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   BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 941/91   

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BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 941/91 (https://dejure.org/1997,1476)
BVerfG, Entscheidung vom 19.06.1997 - 2 BvR 941/91 (https://dejure.org/1997,1476)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 2 BvR 941/91 (https://dejure.org/1997,1476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektivität des Rechtsschutzes und prozessuale Überholung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 330
  • StV 1997, 505
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 941/91
    Die Rechtslage entspreche der der erledigten strafprozessualen richterlichen Durchsuchungsanordnung, hinsichtlich derer das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 49, 329 ) die Verneinung einer Beschwerdemöglichkeit für verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen habe.

    a) Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluß vom 30. April 1997 ( 2 BvR 817/90 u. a. - BVerfGE 96, 27 -) seine frühere Rechtsprechung, wonach Art. 19 Abs. 4 GG bei erledigten Grundrechtseingriffen in der Regel eine nachträgliche gerichtliche Prüfung durch die Fachgerichte nicht verlange (BVerfGE 49, 329 ff.), aufgegeben.

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 941/91
    Dieses wird bei seiner Entscheidung die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse zu berücksichtigen haben, insbesondere das Erfordernis der eigenverantwortlichen Prüfung durch den Richter sowie das Gebot, durch geeignete Formulierung der Durchsuchungsanordnung Rahmen, Grenzen und Ziele der Durchsuchung zu definieren (vgl. BVerfG, Beschluß vom 27. Mai 1997 - 2 BvR 1992/92 - m.w.N. - Umdruck liegt an).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 19.06.1997 - 2 BvR 941/91
    a) Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluß vom 30. April 1997 ( 2 BvR 817/90 u. a. - BVerfGE 96, 27 -) seine frühere Rechtsprechung, wonach Art. 19 Abs. 4 GG bei erledigten Grundrechtseingriffen in der Regel eine nachträgliche gerichtliche Prüfung durch die Fachgerichte nicht verlange (BVerfGE 49, 329 ff.), aufgegeben.
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Darüber hinaus gebietet Art. 19 Abs. 4 GG die Annahme eines Rechtsschutzinteresses aber auch in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozeßordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 96, 27 ; vgl. auch Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 1997 - 2 BvR 941/91 -, EuGRZ 1997, S. 372 ff., vom 26. Juni 1997 - 2 BvR 126/91 -, EuGRZ 1997, S. 374 ff. und vom 12. September 1997 - 2 BvR 176/96 -, RdL 1997, S. 320 f.).
  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Die Beschwerden sind, soweit sie sich gegen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung selbst wenden, wegen der mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen Eingriffe in die Grundrechte der Beschwerdeführer und der Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes zulässig, obwohl die Durchsuchung bereits abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 96, 27 ff.; BVerfG NStZ-RR 1997, 330; BGH, Beschl. vom 3. September 1997 - StB 12/97).
  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 804/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verwerfung der Beschwerde wegen sog

    a) Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluß vom 30. April 1997 (BVerfGE 96, 27 ) seine frühere Rechtsprechung, wonach Art. 19 Abs. 4 GG bei erledigten Grundrechtseingriffen in der Regel eine nachträgliche gerichtliche Prüfung durch die Fachgerichte nicht verlange, aufgegeben (vgl. auch Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 1997 - 2 BvR 941/91 - EuGRZ 1997, 372 ff., vom 26. Juni 1997 - 2 BvR 126/91 - EuGRZ 1997, 374 ff. und vom 12. September 1997 - 2 BvR 176/96 - RdL 1997, 320 f.).
  • OLG München, 10.09.2013 - 3 Ws 661/13

    Unzulässigkeit der gerichtlichen Anordnung, zum Beweis der

    Der Angeklagte hat nämlich Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme, da ein tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriff im Raum steht, bei dem sich die Belastung durch die Maßnahme nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt hat, in der der Angeklagte die gerichtliche Entscheidung im Beschwerdeverfahren nicht hat erlangen können (Meyer-Goßner vor § 296 Rn. 18 und 18 a; KK-Paul StPO 6, Aufl. vor § 296 Rn. 7; BVerfG Beschluss vom 19.06.1997 NStZ-RR 1997, 330).
  • BGH, 25.06.1998 - V ZB 7/98

    Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung

    An dieser rechtlichen Beurteilung habe sich durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Rechtsschutz bei erledigten Durchsuchungsanordnungen und präventiven polizeilichen Ingewahrsamnahmen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. April 1997, 2 BvR 817/90, NJW 1997, 2163; v. 27. Mai 1997, 2 BvR 1992/92, NJW 1997, 2165; v. 19. Juni 1997, 2 BvR 941/91, NStZ-RR 1997, 330; v. 26. Juni 1997, 2 BvR 126/91, HessJMBl 1997, 706; vgl. ferner Beschl. v. 24. März 1998, 1 BvR 1935/96 u.a., Pressemitteilung Nr. 36/98 v. 9. April 1998) nichts geändert.
  • OLG Köln, 16.07.1997 - 16 Wx 190/97

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung auch nach Beendigung der

    Der Senat gibt seine bisherige gegenteilige Auffassung, die im Einklang mit der einhelligen Ansicht der Rechtsprechung stand (BGH, NJW 1990, 1418, m.w.N.) angesichts der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19.6.1997 - 2 BvR 941/91 - und 26.6.1997 - BvR 126/91 - auf.

    Das Bundesverfassungsgericht hat indes mit Beschlüssen vom 19. Juni 1996 - 2 BvR 941/91 - und 26. Juni 1996 - 2 BvR 126/91 - ausgeführt, mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes sei es zwar grundsätzlich vereinbar, wenn die Gerichte ein Rechtsschutzinteresse nur solange als gegeben ansähen, als ein gerichtliches Verfahren dazu dienen könne, eine gegenwärtige Beschwer auszuräumen, einer Wiederholungsgefahr zu begegnen oder eine fortwirkende Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff zu beseitigen.

  • OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 181/06

    Abschiebungsverfahren: Zulässigkeit der Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung

    Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass im Hinblick auf die Schwere des mit einer Wohnungsdurchsuchung verbundenen Eingriffs in das Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 GG der Betroffene nicht nur im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, sondern auch bei nach Polizei- und Ordnungsrecht angeordneten Durchsuchungen nach deren Vollstreckung ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse hat, das sich nunmehr auf die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gerichtlich angeordneten Maßnahme richtet (vgl. BVerfG Beschluss vom 19. Juni 1997, StV 1997, 505).
  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 1081/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verwerfung der Beschwerde wegen sog

    a) Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluß vom 30. April 1997 (BVerfGE 96, 27 ) seine frühere Rechtsprechung, wonach Art. 19 Abs. 4 GG bei erledigten Grundrechtseingriffen in der Regel eine nachträgliche gerichtliche Prüfung durch die Fachgerichte nicht verlange, aufgegeben (vgl. auch Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 1997 - 2 BvR 941/91 - EuGRZ 1997, 372 ff., vom 26. Juni 1997 - 2 BvR 126/91 - EuGRZ 1997, 374 ff. und vom 12. September 1997 - 2 BvR 176/96 - RdL 1997, 320 f.).
  • BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit

    Die Beschwerden sind, soweit sie sich gegen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung selbst wenden, wegen der mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen Eingriffe in die Grundrechte der Beschwerdeführer und der Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes zulässig, obwohl die Durchsuchung bereits abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 96, 27 ff.; BVerfG NStZ-RR 1997, 330; BGH, Beschl. vom 3. September 1997 - StB 12/97).
  • BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98

    Feststellung der Rechtswidrigkeit erledigter Maßnahmen im Betreuungsverfahren

    In Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensverlauf auf einen Zeitraum beschränke, in welchem der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozeßordnung vorgesehenen Instanz kaum erlangen könne, sei daher ein Rechtsschutzinteresse für die gerichtliche Prüfung des Grundrechtseingriffs ungeachtet prozessualer Überholung grundsätzlich zu bejahen (BVerfG Beschluß vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 u.a. - E 96, 27, 38 ff. = NJW 1997, 2163; vgl. auch BVerfG Beschlüsse vom 19. Juni 1997 - 2 BvR 941/91 - EuGRZ 1997, 372 und vom 26. Juni 1997 - 2 BvR 126/91 - EuGRZ 1997, 374).
  • StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1497

    Unzulässige Grundrechtsklage eines Strafgefangenen gegen außer Vollzug gesetzten

  • OLG Karlsruhe, 05.03.1999 - 4 W 148/98

    Zur "unmittelbar bevorstehenden Gefahr" beim polizeirechtlichen Lauschangriff

  • OLG Jena, 19.01.2004 - 6 W 579/03

    Freiheitsentziehung; Polizeigewahrsam

  • OLG Brandenburg, 21.02.2003 - 1 Ws 15/03

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes bei Beschwerde gegen strafprozessual

  • BGH, 13.10.1999 - StB 8/99

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug

  • OLG Schleswig, 26.08.1998 - 2 W 153/98

    Sofortige Beschwerde bei Unterbringung

  • BGH, 25.06.1998 - V ZB 8/98

    Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung

  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1263/97

    Beschwerde gegen erledigte Unterbringung und effektiver Rechtsschutz

  • BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01

    Anordnung der vorläufigen Unterbringung und deren sofortiger Wirksamkeit

  • BayObLG, 25.07.2001 - 3Z BR 102/01

    Anfechtbarkeit einer Anordnung, den Betroffenen zur Untersuchung für ein

  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

  • LG Limburg, 11.12.2017 - 1 Qs 162/17
  • BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
  • LG Darmstadt, 10.04.2008 - 5 T 88/08

    Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren: Rechtmäßigkeit bzw.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1997 - 2 S 1583/97

    Kein Vertretungszwang für eine zulassungsfreie Beschwerde gegen richterliche

  • OLG Naumburg, 08.04.2020 - 2 Wx 41/19

    Zur Rechtmäßigkeit der richterlichen Anordnung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • LG Dessau-Roßlau, 03.11.2015 - 8 Qs 12/15

    Durchsuchung

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