Rechtsprechung
BVerfG, 22.09.2003 - 2 BvR 922/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei mangelnder Rüge einer Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Verfahren - Rücknahme einer Einbürgerung
- Wolters Kluwer
Grundsatz der Subsidiariät der Verfassungsbeschwerde; Rücknahme einer Einbürgerung
- Judicialis
BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; GG Art. 16 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 16 Abs. 1 S. 1; BVerfGG § 90
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 19.02.2001 - 1 A 178/98
- OVG Schleswig-Holstein, 19.04.2001 - 4 L 62/01
- BVerfG, 22.09.2003 - 2 BvR 922/01
Papierfundstellen
- BVerfGK 2, 16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90
Republikaner
Auszug aus BVerfG, 22.09.2003 - 2 BvR 922/01
Dieser Grundsatz verlangt, dass der Betroffene, bevor er das Bundesverfassungsgericht anruft, alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder zu verhindern, dass eine Grundrechtsverletzung überhaupt eintritt (BVerfGE 81, 22 ; 84, 203 ; 95, 163 ). - BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
Auszug aus BVerfG, 22.09.2003 - 2 BvR 922/01
Eine Verfassungsbeschwerde genügt dieser Anforderung nicht, wenn - wie vorliegend - im Instanzenzug ein Mangel deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt wurde (BVerfGE 16, 124 ; 54, 53 ; 74, 102 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 22.09.2003 - 2 BvR 922/01
Die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung ist nicht i.S.v. § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt, denn die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
- BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
DSF
Auszug aus BVerfG, 22.09.2003 - 2 BvR 922/01
Dieser Grundsatz verlangt, dass der Betroffene, bevor er das Bundesverfassungsgericht anruft, alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder zu verhindern, dass eine Grundrechtsverletzung überhaupt eintritt (BVerfGE 81, 22 ; 84, 203 ; 95, 163 ). - BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
Ausbürgerung II
Auszug aus BVerfG, 22.09.2003 - 2 BvR 922/01
Eine Verfassungsbeschwerde genügt dieser Anforderung nicht, wenn - wie vorliegend - im Instanzenzug ein Mangel deshalb nicht nachgeprüft werden konnte, weil er nicht oder nicht in ordnungsgemäßer Form gerügt wurde (BVerfGE 16, 124 ; 54, 53 ; 74, 102 ). - BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88
Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer …
Auszug aus BVerfG, 22.09.2003 - 2 BvR 922/01
Dieser Grundsatz verlangt, dass der Betroffene, bevor er das Bundesverfassungsgericht anruft, alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erwirken oder zu verhindern, dass eine Grundrechtsverletzung überhaupt eintritt (BVerfGE 81, 22 ; 84, 203 ; 95, 163 ). - VG Schleswig, 19.02.2001 - 1 A 178/98
Einbürgerung, Rücknahme, Fünf-Jahres-Frist
Auszug aus BVerfG, 22.09.2003 - 2 BvR 922/01
b) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 19. Februar 2001 - 1 A 178/98 -. - BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63
Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren