunktes BVerfG, Beschl. v. 23.1. 1991 - 2 BvR 902/95 u.a. - InfAuslR 1991, 200).
  • OLG Hamm, 11.02.1999 - 1 Vollz (Ws) 4/99

    Maßregelvollzug, Besitz eines Fernsehgeräts, Widerruf der Erlaubnis,

    Vor dem Hintergrund dieser von der Anstalt offensichtlich seit Jahren geübten Handhabung kann es nicht zweifelhaft sein, daß dem Betroffenen nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes auch das Recht auf Bestandsschutz zusteht, wenn nicht neuerdings wichtige Gründe eingetreten sind, die nunmehr einen Widerruf dieser Übung rechtfertigen (vgl. BVerfG, StV 96, 48; Senatsentscheidung 1 Vollz (Ws) 96/96 OLG Hamm vom 26.09.1996).

    Daraus folgt zunächst, daß dem Betroffenen nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes auch ein Recht auf Bestandsschutz zusteht, wenn nicht neuerdings wichtige Gründe, die insbesondere in der Person des Betroffenen oder seiner Behandlung liegen können, eingetreten sind, die diesem Bestandsschutz entgegenstehen und einen Widerruf rechtfertigen (vgl. BVerfG StV 96, 48; Senatsentscheidungen vom 26. September 1996 - 1 Vollz (Ws) 96/96 - und vom 10. Juni 1997 - 1 Vollz (Ws) 73/97 -).

  • VGH Hessen, 01.11.1993 - 12 UE 680/93

    Christinnen in der Türkei: Beachtung familiären Zusammenlebens im Rahmen der

    Ebensowenig vermag der Senat festzustellen daß die Klägerin bereits vor ihrer Ausreise aus der Türkei politische (Einzel-)Verfolgung erlitten hat oder daß ihr - Was eingetretener Verfolgung gleichstünde (BVerfG. 23.0l.1991 - 2 BvR 902/95 - u.a. - BVerfGE 83, 216 = EZAR 202 Nr. 20 = DVBl. 1991, 531) - eine derartige Verfolgung damals unmittelbar drohte.
  • BSG, 22.04.1998 - B 9 V 20/97 R

    Wehrdienstbeschädigung - dienstliche Veranstaltung - genehmigter Freizeitsport -

    Gerade hier kann ein Vertrauensschutz in - auch rechtswidrig - erteilte Genehmigungen, auf die der Betreffende vertraut und sich eingerichtet hat, in Betracht kommen (vgl Bundesverfassungsgericht , 2. Senat, 2. Kammer, Beschluß vom 28. September 1995 - 2 BvR 902/95 -, Strafverteidiger 1996, 48; Bundesverwaltungsgericht , Beschluß vom 30. Dezember 1992 - B 11/92 -, JURIS Dok-Nr. 283934).
  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 12 UE 1847/89

    Politisches Asyl für weibliche türkische Staatsangehörige syrisch-orthodoxen

  • OVG Brandenburg, 14.04.2005 - 4 A 783/01

    Äthiopien, Nachfluchtgründe, Objektive Nachfluchtgründe,

  • OLG Celle, 13.10.2010 - 1 Ws 488/10

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug (Nintendo DS Lite)

  • VGH Hessen, 11.07.1994 - 12 UE 1220/93

    Keine Gruppenverfolgung der christlichen Minderheit in der Türkei; Bejahung der

  • VGH Hessen, 04.11.1999 - 3 UE 2717/95

    Äthiopien: Einschätzung der Verfolgungsgefahr wegen exilpolitischer Aktivitäten

  • KG, 27.06.2019 - 5 Ws 55/19

    Widerruf von Vollzugslockerungen bei Verdacht einer Straftat

  • OLG Frankfurt, 15.03.2007 - 3 Ws 44/07

    Strafvollzug: Besitz von DVDs pornografischen Inhalts als Sicherheitsrisiko

  • OLG Hamm, 14.12.2000 - 1 Vollz (Ws) 162/00

    Gegenstände der Freizeitgestaltung; Handmikrofon; Vertrauensschutz

  • OLG Hamm, 10.04.1997 - 1 VollzWs 44/97
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